ANGABEN ZU DEN VERHALTENSREGELN
Gemäß § 26 Absatz 1 des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes haben die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft folgende Angaben zur Aufnahme in das Handbuch der Bürgerschaft zu machen (meine Angaben sind in Fettdruck ergänzt):
1. die gegenwärtig ausgeübten Berufe, und zwar
a) unselbständige Tätigkeit unter Angabe der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers und der Branche, der eigenen Funktion beziehungsweise dienstlichen Stellung,
- Parlamentarischer Geschäftsführer, SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
b) selbständige Gewerbetreibende: die Art des Gewerbes und die Angabe der Firma,
- -/-
c) freie Berufe, sonstige selbständige Berufe: die Angabe des Berufszweiges,
- -/-
d) Angabe des Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit bei mehreren ausgeübten Berufen;
- -/-
2. früher ausgeübte Berufe, soweit sie in Erwartung der Mandatsübernahme oder im Zusammenhang mit ihr aufgegeben worden sind;
- Mitarbeiter eines Abgeordneten (Angestellter)
3. vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, einer Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts;
- Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG, Hamburg, Mitglied der Vertreterversammlung
- Hamburg-Rahlstedter Baugenossenschaft eG, Hamburg, Mitglied der Vertreterversammlung
4. vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Gewerkschaften, Wirtschaftsvereinigungen, Interessenverbänden oder ähnlichen Organisationen;
- -/-
5. das Halten und die Aufnahme von Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dem Mitglied mehr als 25 vom Hundert der Stimmrechte zustehen.
- -/-
Stand: 22. März 2020
Neueste Kommentare