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Titelbild: Kartengrundlage „Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung“

Die Stadt beabsichtigt den Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm zu ändern, um an mehreren Orten im Stadtgebiet so genannte Windenergiegebiete festzulegen. In solchen Gebieten dürfen Windenergieanlagen vorrangig aufgestellt werden. Insgesamt 19 Windenergiegebiete sollen neu ausgewiesen werden, überwiegend in den Vier- und Marschlanden, eines aber auch in Rahlstedt. Warum und wo genau?

Der Auswahl der Windeignungsgebiete gingen umfangreiche Prüfungen voraus. Zunächst wurden alle möglichen Gebiete von vornherein ausgeschlossen (darunter Wohnbauflächen inklusive 500 Meter Abstand), anschließend weitere Suchflächen aus anderen Gründen verworfen (in Rahlstedt zum Beispiel die Müllberge Höltigbaum). In Rahlstedt übrig blieb eine 2,3 Hektar kleine Fläche (entspricht 0,086 Prozent der Fläche Rahlstedts) im Osten des Stadtteils, südlich des Feldwegs Bachstücken und des Victoriaparks, an der Grenze zu Stapelfeld (siehe Titelbild), die nun als eines der 19 Hamburger Windenenergiegebiete vorgesehen ist. In einem Kurzsteckbrief ist die Fläche genauer dargestellt:

Eine Datei mit den Kurzsteckbriefen aller 19 Windenergiegebiete gibt es hier: https://bauleitplanung.hamburg.de/file/windflaechen/b0ab3009-1827-4092-ae21-90c94068a6de

Warum das Ganze?

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, den Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdoppeln, um die Auswirkungen der Klimakrise auszubremsen und sich aus der Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu lösen. Windkraft spielt dabei eine wichtige Rolle und auch Hamburg muss hier seinen Beitrag leisten. 2022 wurde auf Bundesebene mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ festgelegt, wie der Ausbau der Windenergie bundesweit schneller vorangetrieben werden soll. Mit dem Gesetzespaket wurde den Ländern unter anderem Flächenziele vorgegeben: Bis Ende 2027 muss die Freie und Hansestadt Hamburg als Zwischenziel 0,25 Prozent, bis Ende 2032 0,5 Prozent ausweisen. Auf welchen Flächen dies geschehen soll und welche Änderungen im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm dafür notwendig sind, wurde jetzt erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt.

Insgesamt sollen zwei Prozent der deutschlandweiten Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden. Stadtstaaten wie Hamburg sollen bis zum 31. Dezember 2027 als Zwischenziel 0,25 Prozent und final bis zum 31. Dezember 2032 insgesamt 0,5 Prozent der Landesfläche, also etwa 378 Hektar, ausweisen. Die Stadt Hamburg will jedoch bereits bis Ende 2027 das Ziel von 0,5 Prozent erreichen. Die Länder können selbst entscheiden, wie die Flächenvorgaben räumlich verteilt werden. Um den hamburgischen Beitrag zur Energiewende zu leisten, werden die Windenergiegebiete durch die Darstellung im Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm ausgewiesen.

In Hamburg sind insgesamt 19 Änderungsbereiche vorgesehen. Diese liegen in den Bezirken Hamburg-Mitte (Wilhelmsburg), Altona (Sülldorf, Rissen), Wandsbek (Duvenstedt, Volksdorf, Rahlstedt), Bergedorf (Allermöhe, Spadenland, Ochsenwerder, Kirchwerder, Curslack, Altengamme, Neuengamme, Bergedorf) und Harburg (Neuland, Gut Moor, Marmstorf, Francop).

Wie kann ich mich einbringen?

Zu dem Vorhaben wird die Öffentlichkeit breit beteiligt: Vom 17. September 2024 bis zum 6. Oktober 2024 besteht die Möglichkeit, die Planungen online unter https://bauleitplanung.hamburg.de/verfahren/windflaechen/public/detail einzusehen und sich am Planungsprozess zu beteiligen. Ergänzend liegen die Planungsunterlagen in diesem Zeitraum an Werktagen montags bis freitags während der Dienststunden in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme im Auslegungsraum (E.01.274), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg-Wilhelmsburg, aus.

Im weiteren Prozess findet die Beteiligung der Verbände und der Träger öffentlicher Belange statt, so dass voraussichtlich bis Mitte des kommenden Jahres alle Hinweise und Einwendungen ausgewertet werden und die öffentliche Auslegung dann als weiterer Beteiligungsschritt der Bürgerinnen und Bürger erfolgt.

Sie haben noch Fragen zum Änderungsverfahren von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm? Besuchen Sie https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-stadtentwicklung-und-wohnen/themen/stadtentwicklung/bauleitplanung/flaechennutzungsplan/f02-23-windenergiegebiete-hamburg-953408 oder melden Sie sich unter: windflaechen@bsw.hamburg.de