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Die Unterkunft in der Stargarder Straße 62 in Oldenfelde könnte zukünftig wieder für die Unterbringung von 26 bis maximal 32 unbegleiteten minderjährigen Ausländern genutzt werden. Die Ende 2015 eröffnete Erstversorgungseinrichtung war seit Juni 2019 mangels Bedarfs außer Betrieb. Die zwischenzeitlich erfolgte Nutzung der drei Modulhäuser als Wohnheim für bis zu 34 Auszubildende mit Fluchthintergrund endet zum Jahresende.

Ob die Einrichtung tatsächlich erneut für die Unterbringung von männlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländern in Betrieb genommen werden muss und, wenn ja, in welchem Umfang, ist aktuell noch nicht absehbar, schreibt der zuständige Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) an die Bezirksversammlung Wandsbek. Zunächst geht es darum, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass junge Geflüchtete nicht anderswo untergebracht und versorgt werden können.

Hintergrund für diese Maßnahme, so der LEB, ist der seit einigen Monaten erneut starke Zugang unbegleiteter minderjähriger Ausländer nach Deutschland und auch nach Hamburg. Damit nimmt auch die Zahl derjenigen zu, die trotz des Ende 2015 eingeführten bundesweiten Verteilungsverfahrens in Hamburg verbleiben. Die vorhandenen Plätze sind bereits ausgelastet.

Die Betreuung in Erstversorgungseinrichtungen wird von pädagogischen Fachkräften mit einem Personalschlüssel von 1:3 in einem Rund-um-die-Uhr-Betrieb durchgeführt. Außerdem werden externe Sprachmittler, eine hauswirtschaftliche Fachkraft und ein Sicherheitsdienst, der die Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände und in den Häusern überwacht, eingesetzt.

Weitere Informationen finden sich in einem Anhörungsschreiben des LEB an die Bezirksversammlung Wandsbek vom 27. Oktober 2021, das hier heruntergeladen werden kann: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015357

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek unterstützt das Vorhaben, siehe: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015460