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Hamburg hatte Ende 2024 als erstes Bundesland ein Waffenverbot im öffentlichen Nahverkehr auf Grundlage des von der Bundesregierung verabschiedeten Sicherheitspakets erlassen. Bei Verstößen drohen seitdem empfindliche Geldbußen (bis zu 10.000 Euro) und die Sicherstellung der Waffe. Wirklich überall? Nein, Regionalverkehrszüge und die beiden Regionalbahnhöfe Rahlstedt und Tonndorf waren nach dem Auslaufen einer Allgemeinverfügung der Bundespolizei Ende März 2025 nicht mehr von dem Verbot umfasst. Das hat der Senat nun geändert.

Das Waffen- und Messerverbot gilt damit nun uneingeschränkt im gesamten öffentlichen Nahverkehr im Gebiet der Freien- und Hansestadt Hamburg, auch in allen Regionalverkehrszügen, darunter die RB81, und auch auf den Bahnhöfen Rahlstedt und Tonndorf und angrenzenden Gebieten, wie den Busanlagen am Bahnhof Rahlstedt, sowohl in der Amtsstraße als auch im Doberaner Weg. Auch die Fußgängerunterführung zwischen Doberaner Weg und Schrankenweg ist von dem Verbot umfasst.

„Eine größtmögliche Sicherheit im ÖPNV ist für uns ein zentrales Thema. Zur Durchsetzung des Waffenverbots im ÖPNV wird es weitere gemeinsame Schwerpunkteinsätze geben. Es ist gut, dass Hamburg hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Denn wir wollen, dass sich die Fahrgäste im ÖPNV so sicher wie möglich fühlen“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Auch im Fernverkehr (Bahnhöfe und Züge) gilt ein umfassendes Waffenverbot, hier allerdings aufgrund eines Bundesgesetzes (§ 42b Absatz 1 Waffengesetz).

Die geänderte Verordnung ist am 12. Juli 2025 in Kraft getreten.

Die Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs und weiteren Gebieten kann in ihrer aktuellen Fassung unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-WaffÖPNVVerbotVHArahmen

Auszugsweise hier die Waffen- und Messerverbotsgebiete im Bereich und im Umfeld des Bahnhofs Rahlstedt: