Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen begleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen.
Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um den bereits vorhandenen Wanderweg verbreitern und bis zum Eilersweg fortsetzen zu können. Der neue Bebauungsplan soll die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms sichern. Festgesetzt werden sollen u.a. eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, unter anderem zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges. Bislang wurde der beabsichtigte Bebauungsplan noch nicht festgestellt. Zur Sicherung der Planungsziele soll die 2020 in Kraft getretene Veränderungssperre nun um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Im Abschnitt zwischen Eilersweg und Stellaustieg wurden entsprechende Festsetzungen bereits im Bebauungsplan Rahlstedt 27 aus dem Jahre 1971 getroffen. Mehrere Grundstücke im Verlauf der Stellau gehören hier bereits der Stadt. Um den Stellau-Grünzug ohne Unterbrechungen als öffentliche Grünanlage für die Allgemeinheit nutzbar machen zu können, muss die Stadt aber erst noch auch die übrigen hierfür benötigten Grundstücksstreifen erwerben. Dies ist nur langfristig möglich. Mit dem Bebauungsplan erhält sie für die benötigten Grundstücke ein Vorkaufsrecht.
Bisherige Verfahrensschritte:
- Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zugestimmt: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006828
- Das Bezirksamt Wandsbek hat daraufhin am 16. April 2019 mit dem Aufstellungsbeschluss W 4/19 die Aufstellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 beschlossen (Amtlicher Anzeiger 2019, Seiten 571, 572): https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2554.pdf
- In seiner Sitzung am 7. Mai 2019 hat der Planungsausschuss dem Erlass einer Veränderungssperre zugestimmt: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1010334
- Am 3. Juni 2019 wurde der Bebauungsplan-Entwurf der Öffentlichkeit im Rahmen einer Öffentlichen Plandiskussion vorgestellt (Amtlicher Anzeige 2019, Seite 659): https://www.luewu.de/docs/anzeiger/docs/2561.pdf
- Die Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 132 wurde am 3. April 2020 verkündet und trat am Tag darauf in Kraft (HmbGVBl. 2020, Seite 197): https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2346.pdf
- In seiner Sitzung am 15. Februar 2022 soll der Planungsausschuss der Verlängerung der geltenden Veränderungssperre um weitere zwei Jahre zustimmen: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016048
Weiterführende Informationen:
https://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/12631850/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-132/
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