Notwendige Straßensanierungen, insbesondere von Hauptverkehrsstraßen, sind hier sehr oft ein Thema. Doch auch für die Sanierung und den Neu-, Um- und Ausbau von Bezirksstraßen laufen aktuell Planungen. Sie sind Bestandteil der Arbeitsprogramme Straßenplanung und Straßenneubau des Bezirksamts Wandsbek, die von der Bezirksversammlung Ende letzten Jahres beschlossen wurden. Um welche Straßen in Rahlstedt, Meiendorf und Oldenfelde geht es dabei?
Die Buchwaldstraße in Alt-Rahlstedt, zwischen Rahlstedter Straße und Rungholt, steht an oberster Stelle in der Kategorie “Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit” im Arbeitsprogramm Straßenneubau. Ab dem 20. März 2017 saniert Hamburg Wasser dort zunächst die Regenwassersiele in offener Bauweise. Dies geschieht zur Sicherstellung der Regenwasserentsorgung. Nach dem Abschluss der Sielbauarbeiten wird Hamburg Wasser im Auftrag des Bezirksamts Wandsbek zudem die Grundinstandsetzung der Straße durchführen. Die Arbeiten sollen bis zum 31. Juli 2017 abgeschlossen sein. Nähere Informationen können Anlieger dem Anwohneranschreiben von Hamburg Wasser entnehmen. Die anschließende Grundinstandsetzung ist aufgrund des sehr schlechten Fahrbahnzustandes vorgesehen.
Darüber hinaus plant das Bezirksamt die Neugestaltung der Fußgängerzone Boizenburger Weg/Mecklenburger Straße im Ortskern Rahlstedt. Zielvorgabe in diesem Jahr: Die Planung und die Vergabe sollen abgeschlossen werden. Bauausführung dann voraussichtlich in 2018. Bereits im 1. Halbjahr 2017 werden auf dem Helmut-Steidl-Platz und auf dem Platz „Bei den Wandseterrassen“ Kinder-Spielgeräte einschließlich Fallschutz aufgestellt. Mehr Informationen zu diesem Vorhaben gibt es hier: https://www.buschhueter.de/fussgaengerzone-boizenburger-wegmecklenburger-strasse-wird-erneuert/
Außerdem befindet sich die Verlängerung der MetroBus-Linie 10 von ihrer derzeitigen Endhaltestelle Glatzer Straße in Jenfeld bis zur Grunewaldstraße in Rahlstedt-Hohenhorst in Planung. Hierfür ist die endgültige Herstellung eines Teils der Grunewaldstraße erforderlich, ebenso der Bau einer neue Buswendeanlage am zukünftigen Linienendpunkt. Die Planung hierfür läuft und soll in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass noch in diesem Jahr die Vergabe vorbereitet werden kann. Weitere Informationen über das Vorhaben gibt es u.a. hier: https://www.buschhueter.de/neue-variante-zur-verlaengerung-der-metrobus-linie-10-wird-vorgestellt/
Auch der Grundinstandsetzung der Straßen Jacobshagener Weg und Krohnsheide in Oldenfelde wird im Rahmen der “Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit” eine hohe Priorität eingeräumt. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, Ziel ist der Abschluss der Planung und die Vorbereitung der Vergabe in diesem Jahr. Mit der Bauausführung ist dann voraussichtlich im kommenden Jahr zu rechnen. In den beiden Straßen sind ab der Einmündung Am Kroog bis zur Rummelsburger Straße notwendige Fahrbahnerneuerungen – nicht zuletzt auch durch Anliegerbeschwerden – notwendig. Ursprünglich war hier eine bloße Deckensanierung vorgesehen. Aufgrund des schlechten Unterbaus der Straßen ist stattdessen aber eine aufwändige Grundinstandsetzung nötig, die eine entsprechende Planung erfordert.
In diesem Jahr soll zudem mit der Planung für die Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof in Alt-Rahlstedt im gesamten Abschnitt zwischen Rahlstedter Straße und Schöneberger Straße begonnen werden. Auch dieses Vorhaben dient der “Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit”. Ziel ist es, in diesem Jahr die Entwurfsplanung bis zur so genannten Schlussverschickung zu führen, so dass die Planung dann im nächsten Jahr abgeschlossen werden kann. Anlass für das Vorhaben sind die grundhafte Zerstörung der Fahrbahn, ein hoher Unterhaltungsaufwand sowie eine zunehmende Verkehrsunsicherheit.
In der Kategorie “Bezirkliche Radverkehrsmaßnahmen” wird die Straße Alter Zollweg in Oldenfelde im Zuge einer Vorplanung näher betrachtet. Hier geht es darum, die Radverkehrsführung und Instandsetzung der Nebenflächen sowie die Beleuchtung zu verbessern. Zahlreiche Anwohnerbeschwerden und Beschlüsse der Kommunalpolitik sowie Forderungen aus der Verkehrsdirektion der Polizei bilden den Hintergrund für die aufgenommenen Planungen. In diesem Jahr soll eine Vorplanung erstellt werden.
Im Zuge diverser Bauvorhaben werden zudem öffentlich-rechtliche Verträge zwischen der Stadt Hamburg und den jeweiligen Investoren/Bauherren geschlossen, um die Erschließung der Grundstücke sicherzustellen. Auch hier steuert das Bezirksamt Ressourcen bei. Für den Stadtteil Rahlstedt sind insbesondere das Neubauvorhaben Schierenberg 80-94 in Meiendorf (Bebauungsplan Rahlstedt 129, “Irma-Keilhack-Ring”) und das Vorhaben Viktoriapark in Neu-Rahlstedt (Bebauungsplan Rahlstedt 131) in den Arbeitsprogrammen enthalten.
Schließlich hat das Bezirksamt Wandsbek für 2017 auch wieder ein Fahrbahndeckenprogramm aufgelegt. Eine neue Fahrbahndecke werden erhalten die Straßen Doberaner Weg (von Amtsstraße bis Oldenfelder Straße), Oldenfelder Straße (von Doberaner Weg bis Bargteheider Straße), Bargkoppelweg (von Saseler Straße bis Berner Straße), Stolper Straße (von Berner Straße bis RedderblockI) und Nordlandweg (von Haus-Nr. 94 bis Ringstraße und Einmündungsbereich Skaldenweg). Mehr dazu hier: https://www.buschhueter.de/mehrere-strassen-in-rahlstedt-bekommen-2017-eine-neue-fahrbahndecke/
Die Arbeitsprogramme Straßenplanung und Straßenneubau werden unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen des Bezirksamtes Wandsbek jedes Jahr neu den aktuellen Erfordernissen angepasst.
Dieser Beitrag wurde in Bezug auf den Absatz zum Fahrbahndeckenprogramm des Bezirks am 30. März 2017 aktualisiert.
moin, per mitte mai 2017 gab es eine Info zur Instandsetzung der Geh- Radwege
in der Bekassinenau ab Hausnr. 49 bis 125 zusammen mit teils möglichem Kauf des
Grundstückes Ecke Haus 125 bis Fünfstück Haus Nr. 1
Wüste gerne was daraus geworden ist bzw. wann mit den Arbeiten begonnen
werden wird, es sieht schlimm aus und das ist Hamburg nicht würdig.
Auf der östlichen Seite der Bekassinenau ab ca. Treptower Strasse bis zur U-Bahnbrücke Walddörferbahn wurde Geh-Radweg vor ca. 3 Jahren renoviert
und dies wird natürlich von Radfahrern in der Gegenrichtung genutzt
Gruss – Holger Tessien
Sehr geehrter Herr Tessien,
die Bezirksversammlung Wandsbek wünscht sich eine Sanierung der Geh- und Radwege in der Bekassinenau, so wie sie streckenweise (zwischen Zinnowitzer Straße und Walddörferbahn) vor vier Jahren bereits erfolgt ist. Außerdem wünscht sie sich die Vervollständigung des Geh- und Radwegs in Höhe Fünfstück 1. Ein entsprechender Beschluss wurde in der Sitzung der Bezirksversammlung am 18. Mai 2017 einstimmig gefasst. Über den Wunsch der Bezirksversammlung habe ich in folgendem Beitrag berichtet: https://www.buschhueter.de/radwege-in-der-bekassinenau-instandsetzen-und-vervollstaendigen/ Ein Zeitpunkt für die Umsetzung steht derzeit noch nicht fest, u.a. ist der Ankauf der notwendigen Teilfläche für den Lückenschluss noch nicht gelungen.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Bei der Straße Alter Zollweg sollte man den Abschnitt ab Bekassinenau bis Berner Straße primär im Hinblick der Fahrbahndecke analysieren und verbessern. Es gibt Panzerstraßen die haben eine ebenere Fahrbahnoberfläche.
Sollte man dennoch zuerst die Möglichkeiten für Radfahrer verbessern, bleibt zu befürchten, dass der ein oder andere Pedalritter in den diversen Schlaglöchern auf Nimmerwiedersehen verschwindet.
Im Abschnitt Bekassinenau bis Berner Straße des Alten Zollwegs sind zwei Unterabschnitte zu unterscheiden:
1. Der Abschnitt von Bekassinenau bis etwa Treptower Straße: Auf beiden Seiten gibt es hier Radwege. Radfahrer haben die Wahl, entweder die Radwege oder die Fahrbahn zu benutzen. Handlungsbedarf besteht hier vor allem hinsichtlich der Fahrbahndecke, möglicherweise sind auch die Radwege auszubessern. Es ist hier aber nicht notwendig, den gesamten Straßenquerschnitt zu ändern.
2. Der Abschnitt von etwa Treptower Straße bis Berner Straße: Die Fahrbahndecke ist hier und da auch schadhaft, aber teilweise auch etwas zu schmal. Außerdem, und das ist das größte Problem, gibt es hier überhaupt keine Radverkehrsanlagen und die Gehwege sind viel zu schmal und streckenweise unbefestigt. Dies gilt es in einer Planung, die den gesamten Straßenquerschnitt betrachtet, zu ändern.
Es wäre schön wenn vom Alten Zollweg in die Bekasinenau schräg gegenüber der Bushaltestelle im Alten Zollweg ein Schild wäre bei rot bitte hier halten. Dann hätten Autofahrer von der Bekassinenau die Möglichekeit besser abzubiegen. Da die Fußgängerampel viel genutzt wird und der Zebrastreifen in der Bekasinenau ständig bei rot zugeparkt. Außerdem gleicht die viel befahrene Stolperstr. einem Feldweg.
Die Verkehrsdirektion der Polizei lehnt die Verlegung von Haltlinien (Zeichen 294 der StVO) und das Aufstellen von Schildern wie „Bei Rot hier Halten“ an Fußgängerlichtzeichenanlagen ab. Als Gründe führt sie regelmäßig an:
Die beschriebenen Probleme mit Verkehrsstaus im Kreuzungsbereich können immer dann auftreten, wenn Fahrzeuge unsignalisiert aus einer untergeordneten Straße (hier: Bekassinenau) in eine vorfahrtberechtigte (hier: Alter Zollweg) einbiegen wollen, auf der kurz hinter der Einmündung eine Fußgängerlichtzeichenanlage (FLZA) steht. Eine FLZA regelt bestimmungsgemäß nur das Verhältnis zwischen Fußgängerverkehr und Fahrverkehr. Die Haltlinie dient dem Schutz des Fußgängers und nicht der Verkehrsabwicklung einbiegender Verkehrsströme. Die bundesweit geltenden Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) bestimmen, dass die Haltlinie vor einer Signalanlage in einem Abstand von 3,50 m mindestens aber 2,50 m vom Standort der Signalgeber markiert werden soll. Dadurch wird eine eindeutige Zuordnung der Haltlinie zum jeweiligen Signalgeber beziehungsweise insbesondere zum Rotlicht für den Fahrverkehr gewährleistet. Eine zurückgelegte Haltlinie würde aus der Straße Bekassinenau einbiegenden Kraftfahrern durch die Schaltung der Fußgängerlichtzeichenanlage den Eindruck vermitteln, sie hätten freie Fahrt, die tatsächlich aber nicht gegeben ist. Ein rechtlicher Schutz für aus einer Nebenstraße einbiegende Fahrzeuge besteht nach gefestigter Rechtsprechung (z.B. OLG Hamm; Urt. v. 8.12.1997 – 6 U 130/97 und Urt. v. 23.10.2000 – 13 U 106/00) noch nicht einmal dann, wenn an der Fußgängerlichtzeichenanlage über die Vorfahrtstraße ein Fahrzeugführer das Rotlicht missachtet und es dann zu einem Zusammenstoß mit einem einbiegenden Fahrzeug aus der Nebenstraße kommt. Selbst in diesem Fall wird dem einbiegenden Fahrzeugführer eine Vorfahrtverletzung angelastet. Da diese Rechtslage vielen Fahrzeugführern unbekannt ist und sie deshalb auf den Schutz einer vorverlegten Haltlinie und des Rotlichts an einer benachbarten Fußgängerlichtzeichenanlage vertrauen, wird mit einer solchen Regelung nur eine überaus trügerische “Scheinsicherheit” geschaffen. Eine solche Scheinsicherheit wird auch durch Schilder wie “Bei Rot hier Halten” erzeugt. Deshalb und weil es seit einigen Jahren bundesweit politischer Wille ist, dass nur die Schilder aufgestellt werden sollen, die unumgänglich notwendig sind, wird in Hamburg grundsätzlich auf solche Schilder verzichtet.
Was die Stolper Straße angeht, so haben Sie recht. Eine Instandsetzung ist hier absehbar erforderlich.