Die Bildungsbehörde hat erhoben, welche Schulhöfe der 326 allgemeinbildenden Hamburger Schulen geöffnet und somit Kindern und Jugendlichen außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten zugänglich sind. Das Ergebnis für Rahlstedt, Oldenfelde und Meiendorf ist sehr erfreulich: Bereits 67 Prozent der Schulen machen bei der Schulhoföffnung mit. An der weit überwiegenden Mehrheit der Schulen sind die Spiel-, Sport- und Bewegungsflächen also bis 20 Uhr allgemein zugänglich, solange dort kein Unterrichtsbetrieb oder Betreuung im Rahmen des Ganztagsbetrieb stattfindet.
Die Schulbehörde hat jetzt eine Übersicht über alle geöffneten Schulhöfe veröffentlicht, damit Hamburgs Familien diese besser nutzen können. Die Sporthallen und Sportplätze sind ab 17 Uhr für den Vereinssport geöffnet.
Die Schulhöfe folgender Schulen bei uns in Rahlstedt, Meiendorf und Oldenfelde sind außerhalb von Unterrichts- und Betreuungszeiten bis 20 Uhr allgemein zugänglich:
- Grund- und Stadtteilschule Altrahlstedt
- Grundschule Großlohering
- Grundschule Neurahlstedt
- Gymnasium Meiendorf
- Gymnasium Rahlstedt (Gelände hinter dem Gebäude)
- ReBBZ Wandsbek-Nord
- Schule Bekassinenau
- Schule Kamminer Straße
- Schule Potsdamer Straße (am Wochenende ist nur das Tor zur Sporthalle offen, über das man auf das ganze Schulgelände kommt)
- Schule Rahlstedter Höhe
- Stadtteilschule Meiendorf
- Stadtteilschule Oldenfelde
Grundlage für die Nutzung von Schulhöfen als öffentlicher Raum ist die Rahmenvereinbarung zwischen der Bildungsbehörde und den Bezirksämtern aus 2017 über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und -sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze. Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass während der unterrichtsfreien Zeit grundsätzlich alle nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeigneten Schulhofflächen und -sportplätze als öffentliche Kinderspielplätze bis 20 Uhr freigegeben werden, sofern hierfür Bedarf besteht. Die Bedarfe werden den Bezirksämtern gemeldet. Die Schulen müssen der Nutzung zustimmen und verantworten die diesbezügliche Entscheidung.
Die Nutzung von Schulhöfen als öffentlicher Raum außerhalb der Schulzeiten ist aus der Perspektive eines gesamtstädtisch effizienten Umgangs mit städtischen Flächen sehr sinnvoll. Die Stadt hat daher ein hohes Interesse daran, die Sporthallen und Schulhöfe in der Zeit, in der diese nicht für eine schulische Nutzung benötigt werden, den Bewohnerinnen und Bewohnern der jeweiligen Bezirke oder Stadtteile zu öffnen.
Nicht für die Allgemeinheit geöffnete Schulhöfe
Gleichwohl sind bei der Entscheidung über die Nutzung der Schulhöfe in der unterrichtsfreien Zeit auch der Nutzung möglicherweise entgegenstehende Interessen zu berücksichtigen. Potenzielle Nutzungskonflikte sind standortspezifisch in den Blick zu nehmen und hiernach individuell abzuwägen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine weitere Öffnung von Schulstandorten umgesetzt werden kann.
So muss etwa seitens der Schule oder der Bildungsbehörde die Sicherheit während der Nutzung gewährleistet werden können. Zudem muss darauf vertraut werden können, dass die der Öffentlichkeit überlassenen Flächen nach der Nutzung unbeschadet und uneingeschränkt wieder für ihren eigentlichen Zweck – die schulische Nutzung – zur Verfügung stehen. Auch die Belange der Nachbarschaft sind zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund sind Einschränkungen bei der Öffnung der Schulhöfe möglich, etwa im Falle von auf den Schulhöfen eingerichteten Baustellen, Vandalismusrisiko oder einer zu erwartenden hohen Lärmbelästigung der Nachbarschaft.
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