Die Bauarbeiten zum barrierefreien Umbau der U-Bahn-Haltestelle Meiendorfer Weg sollen im nächsten Jahr beginnen. Geplant ist, einen Aufzug in die vorhandene Treppenanlage zu integrieren. Außerdem beinhaltet der barrierefreie Umbau die Teilerhöhung des Bahnsteigs und die Ausstattung mit Orientierungshilfen für sehbehinderte Menschen. Die Kosten werden inklusive eines Aufschlags für noch bestehende Unsicherheiten auf rund 1,6 Mio. Euro geschätzt.
Der Senat teilte kürzlich weitere Details zum aktuellen Stand der Planung mit: Danach soll im Januar 2016 mit der Entwurfsplanung für den barrierefreien Umbau begonnen werden, nachdem zuvor die Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung abgeschlossen worden waren. Im Herbst 2016 soll das Genehmigungsverfahren beginnen und Anfang 2017 abgeschlossen werden. Die Bauarbeiten können dann in 2017 starten und werden voraussichtlich 2018 abgeschlossen sein.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie waren zuvor drei verschiedene Varianten untersucht worden:
- Variante 1: Durchbruch der Schwerlastwand gegenüber der vorhandenen Treppe, Herstellung des Aufzuges hinter der Schwerlastwand im Bereich des bestehenden Brückenwiderlagers, Anbindung des Bahnsteiges über eine Steganlage im Bereich der vorhandenen Treppe
- Variante 2: Reduzierung der vorhandenen Treppe und Integration eines Aufzuges
- Variante 3: Barrierefreie Erschließung über einen Tunnelstich zwischen P+R-Parkhaus und Haltestelle und Schaffung eines zweiten Haltestellenzuganges ohne feste Treppe
Bei der anschließenden Variantenbewertung hat sich die Variante 2 als Vorzugsvariante durchgesetzt. Der Bauaufwand ist in dieser Variante am geringsten. Zwar verringert sich die Breite der vorhandenen Treppenanlage in diesem Fall von derzeit 3,48 Meter auf dann 1,80 Meter. Fahrgastzählungen und eine Simulation der Fußgängerströme auf dem Bahnsteig und in der Treppenanlage hatten aber ergeben, dass eine Einengung der vorhandenen Treppenanlage zugunsten eines Aufzugs hier betrieblich verträglich ist.
Der barrierefreie Umbau der U-Bahn-Haltestelle Meiendorfer Weg ist Bestandteil der Stufe 2 des von Senat und Hochbahn 2011 aufgestellten „Beschleunigungsprogramms Barrierefreiheit“. In der Stufe 1 des Programms wurden bis Ende 2015 bereits 18 Hamburger U-Bahnhöfe barrierefrei ausgebaut, so dass mittlerweile 56 Haltestellen barrierefrei zugänglich sind. Im letzten Jahr wurden der barrierefreie Umbau der Haltestellen Berne, Hallerstraße, Legienstraße, Mundsburg, Ochsenzoll und Rauhes Haus fertiggestellt, die Haltestellen Klosterstern und Stephansplatz folgen im Laufe dieses Jahres.
Zuvor war im Durchschnitt nur eine Haltestelle pro Jahr barrierefrei umgebaut worden. Das große Lift-Programm für Hamburg fußt auf der politischen Zielsetzung des Senats, das Hamburger U-Bahn-Netz zu Beginn des kommenden Jahrzehnts komplett barrierefrei ausgebaut zu haben, und erfüllt damit den Auftrag aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Kraft getreten ist. 2016 beginnt deshalb die Stufe 2 des großen Lift-Programms, die auch die U-Bahn-Haltestelle Meiendorfer Weg beinhaltet. Der Umbau-Zeitplan für die nächsten drei Jahre steht bereits, die Maßnahmen der folgenden Jahre sind aktuell in der Planung.
Von dem barrierefreien Umbau der Haltestelle Meiendorfer Weg werden viele Menschen profitieren, auch solche, die z.B. nur vorübergehend gehbehindert sind, die mit Kinderwagen oder mit schwerem Gepäck unterwegs sind oder aber die ein Fahrrad in der Bahn mitnehmen wollen. Zwar liegt die Haltestelle Meiendorfer Weg im Stadtteil Volksdorf, doch hat sie insbesondere für den benachbarten Rahlstedter Ortsteil Meiendorf große Bedeutung: Die MetroBus-Linie 24 erschließt weite Teile Meiendorfs und verbindet sie mit der U-Bahn-Haltestelle Meiendorfer Weg.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
die Variante zwei mit eine Breite von 1800 mm minus Toleranz ist zwar die Kostengünstigste aber sicherheitstechnisch bedenklich. Die erhobenen Zahlen der Hochbahn sind eine Momentaufnahme und wie von der Hochbahn üblich am Sonntag in den Ferien ermittelt worden.
Aus diesem Zusammenhang habe ich die folgenden Fragen:
– Wie und wann sind die Zahlen ermittelt und ausgewertet worden?
Bitte um Angaben zum Zeitraum und Ergebnis.
– Sind die Prognosen für den Fahrgastanstieg berücksichtigt?
– Sind alle gesetzlichen Vorgaben des Brandschutzes, EU und Nationalen Normen für die Auslegung
von Rettung- und Fluchtwegen berücksichtigt?
Sie Sprechen von einer Restbreite von 1,8 m. Bei dem Abstand ist es bereits schwierig einen
Kinderwagen zu tragen. Jetzt kommt sicher der Einwand, dass ein Aufzug vorhanden sein wird.
Dabei ist Ihnen sicher bekannt wie häufig dies, auf Grund von Störungen, außerbetrieb sind. Bitte
keine Erhebungen der Hochbahn.
– Kann eine vollbesetzte U-Bahn im Katastrophenfall wie z.B. Brand, Terroranschlag usw. sicher
evakuiert werden?
Die Mindestanforderungen an die Auslegung von Rettung- und Fluchtwegen sollte für diesen Fall
eingehalten werden.
– Wer ist für die für die Auslegung und die späteren Folgen verantwortlich?
Bitte Namen.
Ansonsten finde ich es ausgezeichnet, dass die Haltestelle mit Anschluss an ein Krankenhaus, Ärztezentrum, altes gerechte Wohnen und die dauernd verspätete Buslinien 24 ausgebaut wird.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred W. aus Volksdorf
Sehr geehrter Herr W.,
Sie werfen wichtige Fragestellungen auf, die selbstverständlich auch in den bisherigen Untersuchungen und Überlegungen der HOCHBAHN eine große Rolle gespielt haben. Der Senat hat hierzu in einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Kollegen Thilo Kleibauer (CDU) Stellung genommen. Die Senatsantwort können Sie hier herunterladen: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/50880/barrierefreier-ausbau-des-u-bahnhofs-meiendorfer-weg.pdf.
Ihre Fragen kann ich daher auf der Grundlage dieser Senatsantwort beantworten:
1. “Grundlage für eine Fahrgastsimulation ist die Erhebung von realitätsnahen Eingangswerten. Zu diesem Zweck wurden am 4. und 13. November 2014 Fahrgasterhebungen während der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunden durchgeführt. Im ersten Erhebungstermin wurde die vorhandene Treppenanlage durch Absperrelemente auf den geplanten Zustand (Breite 1,80 m) reduziert. Im zweiten Termin wurde die Erhebung mit der vorhandenen Treppenbreite (Breite 3,48 m) durchgeführt. Dieses Vorgehen ermöglichte einen direkten Vergleich zwischen der Bestandstreppenanlage und der geplanten Treppenanlage. Als Eingangskenngröße wurde die Anzahl der Fahrgäste erhoben, welche nach Einfahrt eines Zuges die Treppenanlage abwärts und aufwärts begehen. Zwischen den einzelnen Zügen wurde als weitere Eingangsgröße die ungestörte Reisezeit zur Begehung der Treppenanlage ermittelt. Die Auswertung der Fahrgasterhebungen zeigt, dass keine Erhöhung der Reisezeit bei Reduzierung der Treppenbreite auf 1,80 m zu erkennen ist.” “Die Fahrgasterhebung erfolgt grundsätzlich in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde, die maßgeblich durch den Schüler- und Berufsverkehr geprägt wird. Insofern sollte diese nicht in den Ferien erhoben werden.” Der 4. November 2014 war ein Dienstag, der 13. November 2014 ein Donnerstag, außerhalb von Schulferien.
2. “Die Simulation der Fußgängerströme erfolgte auf Basis des Prognoseverkehrsaufkommens für das Jahr 2030 und berücksichtigt die Entwicklungen im U-Bahn- und Busverkehr. In der Prognose wurde hierbei nicht das mittlere tägliche Fahrgastaufkommen, sondern das maximale Fahrgastaufkommen im Jahr 2030 berücksichtigt (Worst–Case-Fall). Hierbei wurden Simulationsläufe der Bestandstreppenbreite von 3,48 m mit der geplanten Treppenbreite von 1,80 m verglichen. Des Weiteren wurden Zugausfälle (auf Gleis 1 oder 2 und auf Gleis 1 und Gleis 2) simuliert. Die Simulation ergab in allen Fällen die geforderte Verkehrsqualität. Auch ein Zugausfall führt nicht zu einer Überlastung der geplanten Treppenanlage.”
3. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben halte ich für selbstverständlich, anderenfalls könnte die Genehmigung zum Bau nicht erteilt werden. “Das Genehmigungsverfahren soll im Herbst 2016 beginnen und bis Anfang 2017 abgeschlossen werden.”
4. Die Simulation der Fußgängerströme umfasste auch Zugausfälle (auf Gleis 1 oder 2 und auf Gleis 1 und Gleis 2), siehe oben.
5. Vorhabensträgerin ist die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN). Eine Abweichung vom Regelwerk der HOCHBAHN und den korrespondierenden geltenden technischen Regelwerken (hier für eine geringere Treppenbreite als im Regelwerk vorgesehen) kann nur mit Zustimmung des Betriebsleiters und der Technischen Aufsichtsbehörde vorgenommen werden. Technische Aufsichtsbehörde ist das Referat VM3 der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Plangenehmigungsbehörde ist das Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.
Im übrigen verweise ich auf die vollständige Senatsantwort in dieser Sache.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich habe mit Interesse Ihren Kommentar zu dem geplanten Umbau gelesen und begrüße die Maßnahme.
Auch ich sehe es kritisch die Treppen auf ein Laufbreite von ca. 1,5m zu verringern was eine absolutes Minimum für bis zu 150 Personen ist.
Das beste Beispiel ist der U-Bahnhof Wandsbek Gartenstadt und da vor allen wenn die U3 nicht auf dem Anschlussgleis der U1 einfährt. Es drängen sich mehr wie 150 Menschen vor der Treppe und es reicht die kleinste Störung, wie z.B. das Aufblitzen einer Messerklinge (womit auch in Hamburg nach den neusten Vorfällen zu rechnen ist) um eine Massenpanik auszulösen.
Wie Sie bereits ausgeführt habe, wurden seitens der Verantwortlichen und der Politik alle Eventualitäten bedacht, so dass der Bahnhof mit nur einem Ausgang und einer Treppe mit der Laufweite von ca. 1,5m auskommt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Groth aus Volksdorf
Sehr geehrter Herr Groth,
die Treppenbreite wird nach dem Umbau 1,80 m betragen. Die Hochbahn hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, sondern mit der aufwändigen Simulation der Fußgängerströme den Nachweis geführt, dass dies im vorliegenden Fall auch bei dem in der Zukunft hier maximal zu erwartenden Fahrgastaufkommen vertretbar ist. Die Politik vertraut dem Urteil der Experten bei Hochbahn und Genehmigungsbehörde.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter