Das Hamburger Abendblatt berichtete am 2. April 2026, dass die SPD beim Hamburg-Takt ein Wahlversprechen gebrochen habe. Die SPD-Fraktion weist das entschieden zurück.
Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Wir halten am Hamburg-Takt fest. Der Hamburg-Takt ist unsere Strategie zum umfassenden Ausbau und zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Hamburg investiert so viel wie noch nie in die Schiene und Angebotsverbesserungen. Wir bauen gerade vier neue Schnellbahnlinien gleichzeitig: S4, U4, U5 und S5, die beginnend mit der U4 auf die Horner Geest ab Herbst 2027 nach und nach an den Start gehen werden. Seit 2019 ist das Busangebot bei der HOCHBAHN zudem um rund 15 Prozent gewachsen, zuletzt nahm die neue ExpressBus-Linie X27 im Osten Hamburgs den Betrieb auf. Der Hamburg-Takt schließt auch das 5-Minuten-Konzept mit ein. Dieses Ziel erreichen wir, wenn autonom fahrende Fahrzeuge den herkömmlichen Verkehr mit Bahnen und Bussen ergänzen. Deshalb bieten wir uns als Stadt auch als Testfeld für solche Technologien an. Wir wollen ganz vorne mit dabei sein, sobald autonom fahrende Fahrzeuge verfügbar sind. Klar ist aber auch: Die Corona-Jahre haben den Hamburg-Takt ausgebremst und die Fahrgastzahlen brachen ein. Mittlerweile fließen in großem Umfang Mittel in das Deutschlandticket und Vergünstigungen. Und das mit Erfolg: Über eine Milliarde Menschen fahren mit unserem ÖPNV und über eine Million Hamburger:innen nutzen das Deutschlandticket. So viele wie noch nie. Wir haben das kostenlose Schülerticket eingeführt und ab dem 1. Mai kommt der Senioren-Rabatt. Das ist kein gebrochenes Versprechen – das ist eine Stadt, die liefert.“
Foto und Copyright: Christian Hinkelmann, http://www.bahn-bus-bilder.de
Da ich in einem anderen Forum auf meine Frage bisher noch keine Antwort bekommen habe, dann eben hier, wo dieses Thema ja auch gerade aufgekommen ist:
Haben die für den „Hamburg-Takt“ Zuständigen (>hvv, Senat …) auch Einfluss auf die Einbeziehung der RB81 in den „Hamburg-Takt“? Auftraggeberin für diese ist ja die S-Bahn Hamburg GmbH, und nicht z.B. Nah-SH.
Oder ist die RB81 da generell „außen vor“, und warum?
Im Zuge der Umsetzung des Hamburg-Takts wird die RB81 durch die neuen S-Bahn-Linie S4 ersetzt, die Rahlstedt, Tonndorf und Marienthal im ganztägigen 10-Minuten-Takt mit der Hamburger City verbinden wird.
Laut Abendblatt-Artikel möchte Rot-Grün die zahl der Ticketkontrollen in Hamburg reduzieren. Ich bin schockiert und verstehe nicht, wieso man das politisch wollen würde. Das ist für mich keine SPD-Position. Können Sie hierzu Stellungnahme beziehen ? (abgesehen davon, dass man sowieso kaum bis gar nicht kontrolliert wird innerhalb von Zügen und Bussen)
Hierbei handelt es sich um ein Missverständnis. Ich kenne keine Forderungen von Rot-Grün, weniger Ticketkontrollen durchzuführen. Ich würde das auch nicht unterstützen.
Schwarzfahren wird in Deutschland auf zweierlei Weise sanktioniert. Zum einen müssen Schwarzfahrer als Vertragsstrafe ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten gewöhnlichen Beförderungsentgelts zahlen, mindestens aber 60 Euro. Zum anderen erfüllt Schwarzfahren den Straftatbestand der Beförderungserschleichung (§ 265a Strafgesetzbuch). Diese Straftat wird aber nur auf Antrag der Geschädigten (also der Verkehrsunternehmen) verfolgt. In der Praxis wird ein Strafantrag erst gestellt, wenn ein Schwarzfahrer mehrfach erwischt wurde. Beförderungserschleichung kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Freiheitsstrafen sind die absolute Ausnahme, aber auch für Geldstrafen kann man ins Gefängnis wandern, wenn man die Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, dann handelt es sich um eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Die Strafbarkeit des Schwarzfahrens ist in die rechtspolitische Kritik geraten. Kritisiert wird, zum Beispiel vom Deutschen Richterbund, dass ein vergleichsweise geringer wirtschaftlicher Schaden einen enormen (personellen wie finanziellen) Aufwand bei Strafverfolgungsbehörden und Justiz auslöst, wenn es zu strafrechtlichen Ermittlungen, eine Verurteilung und möglicherweise eine (Ersatz-)Freiheitsstrafe kommt. Die zivilrechtliche Vertragsstrafe des erhöhten Beförderungsentgelts sei ausreichend, um Schwarzfahren (auch general-präventiv) zu sanktionieren. Manche fordern daher, den Straftatbestand ersatzlos abzuschaffen, manch andere wiederum, ihn durch eine Ordnungswidrigkeit zu ersetzen. Dafür gibt es im Deutschen Bundestag derzeit aber keine Mehrheit. Die aktuelle parlamentarische Mehrheit sieht keinen Änderungsbedarf.
Das wiederum führte zu der Forderung, die kürzlich der Hamburger SPD-Landesparteitag erhob, die ich persönlich aber nicht teile, dann eben gänzlich auf Strafanträge zu verzichten, damit Schwarzfahren nicht als Straftat verfolgt wird. Diese Möglichkeit sieht das Strafgesetzbuch vor, und so verfahren bereits Verkehrsunternehmen in mehreren deutschen Städten. Straflos würde das Schwarzfahren auch dann nicht, denn es bliebe ja immer noch die Vertragsstrafe, die beim Fahren ohne Fahrausweis fällig wird. Hier fordern manche wiederum, dass das erhöhte Beförderungsentgelt deutlich angehoben werden muss.