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Die alte Lackfabrik an der Wandse ist seit Jahren Gesprächsthema in Rahlstedt. Zum Jahreswechsel 2004/2005 wurde der Betrieb dort eingestellt, seitdem verwildert die Anlage. Das Betriebsgelände ist mit zahlreichen Schadstoffen belastet und muss saniert werden. In diesem Artikel gebe ich einen Überblick über den aktuellen Sachstand. Fortsetzung folgt.

Worum geht es konkret?

Auf dem Grundstück zwischen den Straßen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder, direkt an der Wandse gelegen, befindet sich das ehemalige Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.). Zum Jahreswechsel 2004/2005 hat die Firma ihren Betrieb eingestellt. 2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden, 2010 wurde die Gesellschaft von Amts wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht.

Die Gebäude stehen seitdem leer, wurden zwischenzeitlich vollständig geräumt und verwildern nun. Das Grundstück umfasst das eigentliche, bebaute Betriebsgelände südlich der Wandse, erstreckt sich aber auch ein Stück weit nördlich der Wandse. Außerdem gehört der ehemalige Mühlenteich dazu. Die Wandse ist im Verlauf des aus zwei Flurstücken bestehenden Grundstücks ebenfalls Bestandteil. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft, die das Grundstück an die Norddeutsche Lackfabrik verpachtet hatte.

Das Betriebsgelände wird im Altlastenhinweiskataster als Altlast geführt. Spätestens nach der Einstellung des Betriebs stellte sich die Frage nach dem Umfang der Bodenbelastungen.

Welche Bodenbelastungen wurden festgestellt?

Das ehemalige Betriebsgelände ist mit aromatischen und Mineralöl-Kohlenwasserstoffen, darunter das krebserregende Benzol, sowie mit Schwermetallen belastet. Erneute Messungen hatten 2010 deutlich erhöhte Messwerte des Stauwassers im Schadenszentrum ergeben, wandsenah waren sie leicht erhöht. In der Wandse selbst, im Grundwasser und im Brunnen konnten keine Schadstoffe festgestellt werden.

Seit 2013 liegen der Umweltbehörde die Ergebnisse der von ihr eingeforderten weiteren Bodenuntersuchungen vor. Die Ergebnisse machen deutlich, dass das Ausmaß der Bodenbelastung größer ist, als bislang gedacht. Belasteter Boden findet sich demnach nicht nur auf dem eigentlichen Fabrikgelände zwischen Altrahlstedter Kamp, Wandseredder und Wandse, sondern auch nördlich der Wandse und östlich des Wandseredders.

Der von der Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenen “orientierenden Untersuchung” zufolge überschreiten die Schadstoffgehalte im Boden die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) aufgestellten Zuordnungswerte bei extrahierbaren organisch gebundenen Halogeniden (EOX), Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Benzo(a)pyren (B(a)P), Polychlorierten Biphenylen (PCB), Cyaniden (Blausäureverbindungen) und Blei. Die Prüfwerte der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung für den Wirkungspfad Boden-Mensch/Park- und Freizeitanlagen werden dagegen nur im eingezäunten Grundstücksteil nördlich der Wandse für den Parameter PCB mit 263 mg/kgTS (TS = Trockensubstanz) überschritten, dafür aber um das über 130fache über dem Prüfwert (2 mg/kgTS). PCB sind krebsauslösend und zählen zu den zwölf als “dreckiges Dutzend” bekannten organischen Giftstoffen, die durch die Stockholmer Konvention vom 22. Mai 2001 weltweit verboten wurden.

Die Umweltbehörde hat die Grundstückseigentümerin daraufhin aufgefordert, auf den betroffenen Grundstücksteilen weitere Bodenuntersuchungen durchzuführen. Außerdem wurde sie zur Untersuchung des auf dem Grundstücksteil nördlich der Wandse anstehenden Stauwassers aufgefordert. Laut Auskunft der Umweltbehörde bestätigen die Untersuchungsberichte vom Mai 2014 für die Grundstücksteile nördlich und südlich der Wandse die bisherigen Erkenntnisse zur Belastungssituation.

Warum passiert bislang nichts?

2006 hatte die Umweltbehörde bereits die Sanierung des Grundstücks angeordnet, war später aber wieder davon abgerückt. Denn trotz der festgestellten Untergrundverunreinigungen besteht solange kein Handlungsbedarf, so die Umweltbehörde, wie die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück einen ausreichenden Sicherungseffekt gegen einen weiteren Austrag der Schadstoffe in das Stauwasser darstellt. Erst bei einer Umnutzung oder einem Rückbau (Abriss) der Gebäude ist eine Sanierung des Grundstücks erforderlich. Dies gilt weiterhin.

Der Eigentümer eines zu sanierenden Grundstücks haftet für die Sanierungskosten nur in Höhe des Verkehrswertes des (sanierten) Grundstücks. Soweit die Sanierungskosten den Verkehrswert übersteigen und weitere bodenschutzrechtlich Verantwortliche nicht in Anspruch genommen werden können, muss die Freie und Hansestadt Hamburg die die Haftungsgrenze übersteigenden Sanierungskosten übernehmen, wenn die Sanierung aus Gründen der Gefahrenabwehr durchgeführt werden muss.

Wie geht es weiter?

Im Frühjahr 2012 hat das Bezirksamt Wandsbek einen Bauvorbescheid für die Bebauung des Grundstücks südlich der Wandse mit drei Einzelhäusern mit je fünf Wohnungen erteilt. Die Umweltbehörde hat zudem Forderungen zur Sanierung des Grundstücks im Zusammenhang mit der Realisierung des Bauvorhabens gestellt. Die Geltungsdauer des Bauvorbescheids wurde seitdem mehrmals verlängert, aktuell gilt er bis zum 10. April 2016. Eine weitere Verlängerung ist möglich.

Die Umweltbehörde ließ 2013  durchblicken, dass die noch nicht beantragte Rückbaugenehmigung um weitere Auflagen und Bedingungen ergänzt werden könnte, in Abhängigkeit von den bisherigen und noch ausstehenden Untersuchungsergebnissen und den daraus folgenden Sanierungserfordernissen.

Im Zuge der angedachten Neubebauung des Grundstücks sind zudem weitere Maßnahmen im Umfeld vorgesehen: Zum einen soll der Wandse-Wanderweg zwischen Altrahlstedter Kamp und Wandseredder auf der Südseite der Wandse fortgeführt werden, zum anderen ist ein Neubau der Brücke Wandseredder geplant, der nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der Neubebauung des Grundstücks realisiert werden soll. Die Brücke weist erhebliche Schäden auf, die ihre Standsicherheit beeinträchtigen, und wurde deshalb im Oktober 2010 für Kraftwagen ab einer Achslast von 3 t oder einer Breite von mehr als 2 m gesperrt. Zudem soll auch der Sohlabsturz unter der Brücke umgebaut werden, um eine Durchgängigkeit der Wandse gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erzielen.

Was sonst noch interessant ist

Die Lackfabrik wurde zwischen 1909 und Ende 2004 betrieben. Zuvor befand sich dort die nach neuesten Erkenntnissen des AK Geschichte des Rahlstedter Kulturvereins e.V. sogar schon 1309 erstmals urkundlich erwähnte Loher Wassermühle. Aufgrund ihrer historischen Bedeutung hat auch die archäologische Denkmalpflege ein grundsätzliches Interesse an dem Grundstück.

Kleine Anfragen

Seit Herbst 2009 beschäftige ich mich mit dem Thema, habe recherchiert, Gespräche geführt und die Nachbarn der alten Lackfabrik, die sich in der “Interessengemeinschaft Arostal-Lackfabrik” zusammengeschlossen haben, mit den Vertretern der Grundeigentümer der Lackfabrik zusammengebracht. Mittlerweile zwölf Kleine Anfragen förderten bis dahin Unbekanntes über die Altlast zu Tage. Die Kleinen Anfragen können hier heruntergeladen werden:

  1. Drucksache 19/4064: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1”
  2. Drucksache 19/4439: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (II)”
  3. Drucksache 19/4753: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (III)”
  4. Drucksache 19/5106: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IV)”
  5. Drucksache 19/5239: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (V)”
  6. Drucksache 19/5478: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VI)”
  7. Drucksache 19/6836: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VII)”
  8. Drucksache 19/7369: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (VIII)”
  9. Drucksache 19/7421: “Ehemaliges Betriebsgelände der Firma Arostal Norddeutsche Lackfabrik Max Lichtenberg & Co. (GmbH & Co.) im Altrahlstedter Kamp 1 (IX)”
  10. Drucksache 20/3650: “Altlast Lackfabrik an der Wandse”
  11. Drucksache 20/8592: “Altlast Lackfabrik an der Wandse (II)”
  12. Drucksache 20/8975: “Altlast Lackfabrik an der Wandse (III)”