Titelbild: Kartengrundlage „Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“
Die Stadt beabsichtigt den Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm zu ändern, um an mehreren Orten im Stadtgebiet so genannte Windenergiegebiete festzulegen. In solchen Gebieten dürfen Windenergieanlagen vorrangig aufgestellt werden. Insgesamt 19 Windenergiegebiete sollen neu ausgewiesen werden, überwiegend in den Vier- und Marschlanden, eines aber auch in Rahlstedt. Warum und wo genau?
Der Auswahl der Windeignungsgebiete gingen umfangreiche Prüfungen voraus. Zunächst wurden alle möglichen Gebiete von vornherein ausgeschlossen (darunter Wohnbauflächen inklusive 500 Meter Abstand), anschließend weitere Suchflächen aus anderen Gründen verworfen (in Rahlstedt zum Beispiel die Müllberge Höltigbaum). In Rahlstedt übrig blieb eine 2,3 Hektar kleine Fläche (entspricht 0,086 Prozent der Fläche Rahlstedts) im Osten des Stadtteils, südlich des Feldwegs Bachstücken und des Victoriaparks, an der Grenze zu Stapelfeld (siehe Titelbild), die nun als eines der 19 Hamburger Windenenergiegebiete vorgesehen ist. In einem Kurzsteckbrief ist die Fläche genauer dargestellt:
Eine Datei mit den Kurzsteckbriefen aller 19 Windenergiegebiete gibt es hier: https://bauleitplanung.hamburg.de/file/windflaechen/b0ab3009-1827-4092-ae21-90c94068a6de
Warum das Ganze?
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, um die Auswirkungen der Klimakrise auszubremsen und sich aus der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu lösen. Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle und auch Hamburg muss hier seinen Beitrag leisten. 2022 wurde auf Bundesebene mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ festgelegt, wie der Ausbau der Windenergie bundesweit schneller vorangetrieben werden soll. Mit dem Gesetzespaket wurde den Ländern unter anderem Flächenziele vorgegeben: Bis Ende 2027 muss die Freie und Hansestadt Hamburg als Zwischenziel 0,25 Prozent, bis Ende 2032 0,5 Prozent ausweisen. Auf welchen Flächen dies geschehen soll und welche Änderungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm dafür notwendig sind, wurde jetzt erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.
Insgesamt sollen zwei Prozent der deutschlandweiten Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Stadtstaaten wie Hamburg sollen bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel 0,25 Prozent und final bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche, also etwa 378 Hektar, ausweisen. Die Stadt Hamburg will jedoch bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent erreichen. Die Länder können selbst entscheiden, wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden. Um den hamburgischen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Windenergiegebiete durch die Darstellung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen.
In Hamburg sind insgesamt 19 Änderungsbereiche vorgesehen. Diese liegen in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop).
Wie kann ich mich einbringen?
Zu dem Vorhaben wird die Öffentlichkeit breit beteiligt: Vom 17. September 2024 bis zum 6. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, die Planungen online unter https://bauleitplanung.hamburg.de/verfahren/windflaechen/public/detail einzusehen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Ergänzend liegen die Planungsunterlagen in diesem Zeitraum an Werktagen montags bis freitags während der Dienststunden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme im Auslegungsraum (E.01.274), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg-Wilhelmsburg, aus.
Im weiteren Prozess findet die Beteiligung der Verbände und der Träger öffentlicher Belange statt, so dass voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahres alle Hinweise und Einwendungen ausgewertet werden und die öffentliche Auslegung dann als weiterer Beteiligungsschritt der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.
Sie haben noch Fragen zum Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm? Besuchen Sie https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/stadtentwicklung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/f02-23-windenergiegebiete-hamburg-953408 oder melden Sie sich unter: windflaechen@bsw.hamburg.de
Moin, was ist mit der Fläche nördlich der Eulenkrugstraße, zwar Volksdorf, doch nahe Meiendorf?
Über die Fläche können Sie sich im Bauleitplanungsportal der Stadt auch informieren und dazu Stellung nehmen. Folgen Sie folgendem Link: https://bauleitplanung.hamburg.de/verfahren/windflaechen/public/detail. Hier in meinem Wahlkreisblog habe ich sie nicht gesondert erwähnt, da in Volksdorf und nicht in Rahlstedt.
Wunderbar, da schafft man die “Große Heide” -in der ich übrigens noch nie eine Heidefläche gesehen – als Ausgleichfläche für den Viktoriapark und will jetzt einfach in einem Naherholungsgebiet einen Windpark errichten.
Mein Vorschlag, stellt doch einfach je ein Windrad in den Victoria-Park und eines in den Merkur-Park – sind ja keine Wohngebiete.
Am Rande noch eine kleine Anmerkung. Irgendjemand in der Planung scheint am Pippi-Langstrupf-Syndrom erkrankt zu sein – ich mach mir die Welt so wie sie mir gefällt – denn die “Parks” sind keine solche sondern lediglich Gewerbeflächen und die Heide ist nur landwirtschaftlich genutztes Agrarland.
Ferdinand Martin
Im Entwicklungskonzept für Naturschutz und Naherholung heißt es zum Begriff “Große Heide”:
“Den Kunstbegriff “Große Heide” haben die Gutachter mit Blick auf die Vahrendorfsche Karte von 1796 vorgeschlagen, in der das Planungsgebiet als “Große Heide” bezeichnet wurde. “Heiden sind Allmenden, die von den Dorfbewohnern gemeinschaftlich genutzt werden. Das Stationenkonzept der Großen Heide ist ebenfalls so ein Gemeinschaftsprojekt… Damit wird der Begriff der Heide hier im übertragenen Sinn als “Allmende” genutzt. Heidelandschaft kommt in dem Gebiet nicht vor und stellt auch kein Entwicklungsziel dar.”
Quelle: https://www.hamburg.de/resource/blob/77912/e80d5203fa296ba203f0d5a31702384b/pdf-entwicklungskonzept-grosse-heide-data.pdf
Natürlich ist ein Gewerbepark keine Parkanlage im Sinne von Grün- und Erholungsanlage. Man darf aber anerkennen, dass die drei Gewerbegebiete Merkurpark, Victoriapark und Minervapark einen hohen Grünanteil aufweisen, die einen parkähnlichen Charakter haben. Damit unterscheiden sie sich wohltuend von früheren Gewerbegebieten.
Von der Errichtung eines Windparks (übrigens auch so ein Euphemismus) kann noch gar keine Rede sein. Es geht zunächst um eine Darstellung in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan). Der Konflikt mit den Ausgleichsflächen für die Gewerbegebiete ist augenfällig und wird auch als solcher benannt. Er müsste im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens gelöst werden, bevor hier irgendein Windrad gebaut wird.
Warum überall Wind- und nicht Sonnenenergie?
Über Supermarktparkplätze und vorhandene Gebäude Panels verbauen
Ganz ehrlich, es sollten endlich die Finger von Natur- und Landwirtschaftlichen Flächen gelassen werden.
Weniger Beton und mehr Renaturierung
Danke für Ihr Feedback. Von “überall” Windenergie kann ja aber ehrlicherweise keine Rede sein, wenn es um die Ausweisung von 0,5 Prozent der Landesfläche Hamburgs für Windenergieanlagen geht. Der Flächenverbrauch von Windenergieanlagen ist ja sogar eher gering. Richtig ist: Wir brauchen Wind- und Sonnenenergie. Das eine tun, ohne das andere zu lassen. In Hamburg gilt: Photovoltaikanlagen auf Dächern sind für Neubauten seit 2023 Pflicht. Wer sein Dach saniert, muss seit 2024 ebenfalls Photovoltaik installieren lassen.
Naja, da Stormarn ebenfalls über Windkraft an einem Standort in der Nähe zu diesem Standort nachdenkt, schon.
Wenn man wie ich an der Grenze zwischen den zwei Bundesländern wohnt und in der dortigen Feldmark Erholung sucht, möchte sicher nicht überall auf Windräder gucken.
Ich hoffe stark, hier wird Länderübergreifend geschaut!
Wird denn über Solarenergie auf Parkplatzflächen nachgedacht?
Es ist doch eine win/win Situation, wenn bereits schon versiegelte Fläche mit Solar überdacht wird.
Der Platz ist doch da und man kann seinen Einkauf geschützt vor Regen, Sonne, Wind und Schnee einladen.
Was wird alles kaputt gemacht, nur alleine um die Windräder zu installieren?
Oder wird die Anlage zu Fuß von kräftigen Menschen an den Standort gebracht?
Die Leitungen lose auf der Erde lang verlegt, damit nicht alles aufgebuddelt wird?
Wie gesagt: Das eine tun, ohne das andere zu unterlassen. Wir brauchen mehr Windkraft genauso wie mehr Solarenergie.
Über Solarenergie auf Parkplatzflächen wird nicht nur nachgedacht. Mit der Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes hat die Hamburgische Bürgerschaft bereits eine Pflicht zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Stellplatzanlagen neu eingeführt (§ 16a HmbKliSchG, zur Norm: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KlimaSchGHA2020V3P16a).
Mit der geplanten Solarstrategie, um die die Hamburgische Bürgerschaft den Senat ersucht hat (Drucksache 22/13618, Quelle: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86341/installation_von_photovoltaikanlagen_auf_daechern_und_flaechen_der_deutschen_bahn_hat_der_senat_tatsaechlich_keine_steuerungsmoeglichkeit.pdf), sollen vor allem auch Unternehmen durch konkrete Projektzusammenarbeit, Abbau von Hemmnissen, Beratung und Vernetzung bei dem Ausbau von PV-Anlagen unterstützt werden (“In der Solarstrategie ist ein besonderes Augenmerk auf zielgruppenspezifische Maßnahmen zu legen (beispielsweise Discounter und andere Besitzer:innen großer Parkplätze, Eigentümer:innen großer Gewerbehallen und Landwirt:innen). Der Senat ist von der Bürgerschaft zudem ersucht worden, auch Verkehrsanlagen-Photovoltaik als Handlungsfeld im Rahmen der zu entwickelnden Solarstrategie zu betrachten.
Sie schreiben zweifach..“Wir brauchen mehr Windenergie“
Diese Diskussion steht für mich immer im Rsum und ist aus der Diskussion verschwunden. Wer bestimmt diesen Satz einfach so? Es gibt inzwischen viele, die angesichts der Windradverschandelung unserer letzten Erholungsgebiete für Mensch und Tier die Richtigkeit des Atomausstiegs in Frage stellen. Wir haben mit der Windkraft keine gute Alternative geschaffen, zu groß ist auch hier der Schaden. Der Atomausstieg kam rein emotional aufgrund der Katastrophe 2011, ein verrückter Windenergieausbau vielerorts gegen die Bürgerwünsche war die Folge.
Windkraft ist keine Lösung, wird es nie sein. Es ist nur eine weitere menschengemachte Katastrophe.
Es ist das eine die Cholera, das andere die Pest.
Ich wünsche mir schlicht Solar auf jedem Dach! Gezwungenermaßen ohne wenn und aber. Der Kostenpunkt wäre lediglich zu klären
Das ist Ihre Meinung, die ich akzeptiere, aber so nicht teile. Ich schrieb: “Wir brauchen Wind- und Sonnenenergie.” Und: “Wir brauchen mehr Windkraft genauso wie mehr Solarenergie.” Also: Das eine tun, ohne das andere zu lassen. Ja, wir brauchen auch mehr Solarenergie, prinzipiell kommt dafür jedes Dach in Frage. In Hamburg haben wir deshalb mit der letzten Änderung unseres Klimaschutzgesetzes beschlossen, dass zukünftig auf jedem Dach Solaranlagen installiert werden müssen. Das gilt für Neubauten sofort und für alle anderen dann, wenn ein Dach neu gedeckt wird. Details dazu finden Sie hier: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/energie/energielotsen/faqs-photovoltaikanlagen-pflicht-290620
Was die Windkraft angeht, so geht es erst einmal darum, Flächen zu identifizieren und festzulegen, wo Windkraft vorrangig möglich sein soll. Den Auftrag dazu haben Bundestag und Bundesrat gegeben, die 2022 mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ festgelegt haben, wie der Ausbau der Windenergie bundesweit schneller vorangetrieben werden soll, und den Ländern dafür unter anderem Flächenziele vorgegeben hat. Ob die Flächen dann tatsächlich dafür genutzt werden und, wenn ja, wie bald das passiert, ist noch eine andere Frage. Mehr zum Wind-an-Land-Gesetz gibt es hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/wind-an-land-gesetz-2052764
Natürlich keine Atomkraftwerke, keine Kohlekraftwerke aber der Strom soll aus der Steckdose kommen. Wir haben ein Ferienhaus in Schleswig-Holstein und in der Nachbarschaft viele Windräder. Na und? Alle haben sich an den Anblick gewöhnt und sie gehören zum normalen Landschaftsbild.
Danke für das Feedback.
Für mich nicht, niemals wird mir das zum Landschaftsbild passen. Soetwas kann man nicht verallgemeinern für andere Bürger.
Ich finde es ganz furchtbar. Ich kenne das Gebiet als Reiterin sehr gut, und die Natur/Aufenthaltsqualität dort hat hat durch den Victoriapark bzw. seiner gewerblichen Infrastruktur bereits extremst gelitten.
Eine Entscheidung ist ja noch längst nicht getroffen. Bringen Sie sich gerne ein und geben Sie eine Stellungnahme zu dem Vorhaben ab. Das können Sie hier machen: https://bauleitplanung.hamburg.de/verfahren/windflaechen/public/detail
Das ist doch so nicht richtig. Hamburg MUSS diese Prozentzahl nicht erbringen:
Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG)
§ 7 Evaluierung; Verordnungsermächtigung
(4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz passt durch Rechtsverordnung die Flächenbeitragswerte in Anlage entsprechend an, wenn sich ein Land durch Staatsvertrag gegenüber einem anderen Land verpflichtet, mehr Fläche als gemäß § 3 Absatz 1 gefordert (Flächenüberhang) für die Windenergie an Land bereitzustellen und diesen Staatsvertrag dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 31. Mai 2024 unter Bezifferung des Flächenüberhangs in Quadratkilometern übermittelt, es sei denn, der Staatsvertrag ist zum Erreichen der Flächenbeitragswerte der vertragsschließenden Länder offensichtlich ungeeignet. Durch die Rechtsverordnung nach Satz 1 darf sich der Flächenbeitragswert von Berlin, Bremen und Hamburg jeweils um höchstens 75 Prozent und von den übrigen Ländern jeweils um höchstens 50 Prozent mindern oder erhöhen
Bei der von Ihnen zitierten Norm geht es darum, dass Flächenländer die Windenergieflächen-Verpflichtungen der Stadtstaaten teilweise übernehmen. Wenn zum Beispiel Schleswig-Holstein mehr Windenergieflächen ausweist, als wozu es verpflichtet ist, dann kann dieser Flächenüberhang auf die Hamburger Flächenverpflichtung in einem gewissen Umfang angerechnet werden, wenn dies zwischen den beiden Ländern in einem Staatsvertrag verbindlich vereinbart wurde. Dafür hätten die Flächenländer sicherlich eine Gegenleistung gefordert. Eine Bereitschaft der Flächenländer, die Flächenverpflichtungen der Staatstaaten teilweise zu übernehmen, gab es aber nicht. Daher existieren auch keine derartigen Staatsverträge. Im Übrigen ist der Stichtag mittlerweile abgelaufen.
Vielen Dank, da hat Hamburg dann seine Chance vertan.
Wie viele Windräder könnten denn auf der Fläche maximal aufgestellt werden? Sind dann Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen? Immerhin wird die sog. “große Heide”, die ja als Ausgleich für den “Victoria Park” gedacht war, dadurch beschnitten. Viele Grüße, Matthias Heineke
Das ist eine gute Frage, auf die ich bislang auch noch keine Antwort habe. Allzu viele können das angesichts der kleinen Fläche aber nicht sein, vielleicht eines oder zwei? Laut Kurzsteckbrief wäre zusätzlich eine Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 erforderlich, um hier tatsächlich Windenergieanlagen bauen zu können. In dem Zusammenhang sind dann auch die betroffenen Ausgleichsflächen zu behandeln, für die Ersatz geschaffen werden müsste.
Vielen Dank für die Information.
Immer gerne!
Hallo, in welcher Geschäftsform sollen denn hier Windräder errichtet werden. Gäbe es die Möglichkeit diese Fläche als Bürgerwindpark zu nutzen, sodass Rahlstedter*innen davon profitieren?
Dazu gibt es noch überhaupt keine Planungen. Zunächst einmal geht es darum, die Flächen in Hamburg zu identifizieren und festzulegen, wo Windkraftanlagen überhaupt erlaubt werden sollen. Die Idee der Bürgerwindenergie finde ich für diesen Standort aber sehr interessant.