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Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen begleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen.

Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um den bereits vorhandenen Wanderweg verbreitern und bis zum Eilersweg fortsetzen zu können. Der neue Bebauungsplan soll die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms sichern. Festgesetzt werden sollen u.a. eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, unter anderem zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges. Bislang wurde der beabsichtigte Bebauungsplan noch nicht festgestellt. Zur Sicherung der Planungsziele soll die 2020 in Kraft getretene Veränderungssperre nun um zwei weitere Jahre verlängert werden.

Im Abschnitt zwischen Eilersweg und Stellaustieg wurden entsprechende Festsetzungen bereits im Bebauungsplan Rahlstedt 27 aus dem Jahre 1971 getroffen. Mehrere Grundstücke im Verlauf der Stellau gehören hier bereits der Stadt. Um den Stellau-Grünzug ohne Unterbrechungen als öffentliche Grünanlage für die Allgemeinheit nutzbar machen zu können, muss die Stadt aber erst noch auch die übrigen hierfür benötigten Grundstücksstreifen erwerben. Dies ist nur langfristig möglich. Mit dem Bebauungsplan erhält sie für die benötigten Grundstücke ein Vorkaufsrecht.

Bisherige Verfahrensschritte:
Weiterführende Informationen:

https://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/12631850/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-132/