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Die Stadt richtet auf der Freifläche am Rahlstedter Grenzweg im Gewerbegebiet Neuer Höltigbaum eine weitere Zentrale Erstaufnahme für Flüchtlinge mit bis zu 960 Schlafplätzen ein. Die Wohncontainer sind bereits seit Dezember letzten Jahres aufgestellt worden, die Belegung soll voraussichtlich im Mai 2016 beginnen. Zuvor muss noch der Brandschutz ertüchtigt werden. Am 4. April findet hierzu eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Über das Vorhaben wurde die Bezirksversammlung Wandsbek im Zuge des offiziellen Anhörungsverfahrens nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz mit einem Schreiben der Behörde für Inneres und Sport unterrichtet, das Sie hier herunterladen können: https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2016/03/BIS_RahlstedterGrenzweg.pdf. Die Bezirksversammlung Wandsbek wird hierzu angehört und kann eine Stellungnahme abgeben. Die Behandlung dieser Anhörung wird voraussichtlich in der nächsten öffentlichen Sitzung der Bezirksversammlung am 7. April 2016 erfolgen (Beginn ist um 18:00 Uhr im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg).

Zuvor findet am Montag, 4. April 2016, um 16:30 Uhr in der Mensa des Gymnasiums Rahlstedt, Scharbeutzer Straße 36, 22147 Hamburg eine Informationsveranstaltung des Bezirksamtes Wandsbek statt. Bei der Informationsveranstaltung stehen Vertreter des Bezirksamtes, des Zentralen Koordinierungstabes Flüchtlinge und der Betreiber der Einrichtung, dem Malteser Hilfsdienst e.V., als Ansprechpartner zur Verfügung. Zu Beginn der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, sich auf einem Infomarkt zu dem Standort im direkten Gespräch zu erkundigen. Ab 17:30 Uhr folgen die Vorträge der Fachreferenten. Im Anschluss können Fragen und Anregungen in einer offenen Fragerunde eingebracht werden. In der Informationsveranstaltung wird auch über die geplante Nutzung eines Wohnheimes und einer angrenzenden Freifläche des Zolls in der Sieker Landstraße 13 informiert (siehe Beitrag “Sieker Landstraße 13: Flüchtlingsunterkunft auf Zollgelände geplant” vom 30. März 2016, https://www.buschhueter.de/sieker-landstrasse-13-fluechtlingsunterkunft-auf-zollgelaende-geplant/).

Die Information der Öffentlichkeit erfolgte über die örtliche Presse und über eine per Handzettel verteilte Anliegerinformation vom 10. März 2016, die Sie hier herunterladen können: http://www.hamburg.de/contentblob/5479276/data/anwohnerinfo-rahlstedter-grenzweg-und-sieker-landstrasse.pdf

Warum ist von Oldenfelde die Rede? In dem Anhörungsschreiben der Behörde für Inneres und Sport ist vom “Stadtteil Oldenfelde” die Rede. Einen Stadtteil Oldenfelde gibt es nicht, sondern nur den Stadtteil Rahlstedt, bestehend aus den Gemarkungen Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Meiendorf und Oldenfelde. Die Gemarkung Oldenfelde erstreckt sich von Farmsen-Berne im Westen bis Stapelfeld im Osten und liegt damit zwischen Meiendorf im Norden und Alt-Rahlstedt und Neu-Rahlstedt im Süden. Das betreffende Grundstück liegt tatsächlich in der Gemarkung Oldenfelde. Die Grenze zur Gemarkung Neu-Rahlstedt bildet hier die Straße Neuer Höltigbaum.