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Bau-Juwel in Meiendorf: Im Schierhornstieg 2 befindet sich ein denkmalgeschützter Bauernhof aus dem 19. Jahrhundert. Der „Hof Mecklenburg“ gehört zu den ältesten noch vorhandenen Gebäuden in Meiendorf. Pläne, das Gebäude für eine Kindertagesstätte zu nutzen, wurden bis heute nicht umgesetzt. Anwohnerinnen und Anwohner sorgen sich um die Zukunft des Baudenkmals. Mit einer Kleinen Anfrage brachte der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter Licht ins Dunkel.

Nach mehrjährigen Abstimmungen über eine denkmalgerechte Umnutzung des Baudenkmals („Hofanlage mit Wohnwirtschaftsgebäude und Hofpflaster“) wurde am 9. September 2022 vom Bezirksamt Wandsbek eine Baugenehmigung für die „Umnutzung eines ehemaligen Bauernhauses zu einer Kita (132 Kinder)“ erteilt. So weit, so gut.

Doch 2024 wurde dann der Bauherrenschaft ein Änderungsantrag zu der bereits erteilten Baugenehmigung eingereicht. Er sieht den Abriss denkmalwerter Bausubstanz in einem Umfang vor, der zum Verlust des Denkmalwerts führen würde und somit nicht zustimmungsfähig ist, so der Senat in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage. Das Denkmalschutzamt führe nach der Ablehnung Gespräche mit der Bauherrenschaft. Eine Lösung für die denkmalgerechte Umnutzung stehe derzeit noch aus.

„Mit der Erteilung der Baugenehmigung 2022 bestand die Hoffnung, dass in das denkmalgeschützte Bauernhaus bald wieder Leben einkehren würde. Daraus ist bislang nichts geworden. Es ist völlig richtig, dass sich das Denkmalschutzamt gegen bauliche Änderungen wendet, die das Denkmal zerstören würden. Für die zukünftige Nutzung muss es eine denkmalverträgliche Lösung geben“, fordert der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Die Erhaltung der Hofanlage Schierhornstieg 2 liege im öffentlichen Interesse. Die denkmalwerten Gebäudebestandteile befänden sich in einem akzeptablen und gesicherten Zustand, so der Senat. Das Reetdach des Gebäudes benötige an einigen Stellen Instandhaltungsmaßnahmen, so der Senat weiter. Es seien regelmäßige Pflegemaßnahmen erforderlich, um das Denkmal in einem denkmalgerechten Zustand zu erhalten. Die Eigentümerschaft werde entsprechend zu Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen aufgefordert. Zuletzt wurde der Zustand im Rahmen eines Ortstermins am 27. Januar 2025 durch das Denkmalschutzamt in Augenschein genommen.

Für die Zukunft des Baudenkmals stellt das Denkmalschutzamt Bedingungen: „Das Erscheinungsbild und insbesondere die denkmalwerte Bausubstanz des Objektes sind im Rahmen einer Umnutzung zu bewahren. Für notwendige Veränderungen sind denkmalverträgliche Lösungen zu finden, die nennenswerte Teile der denkmalwerten Bausubstanz erhalten und integrieren.“

Im Rahmen des letzten Gesprächs zwischen dem Denkmalschutzamt und Bauherrenschaft am 15. April 2025 wurden die Gründe für die Ablehnung des Änderungsantrages besprochen. Es wurde vereinbart, dass Einzelaspekte der Beschaffenheit des Denkmals sowie Projektvarianten seitens der Bauherrenschaft noch einmal eingehend betrachtet werden. 

Die im September 2022 erteilte Baugenehmigung war bis zum 9. September 2025 gültig. Am 7. August 2025 wurde die Geltungsdauer auf Antrag der Bauherrenschaft um ein Jahr bis zum 9. September 2026 verlängert.


Schriftliche Kleine Anfrage „Baudenkmal Schierhornstieg 2“ und Antwort des Senats vom 12. September 2025 (Drucksache 23/1343): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/94934/23_01343_baudenkmal_schierhornstieg_2