Hamburgische Bürgerschaft
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. Die Hamburgische Bürgerschaft ist ihr Landesparlament. Weil im Stadtstaat Hamburg staatliche und gemeindliche Aufgaben nicht getrennt werden, befasst sich die Hamburgische Bürgerschaft auch mit kommunalen Aufgaben. Sie verabschiedet nicht nur Landesgesetze und beschließt den Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie beschäftigt sich auch mit Bebauungsplänen oder mit Tarifen der Verkehrs- und Versorgungsbetriebe, um nur einige Beispiele zu nennen. Die Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane und das einzige, dessen Mitglieder direkt vom Volke in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die 121 Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft (23. Wahlperiode) sind nur ihrem Gewissen unterworfen und nicht an Aufträge Dritter gebunden. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes. Mit ihrer Wahl übernehmen sie die Verpflichtung, die politischen Interessen des Volkes zu vertreten. An der Spitze der Bürgerschaft stehen die Präsidentin und die vier Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten, die von den Abgeordneten gewählt werden. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind:
- die Gesetzgebung,
- die Wahl des Ersten Bürgermeisters,
- die Bestätigung der weiteren Senatsmitglieder,
- die Kontrolle des Senats und
- die Beschlussfassung über den Haushalt.
In der 23. Wahlperiode (seit 26. März 2025) sind in der Hamburgischen Bürgerschaft folgende Fraktionen vertreten (Stand: 24. Februar 2022): SPD (45 Mitglieder), CDU (26 Mitglieder), GRÜNE (25 Mitglieder), DIE LINKE (15 Mitglieder) und AfD (10 Mitglieder).
Quelle und weitere Infos: www.hamburgische-buergerschaft.de