Bau-Juwel in Meiendorf: Im Schierhornstieg 2 befindet sich ein denkmalgeschützter Bauernhof aus dem 19. Jahrhundert. Der „Hof Mecklenburg“ gehört zu den ältesten noch vorhandenen Gebäuden in Meiendorf. Pläne, das Gebäude für eine Kindertagesstätte zu nutzen, wurden bis heute nicht umgesetzt. Anwohnerinnen und Anwohner sorgen sich um die Zukunft des Baudenkmals. Mit einer Kleinen Anfrage brachte der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter Licht ins Dunkel.
Nach mehrjährigen Abstimmungen über eine denkmalgerechte Umnutzung des Baudenkmals („Hofanlage mit Wohnwirtschaftsgebäude und Hofpflaster“) wurde am 9. September 2022 vom Bezirksamt Wandsbek eine Baugenehmigung für die „Umnutzung eines ehemaligen Bauernhauses zu einer Kita (132 Kinder)“ erteilt. So weit, so gut.
Doch 2024 wurde dann der Bauherrenschaft ein Änderungsantrag zu der bereits erteilten Baugenehmigung eingereicht. Er sieht den Abriss denkmalwerter Bausubstanz in einem Umfang vor, der zum Verlust des Denkmalwerts führen würde und somit nicht zustimmungsfähig ist, so der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Das Denkmalschutzamt führe nach der Ablehnung Gespräche mit der Bauherrenschaft. Eine Lösung für die denkmalgerechte Umnutzung stehe derzeit noch aus.
„Mit der Erteilung der Baugenehmigung 2022 bestand die Hoffnung, dass in das denkmalgeschützte Bauernhaus bald wieder Leben einkehren würde. Daraus ist bislang nichts geworden. Es ist völlig richtig, dass sich das Denkmalschutzamt gegen bauliche Änderungen wendet, die das Denkmal zerstören würden. Für die zukünftige Nutzung muss es eine denkmalverträgliche Lösung geben“, fordert der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.
Die Erhaltung der Hofanlage Schierhornstieg 2 liege im öffentlichen Interesse. Die denkmalwerten Gebäudebestandteile befänden sich in einem akzeptablen und gesicherten Zustand, so der Senat. Das Reetdach des Gebäudes benötige an einigen Stellen Instandhaltungsmaßnahmen, so der Senat weiter. Es seien regelmäßige Pflegemaßnahmen erforderlich, um das Denkmal in einem denkmalgerechten Zustand zu erhalten. Die Eigentümerschaft werde entsprechend zu Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen aufgefordert. Zuletzt wurde der Zustand im Rahmen eines Ortstermins am 27. Januar 2025 durch das Denkmalschutzamt in Augenschein genommen.

Für die Zukunft des Baudenkmals stellt das Denkmalschutzamt Bedingungen: „Das Erscheinungsbild und insbesondere die denkmalwerte Bausubstanz des Objektes sind im Rahmen einer Umnutzung zu bewahren. Für notwendige Veränderungen sind denkmalverträgliche Lösungen zu finden, die nennenswerte Teile der denkmalwerten Bausubstanz erhalten und integrieren.“
Im Rahmen des letzten Gesprächs zwischen dem Denkmalschutzamt und Bauherrenschaft am 15. April 2025 wurden die Gründe für die Ablehnung des Änderungsantrages besprochen. Es wurde vereinbart, dass Einzelaspekte der Beschaffenheit des Denkmals sowie Projektvarianten seitens der Bauherrenschaft noch einmal eingehend betrachtet werden.
Die im September 2022 erteilte Baugenehmigung war bis zum 9. September 2025 gültig. Am 7. August 2025 wurde die Geltungsdauer auf Antrag der Bauherrenschaft um ein Jahr bis zum 9. September 2026 verlängert.
Schriftliche Kleine Anfrage „Baudenkmal Schierhornstieg 2“ und Antwort des Senats vom 12. September 2025 (Drucksache 23/1343): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94934/23_01343_baudenkmal_schierhornstieg_2
„Das Erscheinungsbild und insbesondere die denkmalwerte Bausubstanz des Objektes sind im Rahmen einer Umnutzung zu bewahren. Für notwendige Veränderungen sind denkmalverträgliche Lösungen zu finden, die nennenswerte Teile der denkmalwerten Bausubstanz erhalten und integrieren.“
Wenn ich diesen Passus lese, weiß ich, warum ich in diesem Land nie auf die Idee kommen würde, eine in irgendeiner Form denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben. Damit wird man Zuschauer an seinem eigenen Eigentum und kann sich wegen jedem Aussenlichtschalter mit irgendwelchen Behörden und „Mitmenschen“ rumschlagen.
Wünsche Sternipark viel Erfolg bei dem Versuch, ein solches Gebäude einer „wirtschaftlich tragbaren Nutzung zuzuführen, die auch noch dem Denkmalschutz gerecht wird“. Und bei dem die dafür notwendigen Kosten nicht aus dem Ruder laufen, denn die wird Sternipark tragen müssen, nicht der Steuerzahler oder der denkmalschutzinteressierte Mitbürger.
Das kann man so sehen. Allerdings gehört zur Wahrheit auch dazu, dass das Eigentum an dem Bauernhaus in dem Bewusstsein erworben wurde, dass es sich um ein Baudenkmal handelt. Die Erwartung des überwiegenden Teils der Bevölkerung, die auch hier in den Kommentaren zum Ausdruck kommt, ist, dass mit einem Baudenkmal behutsam umgegangen wird und mögliche Umbauten nicht den Denkmalwert gefährden. Nichts anderes fordert auch das Denkmalschutzamt ein, auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes.
Sternipark enteignen, Bauernhof der Rahlstedter Künstlerkolonie um Heinrich Steinhagen zur Verfügung stellen und dem Rahlstedter Kulturverein und dem Bürgerverein Rahlstedt zur Verfügung stellen damit dort die Rahlstedter Künstler * innen eine Dauerausstellung erhalten.
Mir ist es lieber, wenn der Eigentümer in Übereinstimmung mit dem Denkmalschutzamt für eine denkmalgerechte Nutzung sorgt. Bislang gilt das Denkmal nicht als gefährdet, damit ist eine Enteignungsgrundlage nicht gegeben. Auch eine Enteignung erfordert immer eine Entschädigung an den Eigentümer. So etwas gibt es nicht zum Nulltarif.
Als Meiendorferin kennen Sie sicher die Ecke Spitzbergenweg Nordlandweg.
Wie viele Jahrzehnte war es ein Schandfleck…?
Es ist schon erstaunlich wie wenig, teilweise, der Grundgedanke Eigentum Verpflichtet von der Stadt konsequent eingefordert wird.
Im Falle des Hofes könnten also noch Jahre ins Land gehen…
Hauptsache der Hof verschwindet nicht plötzlich, wie der Hof die Straße gegenüber…
Im Falle dieses Hofes hat die Stadt immerhin das Denkmalschutzgesetz zur Hand, um tätig zu werden, im Falle des Grundstücks Spitzbergenweg/Nordlandweg nur das Baurecht. Einen Eigentümer zum Bauen zu zwingen, ist außerordentlich schwierig, bisherige Versuche sind regelmäßig an den Gerichten gescheitert. Immerhin wird dort jetzt gebaut, wenngleich mir der Baufortschritt doch sehr langsam vorkommt. Die Stadt verlangt für baureife, aber brachliegende Grundstücke seit Jahresbeginn eine deutlich höhere Grundsteuer, als für bebaute Grundstücke. Manchmal braucht es eben auch solche Instrumente, um etwas in Gang zu bringen. Die erhöhte Grundsteuer ist letztlich auch Ausdruck der Sozialbindung des Eigentums.
Es gab bereits mehrere Anfragen bei der Verwaltung.
Am 10.12.24 startete die CDU- Bezirksfraktion Wandsbek mit einer Kleinen Anfrage, am 17.6. 25 Jörg Meyer/ Markus Kranik eine weitere Anfrage.
Ich bin optimistisch, dass der Hof Mecklenburg erhalten bleibt.
Zur Zeit bleibt aber nur “ abwarten“
Werner Jansen
Es ist hilfreich, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Vielen Dank für das Engagement der Geschichtswerkstatt des Rahlstedter Kulturvereins e.V.
Sehr geehrter Herr Buschhüter, es kann doch nicht sein, dass immer wieder seitens eines Besitzers Denkmal geschützten Hauses , wie auch das Gebäude am Rande des Berner Gutsparkes immer noch offen ist, dieser alte Hof, an dem wir immer wieder fragend vorbei gehen, was hiermit geschehen wird, keine endgültige Auflage erhält, dieses Gebäude sinnvoll zu erhalten. Es ist diese immer wieder angewandte Verzögerungstaktik, der schon viele alte Villen in Rahlstedt verkommen ließen, um diese dann abzureißen und danach mehrgeschossigen Wohnraum zu erstellen. Es geht wohl immer nur um Profit . Beste Grüße H.J. und M. Pilsinger in Meiendorf.
Moin Herr Buschhüter,
erstmal vielen Dank für die Info. Ich kann mich o.g. Kommentar nur anschließen.
Es ist mir völlig unverständlich, dass sich das Denkmalschutzamt und die Stadt Hamburg jahrelang vom Besitzer (Sternipark) hinhalten lässt.
Ganz offensichtlich legt man es doch darauf an, dass das Gebäude so verfällt, dass es nicht mehr zu retten ist und dann abgerissen werden kann.
Die Seitentüren stehen seit Monaten offen. Man kann fast zusehen, wie es verrottet.
Gibt es denn keine Möglichkeit für die Stadt Hamburg, bzw. das Denkmalschutzamt Maßnahmen zu ergreifen?
Ganz aktuell ist im Zusammenhang mit der S4 in Hamburg ja Enteignung ein Thema….? Es muss doch möglich sein, Baudenkmäler zu erhalten!
Viele Grüße Anke Kettler
Jeder Eigentümer hat die Herausforderung, eine wirtschaftlich tragbare Nutzung für das Gebäude zu finden. Das Denkmalschutzamt hat das Baudenkmal Schierhornstieg 2 ganz besonders im Blick, man könnte auch sagen: Auf dem Kieker. Ich bin zuversichtlich, dass es am Ende eine gute Lösung geben wird, die den Belangen des Denkmalschutzes gerecht wird und wirtschaftlich tragbar ist. Anderswo in Meiendorf (Randel-Hof, Kröger-Hof) ist es auch gelungen.
Das Denkmalschutzamt hat das Baudenkmal Schierhornstieg 2 ganz besonders im Blick, man könnte auch sagen: Auf dem Kieker. Ich bin zuversichtlich, dass es am Ende eine gute Lösung geben wird, die den Belangen des Denkmalschutzes gerecht wird und wirtschaftlich tragbar ist.