Die bisherige Betreute Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BEF) in der Kielkoppelstraße 16c, die Ende 2017 geschlossen wurde, soll in eine öffentlich-rechtliche Wohnunterkunft für Zuwanderinnen und Zuwanderer sowie Wohnungslose, vorrangig Familien, umgewandelt werden. Geplant sind hier 88 Plätze, damit wird die Einrichtung zu den kleinsten Unterkünften der Stadt zählen. Die Einrichtung soll im 1. Quartal 2018 eröffnen. Am 19. Februar 2018 findet eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Auf der Stadtteilkonferenz Rahlstedt-Ost Ende Januar wurde dieser Belegungswechsel durch den Vorsitzenden Ekkehard Wysocki bereits angekündigt. Sein Hinweis, dass der Stadtteil bereits Erfahrung mit der Unterbringung von Flüchtlingsfamilien hat und es nie irgendwelche Probleme gab, wurde von den anwesenden ca. 130 Bürgern geteilt.
Das Bezirksamt Wandsbek lädt nun interessierte Anwohnerinnen und Anwohner herzlich ein zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung
am Montag, dem 19. Februar, um 18:00 Uhr,
im Musikraum in der Schule Am Sooren,
Brunskamp 17, 22149 Hamburg.
Ab 18 Uhr stellen die Vertreterinnen des Zentralen Koordinierungstabes Flüchtlinge, die Betreiber der Einrichtung (fördern & wohnen Anstalt des öffentlichen Rechts) und Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksamtes Wandsbek die Maßnahme vor. Anschließend werden Fragen aus dem Publikum beantwortet.
Über das Vorhaben wurde die Bezirksversammlung Wandsbek im Zuge eines offiziellen Anhörungsverfahrens nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz mit einem Schreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 26. Januar 2018 unterrichtet, das Sie hier herunterladen können: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1007900 Die Bezirksversammlung Wandsbek wird hierzu angehört und kann bis zum 28. Februar 2018 eine Stellungnahme abgeben.
Für das Jahr 2018 geht der Zentrale Koordinierungstabes Flüchtlinge (ZKF) davon aus, dass monatlich durchschnittlich 300 Geflüchtete nach Hamburg kommen, die untergebracht werden müssen. Darüber hinaus sollen 300 Wohnungslose zusätzlich Obdach in Folgeunterkünften finden. Acht Erstaufnahmen werden voraussichtlich geschlossen bzw. reduziert, 20 Folgeunterkünfte neu gebaut oder erweitert, darunter als einzige Einrichtung in Rahlstedt die Unterkunft in der Kielkoppelstraße 16c. Hierbei handelt es sich um ein ehemaliges zweigeschossiges Schulgebäude auf dem Gelände in der Kielkoppelstraße.
Das Gebäude wurde ab Sommer 2015 vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) zu einer Erstversorgungseinrichtung mit 80 Plätzen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge umgebaut, als der Zustrom von minderjährigen Geflüchteten ca. 800 Personen hamburgweit umfasste, für deren dringende Unterbringung gesorgt werden musste. Zuletzt wurden noch 40 Plätze vorgehalten, als Betreute Einrichtung für Flüchtlinge, auch für Jungerwachsene, viele davon waren schon nicht mehr belegt. Aufgrund der stark rückläufigen Zuzugszahlen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge konnte die Einrichtung Ende 2017 geschlossen werden.
Ab den frühen 1990er Jahren waren auf dem Schulgelände für über zehn Jahre schon einmal Schutzsuchende untergebracht, damals rund 120 afghanische Flüchtlinge. Bis 2003 wurde hierfür ein ehemaliges Schulgebäude im vorderen Bereich des damaligen Schulgrundstücks genutzt. Im Jahre 2008 wurde es wegen Baufälligkeit abgerissen. Im letzten Jahr wurden in diesem Bereich 76 öffentlich geförderte Wohnungen fertiggestellt.
Was ist eine Folgeunterbringung?
Alle volljährigen Zuwanderer, Kinder in Begleitung ihrer Eltern und Duldungsantragsteller werden zunächst in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA), einer Einrichtung der Innenbehörde, aufgenommen und anschließend in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) untergebracht. Hier verbleiben sie mindestens sechs Monate während der gesetzlichen Aufenthaltspflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Zugleich wird ermittelt, ob sie einen Unterbringungsbedarf haben oder ob sie anderweitig mit einer Unterkunft versorgt sind (zum Beispiel bei Verwandten oder Bekannten). Danach erhalten Sie einen Platz in der Folgeunterbringung der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration. In der Folgeunterbringung wird seit 2006 nicht mehr zwischen Flüchtlingen und Wohnungslosen unterschieden, weshalb eine gemeinsame Unterbringung erfolgt. Die meisten Standorte der öffentlichen Unterbringung und der Erstaufnahme werden von fördern und wohnen AöR betrieben.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 19. Januar 2018 und wurde am 5. Februar 2018 aktualisiert und ergänzt.
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