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Die Ende 2015 eröffnete Erstversorgungseinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Stargarder Straße 60 in Oldenfelde ist seit dem 30. Juni 2019 außer Betrieb. Durch die mittlerweile erfolgende bundesweite Verteilung reduzierte sich die Zahl der in Hamburg lebenden unbegleitete minderjährige Geflüchteten deutlich, so dass die Einrichtung in der Stargarder Straße für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt wird. Aktuell wird geprüft, ob die drei Gebäude als Wohnraum für Auszubildende genutzt werden können.

Der Senat antwortete hierzu kürzlich auf eine Kleine Anfrage der Kollegin Franziska Rath (CDU) (Drucksache 21/17826):

“Für die Unterbringung von Auszubildenden müssen die Objekte den allgemeinen Anforderungen an Wohnraum genügen. Wünschenswert sind Einheiten von maximal vier Zimmern mit Küche und Bad, die Auszubildende als Wohngemeinschaft nutzen können sowie Gemeinschaftsräume für Beratungs- und Freizeitangebote.

Beim baurechtlich nur für die Unterbringung Geflüchteter zugelassenen Objekt Stargarder Straße 60 prüfen derzeit die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und der LEB [Landesbetrieb für Erziehung und Beratung, Anmerkung] zu welchen Bedingungen dieses Objekt für das Azubi-Wohnen, insbesondere für junge Geflüchtete, die noch in öffentlich-rechtlicher Unterbringung leben, weitergeführt werden kann.

Nach derzeitigem Stand sind an diesem Standort mindestens 26 Plätze realisierbar. Umbauten sind hier nicht erforderlich. Die Miete soll die gemäß § 22 SGB II festgelegten Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht überschreiten und sich am Niveau des Sozialwohnungsbaus orientieren.

Parallel führt die zuständige Behörde Verhandlungen mit der ab ausblick hamburg gmbh, die bereits am Standort des Berufsförderungswerks in Farmsen mit der Vermietung von Wohnraum und der Betreuung von Auszubildenden betraut ist, über die Wahrnehmung dieser Aufgaben für das Objekt Stargarder Straße. Die hierfür gegebenenfalls entstehenden Kosten werden aus der Produktgruppe Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gedeckt. Der LEB wird selbst nicht als Betreiber beziehungsweise Vermieter solcher Wohnobjekte auftreten.

Mit der weiteren Nutzung des Objektes Stargarder Straße 60 kann Auszubildenden mit Fluchthintergrund eine Perspektive für bezahlbaren Wohnraum geboten werden. Mit dem geplanten Beratungs- und Betreuungsangebot soll sichergestellt werden, dass die jungen Bewohnerinnen und Bewohner bei der Lösung ihrer alltagspraktischen Probleme unterstützt und mögliche Nachbarschaftskonflikte verhindert werden.

Im Übrigen sind die Überlegungen und Planungen hierzu noch nicht abgeschlossen.”

Ole Thorben Buschhüter, SPD-Bürgerschaftsabgeordneter für Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf, begrüßt die Entwicklung und die aktuellen Überlegungen: “Ich hoffe, dass der Leerstand nur von kurzer Dauer sein wird und dort bald wieder Leben einkehrt. Die drei Gebäude würden sich sehr gut als ein kleines Wohnheim für Auszubildende eignen. Mit ihren nur geringen Ausbildungsvergütungen haben es Auszubildende auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ganz besonders schwer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. So könnte die Einrichtung, 2015 aus der Not heraus entstanden, auch zukünftig noch einem guten Zweck dienen.”

Die Erstversorgungseinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer in der Stargarder Straße 60 in Oldenfelde wurde am 4. Dezember 2015 mit 48 Plätzen in Betrieb genommen. Bereits seit 2016 erfolgte ein schrittweiser Ab- und Umbau des vorgehaltenen Angebots. Zum Schluss standen noch 26 Plätze “Jugendwohnen für junge Flüchtlinge” zur Verfügung.