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Südlich und östlich des Gewerbegebiets Merkurpark sollen neue gewerbliche Bauflächen geschaffen werden. Südlich der Stapelfelder Straße der Victoriapark, östlich des Merkurparks, überwiegend auf Stapelfelder Gebiet, der Minervapark. Im Januar begannen die ersten Bauarbeiten zur Erschließung des neuen interkommunalen Gewerbegebiets in Rahlstedt und Stapelfeld. Mitte Juli wurde ein Baustopp verhängt. Wie ist der Stand der Dinge?

Mit der Entwicklung von neuen Gewerbeflächen sollen vor dem Hintergrund der wachsenden Bevölkerungszahlen Angebote für bestehende und zukünftige Nachfragen an Gewerbeflächen geschaffen und somit die wirtschaftliche Entwicklung in Hamburg sowie der Metropolregion gefördert werden.

Ende 2018 stimmte die Bezirksversammlung Wandsbek mit den Stimmen von SPD, Grünen, Liberalen und Linken daher dem entsprechenden Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131 zu. Nach der anschließenden Aufhebung des Landschaftsschutzes durch die Behörde für Umwelt und Energie Ende 2019 besteht für den Bebauungsplan-Entwurf die so genannte Vorweggenehmigungsreife gemäß § 33 des Baugesetzbuches. Damit können bereits vor Feststellung des Bebauungsplans Genehmigungen erteilt werden. Im Januar wurde daraufhin auf Hamburger Seite mit den ersten bauvorbereitenden Maßnahmen für die Erschließung begonnen, konkret der Erstellung einer Baustraße zwischen der Sieker Landstraße und der Stapelfelder Straße.

Die förmliche Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 131 durch Rechtsverordnung des Bezirksamts Wandsbek steht noch aus, ebenso die Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Schaffung des geplanten Gewerbegebietes ist mit vielfältigen naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen verbunden.

Da es einen solchen umfassenden Ausgleich geben wird, hatte die Umweltbehörde im Juli auf Antrag des Investors die sofortige Vollziehbarkeit angeordnet. Hiergegen wandte sich die Umwelt- und Naturschutzorganisation BUND mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg. Um eine schnellstmögliche Sachklärung des Gerichts zu ermöglichen, hat die Umweltbehörde am 12. Juli 2019 auf Bitten des Gerichts einer vorläufigen Aussetzung des sofortigen Baubeginns zugestimmt.

Mehrere Untersuchungen hatten ergeben, dass keine artenschutzrechtlichen Bedenken bestehen. Die betroffenen Flächen waren vor den Bauarbeiten durch Biologen auf das Vorkommen von geschützten Tierarten untersucht worden. Für die Bereiche, in denen z.B. Brutnachweise von heimischen Vögeln erbracht wurden, waren die Arbeiten auch vorher schon untersagt worden. Die Flächen wurden zudem auf Amphibienvorkommen untersucht, es wurden Amphibienschutzzäune zu den benachbarten Gewässern aufgestellt. Die Umweltbehörde teilte mit, dass sie weiterhin davon ausgehe, dass der Bau des Gewerbegebiets Rahlstedt/Victoriapark naturschutzfachlich rechtmäßig ist, und sie davon überzeugt sei, dass dies auch in der Sachklärung vor Gericht bestätigt wird.

„Das neue Gewerbegebiet ist wichtig, um Arbeitsplätze in der wachsenden Stadt zu erhalten und neue in unserer Region zu schaffen. Der Naturausgleich spielte eine zentrale Rolle in allen Phasen des mehrere Jahren dauernden Bebauungsplanverfahrens zu dem interkommunalen Gewerbegebiet. Selten hat es eine Gewerbeplanung mit mehr Naturausgleich gegeben als in diesem Falle. In Bereichen, in denen nachweislich von heimischen Vögeln gebrütet wird, waren auch bislang schon Bauarbeiten großflächig untersagt. Der nun angeordnete Baustopp hat vor allem verfahrensrechtliche Gründe. Ich teile die Einschätzung der Umweltbehörde, dass der Bau des Victoriaparks naturschutzfachlich rechtmäßig ist und der Baustopp daher nur von kurzer Dauer sein wird“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Pressemitteilung der Behörde für Umwelt und Energie vom 12. Juli 2019: „Planung für Gewerbegebiet Rahlstedt läuft unverändert“

Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 28. Januar 2019: „Bauvorbereitende Maßnahmen an der Sieker Landstraße/ Stapelfelder Straße“

Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt vom 11. Dezember 2018 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 462)

Beschlussvorlage „Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 – Stapelfelder Straße – Zustimmung zur Feststellung“ für die Sitzung der Bezirksversammlung Wandsbek am 15. November 2018