Seit Samstag, 8. November ist die Berner Straße zunächst in Fahrtrichtung Berne/Sasel für den Autoverkehr wieder durchgängig befahrbar. Die vollständige Verkehrsfreigabe in beide Richtungen soll voraussichtlich am Samstag, 20. Dezember 2025 erfolgen. Bis dahin dauern die Bauarbeiten noch an, vor allem im Abschnitt Bargkoppelweg – Schierenberg. Mit Einschränkungen ist noch zu rechnen, insbesondere dort, wo noch an den Gehwegen gebaut wird und Radfahrstreifen noch nicht nutzbar sind.
Am Samstag, 8. November 2025 ist die Buslinie 275 im Bereich Berner Straße in Richtung U Berne auf ihren regulären Linienweg zurückgekehrt und bedient wieder die Haltestellen Redderblock und Berner Straße. In der Gegenrichtung fährt die Buslinie 275 seitdem nur noch eine kleine Umleitung über Arnswalder Straße und Alter Zollweg. Es gilt wieder der reguläre Fahrplan der Linie 275, mit regelmäßigen Abfahrten von U Berne Richtung Bf. Rahlstedt (Doberaner Weg) zur Minute 6, also mit fünf Minuten Übergang von der U1 aus Richtung Innenstadt. Während der Umleitung durch die Arnswalder Straße ist vor Hausnummer 23 eine Ersatzhaltestelle für die Haltestelle Redderblock (Richtung Bf. Rahlstedt) eingerichtet.
Die Buslinie X27 fährt in Richtung Poppenbüttel seit Samstag, 8. November 2025 erstmals in Richtung Poppenbüttel den direkten Weg über die Berner Straße, was in dieser Richtung eine deutliche Fahrzeitreduzierung mit sich bringt. In der Gegenrichtung fährt sie seitdem nur noch eine kleine Umleitung über Kriegkamp/Hermann-Balk-Straße/Greifenberger Straße/Arnswalder Straße/Alter Zollweg und wird in U Berne an der Bushaltestelle der Linie 275 in der Alten Berner Straße halten, bis sie dann mit der vollständigen Verkehrsfreigabe ab voraussichtlich Samstag, 20. Dezember 2025 auch in Richtung Bf. Bergedorf den direkten Weg über die Berner Straße nehmen kann.
„Darauf haben wir lange gewartet: Die durchgängige Verkehrsfreigabe in Fahrtrichtung Berne/Sasel sorgt bereits für eine deutliche Entlastung im Verkehrsgeschehen in der Region. Im letzten Schritt soll die Straße ab voraussichtlich Samstag, 20. Dezember dann auch wieder in beide Richtungen durchgängig befahrbar sein“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter und ergänzt: „Der Autoverkehr erhält mit der neuen Berner Straße eine bedarfsgerecht ausgebaute und nagelneue Fahrbahn. Radfahrerinnen und Radfahrer fahren zukünftig auf geschützten Radfahrstreifen, auch dort, wo vorher Radverkehrsanlagen gänzlich fehlten. Moderne und barrierefreie Bushaltestellen erleichtern gehbehinderten Fahrgästen den Ein- und Ausstieg. Am Ende werden in der Straße 33 Bäume mehr stehen als vorher und mehr Platz für parkende Autos gibt es auch. So ärgerlich und anstrengend die viel zu lange dauernden Bauarbeiten sind: Am Ende wird sich das Warten gelohnt haben.“
Hat schon mal jemand überlegt, wie hoch die Verkehrsgefährdung für alle Verkehrsteilnehmer bei Schneefall ist? Das ist doch grausam und unverantwortlich was dort geplant, genehmigt und verbaut wurde. Schon bei einer geringen Menge Schnee mit leichter Verwehung sieht man die Betonfallen nicht. Wenn etwas mehr Schnee fällt verschmilzt die Strasse vollkommen mit dem Fahrradweg. Völlig egal, ob er Fahrradweg oder wie auch immer genannt wird. Der Blödsinn muss unbedingt und unverzüglich rückgebaut werden, bevor Menschen und Material zu Schaden kommen. Zeit für Tests und lange Diskussionen sind unverantwortlich.
Die umstrittenen Protektionselemente in der Berner Straße, die abschnittsweise den Radfahrstreifen von der Fahrbahn trennen, werden wieder abgebaut. Der Auftrag dazu ist bereits erteilt, der Abbau soll am Dienstag beginnen. Mehr dazu hier: https://www.buschhueter.de/berner-strasse-protektionselemente-werden-wieder-abgebaut/
Moin Herr Buschhüter,
besten Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Bei passender Gelegenheit bitte ich ergänzend um Mitteilung, welche Kosten für Entwicklung, Planung, Bau und Rückbau sowie sonstiger Verfahrensnebenkosten für das Projekt Protektionselemente entstanden sind.
Das kommt bestimmt noch heraus.
Moin Herr Buschhüter,
Es geht voran auf der Berner Straße. Ein Dank an alle Bauarbeiter die fleißig alles daran setzen, dass der Termin am 20. zu halten ist. Und das trotz der Belastung durch den Einbahnstraßenverkehr.
Abgesehen davon,
ich bin nun schon etliche Male mit dem Auto und auch mit dem Rad durch die Baustelle gefahren und wundere mich über eine Sache… Die Protektionselemente für den Radverkehr entsprechen so gar nicht den Vorgaben, die ich in diesem PDF der Stadt Hamburg gefunden habe: https://www.hamburg.de/resource/blob/1030452/f1ac5f3ae3251c671bd4e1748be067b9/leitfaden-zur-nachruestung-von-protektionselementen-auf-radfahrstreifen-data.pdf
Überfahrbarkeit im Falle Bsp. eines Rettungseinsatz oder „Fehlerverzeihende Gestaltung“ wie es in dem Dokument heißt, kann ich nicht erkennen. Vor allem fällt auf: die Elemente sind deutlich höher als die angegebenen 8cm. Wenn da ein Radfahrer gegen fährt… Da bricht man sich doch alle Gräten!
Soll das wirklich so sein?
Liebe Grüße
Henry
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich war am Wochenende auf der Baustelle Berner Straße und habe mir ein Bild gemacht. So wie sich mir die Baustelle dargestellt hat, sieht es gut aus, dass die Berner Straße ab etwa 20. Dezember wieder in beide Richtungen befahrbar sein wird. Dass bis dahin auch alle Gehwege neu gepflastert sind, erscheint mir allerdings nicht mehr realistisch; die Bauarbeiten in den Nebenflächen werden daher wohl noch im 1. Quartal 2026 fortgesetzt werden müssen.
Die Protektionselemente, die in der Berner Straße zum Schutz der Radfahrenden am Rande der Radfahrstreifen verbaut werden, entsprechen denen der überarbeiteten Planung aus dem Jahre 2022. Bei den Protektionselementen handelt es sich um eine Forderung der Volksinitiative „Hamburger Radentscheid“, die sich die Hamburgische Bürgerschaft, um einen Volksentscheid mit noch weitergehenden Forderungen abzuwenden, 2020 zu eigen gemacht hatte. Auf die Frage, warum neuerdings ganz andere Protektionselemente empfohlen werden und die Planung für die Berner Straße nicht noch nachträglich geändert wurde, dazu erwarte ich eine Rückmeldung der Verkehrsbehörde.
Vielen Dank für die superschnelle Antwort!
Also liegt der Umsetzung eine veraltete Empfehlung zugrunde… Hmm.
Auf die Antwort der Verkehrsbehörde bin ich gespannt!
Liebe Grüße
Henry
Der von Ihnen erwähnte „Leitfaden für die Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen“ gilt nur für die Nachrüstung von Radfahrstreifen mit Protektionselementen, und das auch nur versuchsweise. Für die Berner Straße gilt dieser Leitfaden also gar nicht, denn die Berner Straße wird komplett neu gebaut, da wird nichts nachgerüstet.
Dort, wo in der Berner Straße überhaupt die 16 cm hohen Protektionselemente verbaut wurden, handelt es sich nicht mehr um einen Radfahrstreifen, sondern um einen Radweg in Form einer Protected Bike Lane (PBL). Ich habe das jetzt nicht detailgetreu ermittelt, aber nach meinem Eindruck wurden die Protektionselemente auf höchstens 30 Prozent der Strecke verbaut, weite Streckenabschnitte müssen ohne die Betonborde auskommen. Die verbauten Protektionselemente wurden mit Polizei und Feuerwehr abgestimmt.
Ich hatte der Verkehrsbehörde einige Fragen zu den Protektionselementen gestellt. Hier die Antworten darauf:
„1. Nach welchen Regelungen werden in Hamburg Protektionselemente für Radfahrstreifen verbaut?
Es gibt Protektionselemente in verschiedenen Zusammenhängen.
· Protected Bike Lanes (PBL) mit annähernd durchgehender Protektion. PBL sind aber keine Radfahrstreifen.
· Dann auf Radfahrstreifen, die in der StVO benannt und hinsichtlich ihrer Ausgestaltung (mit VZ 295 Breitstrich) als von der Fahrbahn als abgetrennte Sonderfahrstreifen mit besonderen Funktionen hinsichtlich der Überfahrbarkeit definiert sind (z. B. zum Erreichen dahinter liegender Stellplätze durch Kfz). Auch hier kann es neuerdings Protektionselemente geben, um bereichsweise die abgrenzende Funktion des VZ 295 hervorzuheben/sicherzustellen.
Protektionselemente werden grundsätzlich nach den Festlegungen und Empfehlungen der ReStra und der über sie verpflichtend gemachten Regelwerke der FGSV unter Beachtung der StVO und VwV StVO geplant.
2. Inwieweit findet dafür der Leitfaden zur Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen Anwendung?
Die Nachrüstung von Protektionselemente auf Radfahrstreifen ist ein Projekt/Versuch, um insbesondere die subjektive Sicherheit auf geeigneten Bestandsanlagen zu erhöhen. Dazu wurde der Leitfaden in Abstimmung mit z. B. der BIS, der VD, der Stadtreinigung etc. entwickelt, in dem die grundsätzlichen Randbedingungen für die Identifizierung geeigneter Radfahrstreifen und die Anforderungen an die Protektionselemente für eine einfache und schnelle Umsetzung der Nachrüstung ohne detailliertes Abstimmungs- und Prüfungsverfahren beschrieben sind.
Die Nachrüstung erfolgt außerhalb regulärer Verkehrsplanungen und damit ohne die damit normalerweise verbundene Planabstimmung.
Da es sich bei der Nachrüstung von Protektionselementen auf Radfahrstreifen zunächst um ein Pilotprojekt handelt, findet der Leitfaden aktuell auch nur dafür Anwendung. Sobald sich aber gefestigte Erkenntnisse ergeben, werden diese sicher auch Eingang in die Regelungen der ReStra finden.
3. Inwieweit gilt dieser Leitfaden auch für die Neuplanung von Protected Bike Lanes?
Gar nicht. Protected Bike Lanes sind etwas anderes als Radfahrstreifen und zudem ist der Leitfaden wie erwähnt noch im Pilotstadium.
4. Wie erklärt es sich, dass in der Berner Straße Protektionselemente mit einer Höhe von 16 cm verbaut worden sind, obwohl der Leitfaden eine Höhe von 8 cm vorgibt und die niedrigere Höhe auch mit Sicherheitserwägungen begründet?
Bei den in der Berner Straße mit Protektionselementen ausgerüsteten Abschnitten handelt es sich um PBL und nicht um Radfahrstreifen. Der Leitfaden findet deshalb wie oben beschrieben hier keine Anwendung.
Grundsätzlich ist es das Ziel, für die Radfahrenden auf mit Protektionselementen ausgerüsteten Radverkehrsanlagen ein möglichst hohes Schutzniveau zu erreichen.
Die Höhe der Protektionselemente spielt dabei wegen des Schutzes gegen Überfahren durch Kfz natürlich eine wichtige Rolle.
In der Berner Straße mit der insbesondere im südlichen Abschnitt durchaus beengten Situation und einem sehr hohen Verkehrsaufkommen wurde deshalb eine Höhe von 16 cm gewählt.
Die Anordnung der Protektionselement, aber auch ihre konkrete Ausgestaltung wurden im Rahmen der Verschickung der Verkehrsplanung abgestimmt, dabei auch mit der BIS (inkl. Feuerwehr) und der Polizei.
Auch für die Nachrüstung waren zunächst größere Höhen für Protektionselemente angedacht. Um aber für eine zügige Umsetzung der Nachrüstung detaillierte Prüfungen, wo konkret die Überfahrbarkeit durch Rettungsfahrzeuge sichergestellt sein muss, vermeiden zu können, wurde im Leitfaden letztlich eine einheitliche Höhe von 8 cm für die Protektionselemente gewählt. Die 8 cm ergeben sich dabei aus der einzuhaltenden Bodenfreiheit für die Rettungsfahrzeuge. Die Sicherheitserwägung hat hier also nichts mit der Sicherheit der Radfahrenden zu tun, sondern steht im Zusammenhang mit dem Rettungswesen. Sie stellt das Ergebnis der Abwägung zwischen den Anforderungen der Rettungsdienste und dem Ziel eines ausreichenden Schutzniveaus für die Radfahrenden dar.“
Lieber Herr Buschhüter,
vielen Dank für die umfassende Aufklärung!
Ob die Elemente Opfer fordern werden, dass wird dann wohl die Zukunft zeigen.
Ich als Radfahrer hätte mir da eher einen durchgehenden, zweiten Bordstein gewünscht. Das vorhandene Konstrukt ist ja quasi ein Bordstein mit vielen kleinen Lücken, welche für Fahrräder bei versehentlichem Dazwischengeraten mindestens zu Stolperfallen, wenn nicht zu Todesfallen werden können und für Autos zu Felgenkillern / Fahrwerkskillern werden können.
Ich habe da echt Bauchschmerzen und finde die Lösung aus dem Nachrüstleitfaden deutlich besser und sicherer für alle.
Das das Thema polarisiert sieht man ja auch im neuesten Thread zum Thema Berner Straße.
Liebe Grüße
Henry
Ich kann Ihre Bauchschmerzen verstehen. Protektionselemente in dieser Ausführung sind in Hamburg noch selten, wenn nicht gar gänzlich neu. Mir ist jedenfalls keine andere Straße bekannt, in der sie so verbaut wurden. Insofern gibt es damit auch keine Erfahrungen, die Skepsis daher verständlich.
Was die Lücken zwischen den Protektionselementen angeht: Sie sind zur Ableitung des Niederschlagswassers erforderlich.
Hallo Herr Buschhüter,
war gestern mal neugierig und bin durch die Berner Straße gefahren (geschlichen), Baustellenverkehr hat den Durchgangsverkehr behindert und auch umgekehrt! Fazit: Jetzt wird die Berner Straße wohl bis zum 20.12.2025 ganz bestimmt nicht mehr fertig. Wenn ich dort die Baufortschritte sehe, kann ich mir das nicht vorstellen. Ich musste schon bis zur Mitte der Strecke fahren um überhaupt „aktiv“ arbeitende Personen zu sichten!
Ach ja! Es war früher Vormittag – also Feierabend noch nicht in Sicht.
Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass zum 20.12. zumindest ein Zustand erreicht wird, der eine vollständige Verkehrsfreigabe in beide Richtungen für den Autoverkehr ermöglicht. Aber Zweifel sind berechtigt. Ich warte hierzu auf eine aktuelle Stellungnahme der Verkehrsbehörde und werde hier dann berichten.
Ab Donnerstagabend, 18. Dezember 2025 soll der Straßenzug Berner Straße/Fasanenweg/Berner Brücke wieder in alle Richtungen durchgängig befahrbar sein. Mehr dazu hier: https://www.buschhueter.de/berner-strasse-verkehrsfreigabe-in-alle-richtungen-ab-donnerstagabend/
Das scheint ein Grundproblem öffentlicher Szrassenbaustellen zu sein. Ich erinnere mich an die Sperrung der Eulenkrugstrasse bei den Bauarbeiten von Energienetze Hamburg. 500
Meter Strasse monatelang abgesperrt und tagsüber sieht man drei Arbeiter an einem Lochsauger, einer hält den Sauger, die anderen tippen auf dem Handy. Freitags Mittags ist Schicht im Schacht. Ich weiß, das sind situative Beobachtungen, aber ich denke schon, dass die Stadt ihre Auftragnehmer bezüglich der eingesetzten Manpower durchaus mehr unter Druck setzen könnten, um Strassenbaustellen schneller zu beseitigen. Vielleicht würde es auch Sinn machen, weniger Baustellen gleichzeitig aufzumachen, dafür die vorhandenen mit mehr Prio zu bearbeiten.
Dass es anders geht, beweist der neue E-Bus Betriebshof in Meiendorf. Ich wohne nebenan, also kann ich beurteilen, was da abgeht. Da wird mindestens 6*12 gearbeitet. Liegt vielleicht daran, dass es ein rot-grünes Vorzeigeprojekt ist und Strassen eben nicht so wichtig sind. Oder bei diesem Projekt die besseren Verhandler im Boot waren.
Wie dem auch sei, so schleichen wir tagtäglich an Strassenbaustellen vorbei, an denen außer Baken nichts zu sehen ist.
Vorweg: Wenn uns die Straßen nicht genauso wichtig wären, würden wir sie nicht reihenweise sanieren oder umbauen. Die Stadt investiert hier jedes Jahr hohe Millionenbeträge. Man könnte Straßen auch verlottern lassen, wie es Senate in der Vergangenheit getan haben. Das lehnen wir aber auch guten Gründen ab.
Die Berner Straße taugt dabei aber ganz sicher nicht als Positiv-Beispiel für effizienten Leitungs- und Straßenbau, eher als eines, von dem man lernen kann, wie man es besser nicht macht. Weil das Bauvolumen in den nächsten Jahren noch steigen wird, man denke nur an den Ausbau des Stromnetzes, wir bei Leitungs- und Straßenbau mehr in kürzerer Zeit schaffen müssen, und gleichzeitig einige Beispiele dafür haben, wie es nicht laufen darf, hat der Senat kürzlich seine Strategie „Zukunft Tiefbau“ vorgelegt. Sie können sie hier zur Lektüre herunterladen: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/97882/23_01815_bericht_des_verkehrsausschusses_ueber_die_drucksache_23_1493_strategie_zukunft_tiefbau_mehr_und_schneller_gemeinsam_ausbauen_im_bereich_der_verkehrs_e
Der größte Unterschied zwischen der Berner Straße und des Busbetriebshof Meiendorf ist wohl: Bei letzterem gibt es nur einen verantwortlichen Auftraggeber (nämlich die HOCHBAHN als Bauherrin), während wir es bei den Leitungs- und Straßenbauarbeiten in der Berner Straße mit wenigstens vier Auftraggebern zu tun haben (Hamburger Energienetze, Hamburg Wasser, HanseWerk Natur und Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer). So etwas besser unter einen Hut zu bekommen, ist ebenfalls Gegenstand der Strategie „Zukunft Tiefbau“.
Was immer noch unklar ist, ist das noch bestehende Verbot des Linksabbiegens vom Alten Zollweg in die Berner Straße.
Der Abbieger ist weiterhin abgesperrt.
Muss der Bereich der Berner Straße zwischen Alter Zollweg und Bargteheider Straße auch noch neu asphaltiert werden? Da ist die Fahrbahn ja ziemlich ramponiert nach den Bauarbeiten.
Das würde dann ja auch nochmal dauern und sicher nicht bis zum 20.12. realisiert…
Rückmeldung der Verkehrsbehörde zum Linksabbieger aus dem Alten Zollweg in die Berner Straße:
„Ein mögliches Linksabbiegen würde den nach Süden über Bekassinenau – Alter Zollweg abfließenden Umleitungsverkehr behindern. Der Linksabbieger in die Berner Straße wäre wartepflichtig. Es ist geplant, dass diese Verkehrsverbindung mit Verkehrsfreigabe der Berner Straße am 19.12.25 erfolgt.“
Hallo Ole, noch ist der Abschnitt Bargkoppelweg – Schierenberg ja der Bereich in dem am wenigsten fertiggestellt ist. Jedoch scheint es mir als wenn zukünftig kein Linksabbieger von der Berner Straße in die Polziner Str. mehr möglich sein wird. Hier ist nämlich bereits eine durchgezogene Linie auf dem Fahrbahnbelag Richtung Westen angebracht. Dies wäre natürlich eine erhebliche Einschränkung für die Anwohner der Polziner Str. Wir müssten dann von der Bargteheider Str. kommend zukünftig eine Schleife über Greifenberger und Hermann-Balk-Str. nehmen…. Kannst du bitte kurz aufklären ob das tatsächlich so kommt und wenn ja, wer sich diesen Blödsinn ausgedacht hat.
Das scheint mir tatsächlich so geplant zu sein. Hier der Auszug aus der Planung:
In den Erläuterungsberichten zur Planung steht dazu nichts. Ich vermute, dass Gründe der Verkehrssicherheit dagegen sprachen, das Linksabbiegen in die und aus der Polziner Straße hier weiterhin zu erlauben. Die Ein- und Ausfahrt in die/aus der Polziner Straße befindet sich hier direkt im Bereich der trichterförmigen Aufweitung der Fahrbahn vor dem Knoten Berner Straße/Bargkoppelweg.
Danke Ole für die Erläuterung.
Da wird eine stark befahrene 4-spurige Strasse auf 2 Fahrspuren zurückgebaut, während der gut 2 jährigen Bauzeit fuhren hunderte PKW und auch div. schwere LKW als Umleitung täglich durch eine Straße die eigentlich 30er-Zone ist (!) um dann nach Fertigstellung das Erreichen dieser Straße für die Anwohner derart einzuschränken dass wir nun Umwege fahren müssen um unsere Grundstücke zu erreichen. Das erschließt sich mir persönlich alles überhaupt nicht und ist ein erneuter Beleg dafür, dass in dieser Stadt von Ideologie-Politikern geplant und umgesetzt wird ohne Belange der Anwohner, die unmittelbar betroffen sind, einzubeziehen. Leider wird es nicht die letzte Fehlentscheidung der von Hrn. Tjarks geführten Behörde gewesen sein.
Für die Verkehrssicherheit ist allerdings die Polizei zuständig und verantwortlich…
Hallo Ole,
ich hoffe, dass mit der kompletten Freigabe der Berner Straße auch die Umleitungsstrecke schnell wieder entlastet wird. Zurzeit entstehen immer noch gelegentliche Rückstaus vom Alten Zollweg bis zur Rummelsburger Straße. Oft werden dann Abkürzungen durch Wohnstraßen genutzt.
In diesem Zusammenhang folgende Frage: Was wird aus der Lichtzeichenregelung im erweiterten Kreuzungsbereiche Alter Zollweg/Bekassinenau/Wolliner Straße, die wegen der Umleitung eingerichtet wurde ?
Lieber Berndt,
mit der Verkehrsfreigabe der Berner Straße auch in Richtung Rahlstedt ab voraussichtlich 20. Dezember 2025 wird das Verkehrsaufkommen auf der Umleitungsstrecke (u.a. Bekassinenau) wieder deutlich abnehmen. Nach der Verkehrsfreigabe in Richtung Berne am letzten Samstag war das auch schon zu beobachten.
Ich gehe davon aus, dass die provisorische Ampel am Knoten Alter Zollweg/Bekassinenau/Wolliner Straße zeitnah nach dem 20. Dezember 2025 außer Betrieb genommen und wieder abgebaut wird, weil die Umleitungsstrecke über die Bekassinenau dann nicht mehr benötigt wird. Die Ampel dient dazu, den Verkehr auf der Umleitungsstrecke zu bevorrechtigen. Es wird dann der alte Zustand wieder hergestellt und die Fußgängerampel wieder in Betrieb genommen.
Viele Grüße
Ole
Moin Herr Buschhüter!
Die betreffende Ampelanlage sollte zur Dauerlösung werden.
Diese verhilft an besagter Stelle nämlich zu einer fairen Verkehrssteuerung.
Allein in der Bekassinenau müsste dann die Zufahrt zur Bekassinenau 5 irgendwie berücksichtigt und die Lage der Ampel angepasst werden.
Dort hinführender Verkehr kann das betreffende Grundstück, das kurz nach dem Linksabbiegen vom Alten Zollweg in die Bekassinenau angefahren wird, oft nicht sofort anfahren, da an der Ampel in der Bekassinenau wartende Fahrzeuge die Zufahrt blockieren und es so zu Rückstaus im Bereich Alter Zollweg/Bekassinenau kommt.
Ähnliches bzgl. der Lage der Ampelanlage trifft auch auf die Zufahrt zur Tankstelle zu, da deren Zufahrt durch die Belegung aller Zapfsäulen auch oft zu Rückstaus im Bereich Bekassinenau/Alter Zollweg führt.
Beste Grüße
S.K.
Einstweilen wird die provisorische Ampel abgebaut und die Fußgängerampel wieder in Betrieb genommen. Über die Sinnhaftigkeit einer dauerhaften Signalisierung des gesamten Knotens gibt es unterschiedliche Meinungen. Ich finde, wir probieren es erst einmal wieder aus, ob es auch geht, wie jahrzehntelang zuvor. Gerade die von Ihnen beschriebenen Zufahrten sprechen ja auch gegen eine dauerhafte Ampellösung.
Tolle Sache Das mit der Haltestelle Redderblock beim 275er Richtung Berne ist nicht ganz richtig. HVV App oder Switch oder Website sagt rchtigerweise: Haltestelle Redderblock Richtung Berner Straße ist dauerhaft an die neue Position ca. 65 m weiter nach vorne verlegt aber die Haltestelle ist aktuell nicht dort an der Stelle an der sie in der Karte in der App angezeigt wird sondern weiter weg
Danke für den Hinweis. Ich gebe das an die HOCHBAHN weiter, damit das in den Auskunftsmedien entsprechend korrigiert wird.