Hamburg hatte Ende 2024 als erstes Bundesland ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr auf Grundlage des von der Bundesregierung verabschiedeten Sicherheitspakets erlassen. Bei Verstößen drohen seitdem empfindliche Geldbußen (bis zu 10.000 Euro) und die Sicherstellung der Waffe. Wirklich überall? Nein, Regionalverkehrszüge und die beiden Regionalbahnhöfe Rahlstedt und Tonndorf waren nach dem Auslaufen einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei Ende März 2025 nicht mehr von dem Verbot umfasst. Das hat der Senat nun geändert.
Das Waffen- und Messerverbot gilt damit nun uneingeschränkt im gesamten öffentlichen Nahverkehr im Gebiet der Freien- und Hansestadt Hamburg, auch in allen Regionalverkehrszügen, darunter die RB81, und auch auf den Bahnhöfen Rahlstedt und Tonndorf und angrenzenden Gebieten, wie den Busanlagen am Bahnhof Rahlstedt, sowohl in der Amtsstraße als auch im Doberaner Weg. Auch die Fußgängerunterführung zwischen Doberaner Weg und Schrankenweg ist von dem Verbot umfasst.
„Eine größtmögliche Sicherheit im ÖPNV ist für uns ein zentrales Thema. Zur Durchsetzung des Waffenverbots im ÖPNV wird es weitere gemeinsame Schwerpunkteinsätze geben. Es ist gut, dass Hamburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Denn wir wollen, dass sich die Fahrgäste im ÖPNV so sicher wie möglich fühlen“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.
Auch im Fernverkehr (Bahnhöfe und Züge) gilt ein umfassendes Waffenverbot, hier allerdings aufgrund eines Bundesgesetzes (§ 42b Absatz 1 Waffengesetz).
Die geänderte Verordnung ist am 12. Juli 2025 in Kraft getreten.
Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Gebieten kann in ihrer aktuellen Fassung unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffÖPNVVerbotVHArahmen
Auszugsweise hier die Waffen- und Messerverbotsgebiete im Bereich und im Umfeld des Bahnhofs Rahlstedt:


Es gibt noch ein paar mehr interessante Lücken in der Verordnung.
– In Ohlsdorf ist mitten im Bahnhof eine 20 m große Lücke zwischen den Verbotszonen U- und S-Bahn. Die „Waffenerlaubniszone“ beginnt 5 m neben der Rolltreppe zur S-Bahn hoch.
– An der Elbgaustraße hat die Polizei zwar die internen Technikräume zu Waffenverbotszonen erklärt, nicht aber den gesamten nördlichen Eingangsbereich mit Gängen.
– An der Königstraße geht die Grenze des Waffenverbotsgebiets im östlichen Zugangsgebäude quer durch. In einer Ecke, rechts neben dem Eingang, sind Waffen deshalb weiter erlaubt. Als „Kompensation“ ist die Turnhalle der neu gebauten Schule über dem S-Bahnhof (ohne jede Verbindung), und nur die, Waffenverbotszone.
– Am Diebsteich hat die Polizei neben dem Bahnsteig auch den Tunnel zwischen Ost- und Westseite zur Waffenverbotszone erklärt. Der Tunnel ist seit Jahren gesperrt, liegt mitten in der DB-Baustelle und wird für den Umbau zum Fernbahnhof abgerissen. Da wird nie (legal) mehr ein Fahrgast sein.
– An der Emilienstraße hat die Polizei neben dem U-Bahnhof den angrenzenden Streckentunnel zum Waffenverbotsgebiet erklärt. Das Waffenverbot endet etwa beim Notausstiegsschacht aus dem U-Bahntunnel (sic) zur Fruchtallee.
Wissen Sie, was der Sinn dahinter ist?
Vielen Dank für Ihre Hinweise. Ich vermute, dass da kein Sinn dahintersteckt. Ich gebe Ihre Hinweise gerne an die Innenbehörde weiter, damit sie das bei der nächsten Überarbeitung der Verordnung berücksichtigen kann. Mir waren auch ein paar Ungereimtheiten aufgefallen, auch außerhalb der RB81, die konnten glücklicherweise bereits korrigiert werden.
https://www.welt.de/vermischtes/kriminalitaet/article6881d0090e680a76f4e93ca1/Bundespolizei-Das-sind-die-zehn-gefaehrlichsten-Bahnhoefe-Deutschlands.html
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
Hamburg steht aktuell auf Platz 3 der gefährlichsten Bahnhöfe in Deutschland – eine erschreckende Statistik, die unsere Stadt in ein falsches Licht rückt. Die täglichen Straftaten am Hauptbahnhof, von Körperverletzung bis Diebstahl, können nicht länger ignoriert werden.
Es wird höchste Zeit, dass Hamburg von dieser „Top-10-Liste“ verschwindet. Die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger muss oberste Priorität haben, und wir dürfen diese Probleme nicht weiterhin hinnehmen. Während Diskussionen um Waffenverbotszonen, Videoüberwachung und Gesichtserkennung noch laufen, sollten konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit schnell umgesetzt werden.
Ich würde mich freuen, Ihre Meinung zu diesen Themen zu hören und zu erfahren, welche weiteren Maßnahmen der „Senat“ für Hamburg bereits in Betracht ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin M.
Sehr geehrter Herr M.,
ich stimme Ihnen zu: Die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger hat oberste Priorität. Generell und selbstverständlich auch im und am Hauptbahnhof.
Senat und Bürgerschaft sind sich der herausfordernden Situation im und rund um den Hauptbahnhof Hamburg bewusst und haben bereits zahlreiche konkrete Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Sicherheit weiter zu verstärken.
Im Rahmen der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ der Polizei Hamburg, Bundespolizei, DB Sicherheit und Hochbahnwache wurden beispielsweise die Quattro-Streifen eingeführt. Die genannten Sicherheitspartner sind dabei in Vierer-Teams im und um den Hauptbahnhof gemeinsam auf Streife im Einsatz.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Positive-Bilanz-der-Quattro-Streifen-am-Hamburger-Hauptbahnhof,hauptbahnhof720.html
Ergänzt wurde der Einsatz dieser verstärkten Streifen durch die Einrichtung von Alkohol- sowie Waffenverbotszonen am Hauptbahnhof und den Aufbau umfangreicherer Videoüberwachung. Diese gesonderten Zonen ermöglichen zusätzlich eine verstärkte Personenkontrolle durch die verschiedenen Sicherheitskräfte.
Um Vergehen schneller und gezielter verfolgen zu können, wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Sonderdezernat Hauptbahnhof eingerichtet, das sich ausschließlich um die Delikte am Hauptbahnhof kümmert.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Alkoholkonsum-im-und-am-Hamburger-Hauptbahnhof-verboten,hauptbahnhof686.html
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Hamburger-Hauptbahnhof-Neue-Kameras-fuer-Videoueberwachung-,hauptbahnhof726.html
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Waffenverbot-Hamburg-Das-gilt-an-Bahnhoefen-und-im-OePNV,waffenverbot162.html
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Waffenverbot-an-Hamburger-Bahnhoefen-und-in-S-Bahnen-verlaengert,waffenverbot152.html
Für eine Verbesserung der Sauberkeit und der allgemeinen Aufenthaltsqualität, koordinieren sich Sozialbehörde, Innenbehörde, Stadtreinigung, Bezirksamt usw. stärker und haben beispielsweise die Reinigungsfrequenz im Hauptbahnhof erhöht.
https://www.polizei.hamburg/-allianz-sicherer-hauptbahnhof-zieht-erste-zwischenbilanz-786686
Zum Umgang mit obdachlosen sowie suchtkranken Menschen werden einerseits die Hilfsangebote, zum Beispiel die ambulante Not-Pflegestelle für obdachlose Menschen, gestärkt und weiter ausgebaut und andererseits das Drob Inn für Suchtkranke am Hauptbahnhof umgestaltet. Zusätzlich werden mehr Straßensozialarbeiter eingesetzt und für die Situationen am Hauptbahnhof geschult.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Bahnhofsmission-Not-Pflegestelle-besteht-seit-einem-Jahr,bahnhofsmission230.html
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Anlaufstelle-fuer-Drogenabhaengige-in-St-Georg-Umbau-hat-begonnen,drobinn140.html
Für den Umgang mit psychisch kranken Menschen soll beispielhaft die Zusammenarbeit mit dem Bund, sowie den Gesundheitsinstitutionen verstärkt werden und die Polizei der Zugriff auf relevante Daten ermöglich werden.
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Psychisch-auffaellige-Personen-Hamburg-will-besseren-Austausch,innenminister228.html
Dieses Bündel an konkreten Maßnahmen zeigt Wirkung und die Gewaltdelikte gehen seit den letzten Jahren kontinuierlich zurück, verglichen mit 2023 um 25 Prozent.
https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/presseservice/pressemeldungen/zahl-der-gewaltdelikte-am-hamburger-hauptbahnhof-um-25-prozent-gesunken-1020384
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Weniger-Gewaltdelikte-am-Hamburger-Hauptbahnhof-,hauptbahnhof730.html
Klar ist aber auch: Die Maßnahmen und Anstrengungen müssen fortgesetzt, die Kriminalität weiter eingedämmt werden. Ob Ihr formuliertes Ziel, dass der Hamburger Hauptbahnhof aus den Top 10 der unsichersten Bahnhöfen verschwindet, realistisch ist, wage ich allerdings ein wenig zu bezweifeln. Die Liste der zehn unsichersten Bahnhöfe Deutschlands ist größtenteils identisch mit der Liste der größten Bahnhöfe Deutschlands. Das ist ja kein Zufall.
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Danke für Ihre informative Antwort. Ob wir es aus den TOP 10 schaffen, ist ungewiss, aber am Beispiel Berlins sieht man, dass es auch für große Bahnhöfe möglich ist zumindest nicht in den TOP 5 drin zu sein.
Berlin hat die Besonderheit, dass es neben dem Hauptbahnhof weitere bedeutende Bahnhöfe gibt. Unter den Top 10 der größten deutschen Bahnhöfe in Bezug auf das Reisendenaufkommen befinden sich neben Berlin Hbf auch Berlin-Friedrichstraße, Berlin-Gesundbrunnen und Berlin-Ostkreuz. Die Kriminalität verteilt sich dort besser, könnte man sagen.
Ob die „Gangster“ sich davon beeindrucken lassen?
Nicht alle werden das Waffenverbot befolgen, das ist leider so. Genauso wie es z.B. Schwarzfahrer gibt, obwohl Beförderungserschleichung eine Straftat ist. Aber mit dem Verbot spricht der Staat ein klares Werturteil aus: Waffen haben in Bussen und Bahnen und auf Bahnhöfen nichts zu suchen. Das Verbot erlaubt es der Polizei, gezielt Waffen-Kontrollen durchzuführen und vorgefundene Waffen sicherzustellen und dann eben auch Geldbußen zu verhängen. Das passiert auch und das hat hoffentlich zunehmend abschreckende Wirkung. Von mir aus könnte das Waffenverbot auch überall gelten.
Hallo Herr Buschhüter,
gilt auch ein Pfefferspray als Waffe im Sinne dieser Verordnung?
MfG Gert Lemke
Das Verbot umfasst das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 Waffengesetz, u.a. Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Reizstoffsprühgeräte ohne amtliches Prüfzeichen, Elektroschockgeräte, Armbrüste, Handschuhe mit harten Füllungen sowie Messer aller Art, auch Taschenmesser.
Ich habe eine Nagelfeile in der Handtasche. Gilt die auch als Stichwaffe?
Nein, eine Nagelfeile ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes und auch kein Messer.
Vielen Dank