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Bereits im Januar 2015 wurde der zweite Zugang zum U-Bahnhof Berne mitsamt Aufzug fertiggestellt. Doch eine gesicherte Querung für Fahrgäste, die zwischen der U-Bahn und der Bushaltestelle der Linie 275 im Kriegkamp umsteigen wollen, gibt es bislang nicht und der bisherige Zebrastreifen liegt für viele weit im Abseits. Jetzt gibt es eine Lösung: Vor dem U-Bahn-Zugang wird ein weiterer Zebrastreifen eingerichtet. Eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung macht endlich möglich, worauf schon lange gewartet wurde.

Der zweite Zebrastreifen wird rechts von der Einmündung des Berner Stieg in den Kriegkamp errichtet, mit dem Lichtmast Nummer 3 direkt zu seiner rechten. Die Polizei hat dafür eine entsprechende straßenverkehrsbehördliche Anordnung erlassen. Die durch sie erhobenen Verkehrszahlen für Fußgänger und Kraftfahrzeuge im Bereich des Ausgangs Kriegkamp des U-Bahnhofes Berne ermöglichen nach den polizeilichen Richtlinien jetzt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges, umgangssprachlich auch „Zebrastreifen“ genannt. Als Grund wird die stark frequentierte Bushaltestelle genannt, die auch von vielen besonders schutzbedürftigen Fußgängern genutzt wird. Der Zebrastreifen wird barrierefrei errichtet, das heißt mit einer Bordhöhe von 3 cm zur ertastbaren Orientierung und mit einem Kantenradius von 2 cm. Damit soll sowohl auf mobilitätsbeeinträchtigte Menschen Rücksicht genommen werden wie auch auf sichtbeeinträchtige. Dieser Kompromiss soll die Nutzung für beide Gruppen ermöglichen.

Regionalausschuss forderte zuletzt zweiten Zebrastreifen

Erst am 3. Dezember 2025 hatte der Regionalausschuss Rahlstedt auf Antrag von SPD, Grünen und FDP die Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs an dieser Stelle gefordert. Als weiterer Grund wird dort aufgeführt, dass mit der Inbetriebnahme der neuen Bushaltestelle „U Berne (Berner Stieg)“ in den Straßen Berner Brücke bzw. Fasanenweg der neue Bahnsteigzugang noch einmal an Bedeutung gewonnen hat, denn Fahrgäste, die den U-Bahnhof vom Berner Stieg aus erreichen, werden direkt auf den zweiten Bahnsteigzugang geführt, ohne dass es dort eine gesicherte Querung gäbe.

Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung macht es möglich

Warum wurde der zweite Zebrastreifen nicht schon viel früher angeordnet und eingerichtet? „Die Regeln für die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege waren in der Vergangenheit sehr streng“, sagt Ole Thorben Buschhüter, Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordneter und verkehrspolitischer Sprecher seiner Fraktion. Im Kriegkamp wurde daher lange Zeit allenfalls über eine Verlegung des vorhandenen Zebrastreifens nachgedacht. Eine solche Lösung war aber nicht unumstritten, denn der vorhandene Fußgängerüberweg hat an seinem Standort auch seine Berechtigung. „Mit einer Reform der Straßenverkehrs-Ordnung im Jahre 2024 wurde u.a. auch die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege erleichtert. Der Fall Kriegkamp zeigt, wie sinnvoll und dringend notwendig das war“, meint Buschhüter.

Etwas Geduld ist noch nötig

Auf der Grundlage der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Polizei werden das Bezirksamt Wandsbek und Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (für die beleuchtungstechnische Ausstattung) entsprechende Planungen aufnehmen. Mit einer Umsetzung ist im Laufe des Jahres zu rechnen.


Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt für die Bezirksversammlung Wansbek vom 3. Dezember 2025 (Drucksache 22-2729.1): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1024263

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung (Drucksache 22-3090): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1024607