Auf Initiative der Bezirksversammlung Wandsbek soll der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 aus dem Jahre 1982, der für weite Teile des Ein- und Zweifamilienhausgebiets von Meiendorf die Bebauung regelt, geändert werden, um maßstabssprengende Wohnhäuser zu verhindern. Am Montag, 28. Januar 2019, 18 Uhr findet hierzu in der Aula der Stadtteilschule Meiendorf, Deepenhorn 1, eine Öffentliche Plandiskussion statt, in der das Vorhaben vorgestellt wird.
Links zum Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25:
Bebauungsplan: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt78-Volksdorf25.pdf
Begründung: http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan_begr/Rahlstedt78-Volksdorf25.pdf
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 17. Januar 2019
Öffentliche Plandiskussion zum Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25
Erhalt des Stadtteilcharakters in Meiendorf
Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek lädt zu einer Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion über die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 ein. Die Veranstaltung findet statt am Montag, dem 28. Januar 2019, um 18 Uhr in der Aula der Stadtteilschule Deepenhorn, Deepenhorn 1, 22145 Hamburg
Durch die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 sollen die im Bebauungsplan in den allgemeinen und reinen Wohngebieten festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den gesamten Bebauungsplan oder für Teilbereiche aufgehoben und durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) der baulichen Anlagen ersetzt werden. Die Festsetzung der maximalen Grundfläche orientiert sich am Bestand der vorhandenen Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur. Diese Struktur soll vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden. Im Planverfahren wird darüber hinaus geprüft, ob weitere Festsetzungen getroffen werden müssen.
Anschauungsmaterial kann von Montag, den 21. Januar 2019, bis Freitag, den 25. Januar 2019, werktags außer sonnabends von 8 bis 16 Uhr im Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, 4. Etage, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburgeingesehen werden.
Zur öffentlichen Unterrichtung und Erörterung sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos.
Moin,
erstmal ein großes Lob für Ihre Kommunikationsarbeit auf der Website und den sozialen Medien – fühle mich stets informiert und schätze, dass Bürger*Innen mit Ihnen nach wenigen Klicks in den Dialog treten können.
Nun zum Thema: So sehr ich das Viertel auch schätze, so würde ich doch gerne auch erfahren, warum gerade jetzt dieses Thema auf der Agenda liegt. Waren etwa „maßstabsprengende, großformatige Bebauungen“ von irgendeiner Seite angedacht? Sind damit Wohnungen in Form von Reihen- oder Hochhäusern gemeint? Es wäre jedenfalls äußerst Schade. Unsere Stadt ist auf weiteren Wohnungsbau angewiesen, würde sich jeder Hamburger Stadtteil so verhalten, wäre hier bald die Hölle los.
Das wars von meiner Seite. Zum Termin am 28.1. schaffe ich es leider nicht, insofern musste ich meine Frage hier stellen.
Beste Grüße!
Babak
Vielen Dank für das Lob für meine Kommunikationsarbeit. Ich freue mich, dass Sie sich gut informiert fühlen.
Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 wurde 1982 erlassen, um die Bebauung in einem großen Teil von Meiendorf (siehe Kartenausschnitt) zu ordnen und dabei insbesondere den Charakter des Gebiets mit Einfamilienhäusern zu erhalten. Dabei bietet dieser Bebauungsplan auch zahlreiche Möglichkeiten zur Nachverdichtung des Quartiers: durch den Bau von Doppelhäusern, wo vorher nur Einzelhäuser standen, durch die Möglichkeit der geordneten rückwärtigen Bebauung in zweiter Reihe, durch die Zulässigkeit von zwei Wohnungen pro Gebäude. Die Entwicklung, die Möglichkeiten zur Nachverdichtung zu nutzen, dauert bis heute an, hat aber in jüngster Zeit durch einen Generationenwechsel im Quartier deutlich an Fahrt aufgenommen. So weit so gut.
Einige findige Bauherrinnen und Bauherren machen sich allerdings u.a. eine Rechtsprechung zunutze, wonach ein Haus aus mehreren Gebäuden bestehen kann. Die Begrenzung der Anzahl der Wohnungen kann sich gemäß Baugesetzbuch allerdings nur auf Wohngebäude beziehen (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB), nicht aber auf Häuser. Dies führt dazu, dass die Wohnungsanzahlbegrenzung praktisch ins Leere läuft und selbst unter strikter Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplans Wohnhäuser mit deutlich mehr als 4 Wohnungen (Doppelhaus mit jeweils zwei Wohnungen pro Gebäude) entstehen können. Dies läuft dem Ziel des damaligen Plangebers, den Charakter des Gebiets mit Ein- und Zweifamilienhäusern zu erhalten und dahin zu entwickeln, zuwider.
Viele Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers pochen darauf, dass die Ziele des Bebauungsplans eingehalten werden. Aufgrund mehrerer Bauvorhaben, die im Widerspruch zu den Zielen des Bebauungsplans stehen, ist das Thema im letzten Jahr verstärkt aufgekommen. Man kann durchaus auch die Meinung vertreten, dass in diesem Gebiet auch Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollten. Das aber müsste dann durch einen neuen Bebauungsplan geregelt werden, der unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eine neue Zielsetzung definiert und dabei auch die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen abwägt. Ich kann die Anwohnerinnen und Anwohner allerdings gut verstehen, dass sie eine bauliche Entwicklung, die im Widerspruch zu den Zielen des aktuell gültigen Bebauungsplans quasi durch die Hintertür erfolgt, ablehnen. Mit der jetzt vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans soll durch zusätzliche Festsetzungen erreicht werden, dass die ursprünglichen Ziele des Bebauungsplans wieder zur Geltung kommen.