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Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eine Kommune. Deshalb ist die Hamburgische Bürgerschaft nicht nur das Landesparlament, sie nimmt auch die für eine Kommunalvertretung typischen Aufgaben wahr. Sie verabschiedet nicht nur Landesgesetze und beschließt den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie beschäftigt sich auch mit Bebauungsplänen oder mit Tarifen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane und das einzige, dessen Vertreter direkt vom Volke gewählt werden. Das heißt, in der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Die aktuell 123 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (22. Wahlperiode) werden in freier und geheimer Wahl gewählt. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge Dritter gebunden. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes. Mit ihrer Wahl übernehmen sie die Verpflichtung, die politischen Interessen des Volkes zu vertreten. An der Spitze der Bürgerschaft stehen der Präsident und die drei Vizepräsidentinnen, die von den Abgeordneten gewählt werden und jeweils einer der in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen angehören. Weil Hamburg nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Kommune ist, befasst sich die Bürgerschaft nicht nur mit staatlichen, sondern auch mit kommunalen Aufgaben. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind:

  • die Gesetzgebung,
  • die Wahl des Ersten Bürgermeisters,
  • die Bestätigung der weiteren Senatsmitglieder,
  • die Kontrolle des Senats und
  • die Beschlussfassung über den Haushalt.

In der 22. Wahlperiode (seit 18. März 2020) sind in der Hamburgischen Bürgerschaft folgende Fraktionen vertreten (Stand: 24. Februar 2022): SPD (53 Mitglieder), GRÜNE (33 Mitglieder), CDU (15 Mitglieder), DIE LINKE (12 Mitglieder) und AfD (6 Mitglieder). 4 Abgeordnete sind fraktionslos.

Quelle und weitere Infos: www.hamburgische-buergerschaft.de