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Das Bundeskabinett hat heute den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie die Ausbaugesetze für die Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen beschlossen. Im Gegensatz zum im März vorgestellten Entwurf ist das Projekt S4 darin jetzt explizit mit seiner Entlastungswirkung für die Strecke Lübeck-Hamburg erwähnt. Ein großer Erfolg für Hamburg und Schleswig-Holstein.

Der neue Bundesverkehrswegeplan umfasst rund 1.000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Milliarden Euro. Diese teilen sich auf in 112,3 Milliarden Euro für Schienenwege, 132,8 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen, und 24,5 Milliarden Euro für Bundeswasserstraßen. Im Schienenverkehr setzt er Schwerpunkte u.a. bei den Zielen „Stärkung der Hauptachsen und Knoten“ und „Engpassbeseitigung“, Punkte, um die es auch beim Projekt S4 geht.

Zum einen gibt es in der Kategorie “Neue Vorhaben, Vordringlicher Bedarf” die Position “Großknoten (Frankfurt, Hamburg, Köln, Mannheim, München)”, wo auch das Projekt S4 hineinspielt. Denn die S4 ist ein wesentlicher Baustein zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs.

Zum anderen wird konkret die Ausbaustrecke Hamburg-Ahrensburg im Bundesverkehrswegeplan als eines von 40 Vorhaben des Potenziellen Bedarfs, die noch in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können, geführt. Diese Maßnahme ist jetzt wie folgt vorläufig beschrieben: “Projektdefinition noch nicht abgeschlossen, umfasst vsl. 2. Gleis Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek, 3. Gleis Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg; Potenzielle Entlastungen aus dem Bau einer S4 Hamburg – Bad Oldesloe werden dabei berücksichtigt.” Der Hinweis darin auf die S4 ist neu.

Zu den Punkten im Einzelnen:

Was ist das Projekt S4?

Das Projekt S4 beinhaltet den Bau einer zweigleisigen S-Bahn-Strecke von Hasselbrook bis Ahrensburg und den Bau einer eingleisigen S-Bahn-Strecke von Ahrensburg bis Ahrensburg-Gartenholz. Zwischen Hamburg-Altona und Hasselbrook soll sie die bereits vorhandenen S-Bahn-Gleisen (S1/S11) mitnutzen, zwischen Ahrensburg-Gartenholz und Bad Oldesloe die bereits vorhandenen Fernbahngleise. Die S4 soll dann zwischen Hamburg-Altona und Ahrensburg in der Hauptverkehrszeit im 10-Minuten-Takt fahren, bis Bargteheide im 20-Minuten-Takt und bis Bad Oldesloe im Stundentakt. Für die S4 sollen zudem zusätzliche Haltestellen errichtet werden. Die RB81 würde durch die S4 ersetzt werden. So ergibt sich eine bessere Ausnutzung der beschränkten Kapazitäten des Hamburger Hauptbahnhofs, dessen Fern- und Regionalbahnteil überlastet ist, während die S-Bahn-Gleise noch zwei weitere Linien, eine davon die S4, aufnehmen können.

Was hat es mit dem 3. Gleis Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg auf sich?

Der dreigleisige Ausbau der Strecke Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg war bereits Bestandteil des alten Bundesverkehrswegeplans. Dazu muss man wissen, dass für Nahverkehrsprojekte die Länder zuständig sind und im Bundesverkehrswegeplan daher an sich nichts zu suchen haben. Für die festgestellten Ausbaubedarfe, die im BVWP Niederschlag finden, wird daher nur der Fern- und Güterverkehr betrachtet, denn nur dafür ist der Bund zuständig. Und mit Blick nur auf den Fern- und Güterverkehr würde ein drittes Gleis zwischen Hamburg-Wandsbek und Ahrensburg ausreichen. Für den Nahverkehr nützt das aber kaum etwas, denn die Ziele des Projekts S4 (siehe oben) können mit einem bloß dreigleisigen Ausbau zwischen Hamburg-Wandsbek (Güterbahnhof!) und Ahrensburg nicht erreicht werden. Deswegen gibt es keine Planung für einen dreigleisigen Ausbau der Strecke Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg. Stattdessen wird konkret der Bau zweier separater S-Bahn-Gleise (“Projekt S4”) geplant.

Was hat es mit dem 2. Gleis Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek auf sich?

Der zweigleisige Ausbau der Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek ist mittlerweile Bestandteil des Projekts S4. Die Verbindungskurve kann dann bereits zwischen Hammer Straße und Claudiusstraße direkt in die Strecke Lübeck-Hamburg höhengleich eingefädelt werden. Bislang führt die Verbindungskurve als separate eingleisige Strecke parallel zur zweigleisigen Regional- und Fernbahnstrecke bis zum Güterbahnhof Wandsbek und fädelt dort ein. Im Bereich Marienthal sind daher zukünftig nur vier Gleise notwendig (2 Gleise Fern- und Güterbahn, 2 Gleise S-Bahn), statt wie in der S4-Vorentwurfsplanung zunächst noch vorgesehenen fünf Gleise (1 Gleis Güterbahn, 2 Gleise Fernbahn, 2 Gleise S-Bahn).

Wie passen dreigleisiger Ausbau und Projekt S4 zusammen?

Wenn die S4 realisiert wird, kommt der Fern- und Güterverkehr mit den vorhandenen zwei Gleisen aus. Mit Blick nur auf den Fern- und Güterverkehr entfaltet die S4 mindestens die gleiche Wirkung, wie ein bloß dreigleisiger Ausbau zwischen Hamburg-Wandsbek und Ahrensburg. Denn auf der Fernbahnstrecke entfallen zwischen Hamburg Hbf. und Ahrensburg-Gartenholz bis zu 104 Regionalbahnzüge, die durch die S4 auf eigenen Gleisen ersetzt werden. Das ist die Entlastungswirkung, von der im BVWP die Rede ist. Durch den Bau der S4 auf Kosten der Länder soll aber nicht der Bund entlastet werden, weil er sich dann den dreigleisigen Ausbau sparen kann. Die Erwartung ist deshalb, dass sich der Bund unmittelbar an den Kosten der S4 beteiligt und zwar mit dem Betrag, den der dreigleisige Ausbau für den Fern- und Güterverkehr kosten würde. Deshalb ist es so wichtig, dass der Bund durch die Erwähnung der S4 im Bundesverkehrswegeplan jetzt anerkannt hat, dass das Projekt S4 eine Entlastungswirkung für die Strecke Lübeck-Hamburg hat. Damit ist die Grundlage für die unmittelbare finanzielle Beteiligung des Bundes am Projekt S4 gelegt.

Was bedeutet “Projektdefinition noch nicht abgeschlossen”?

Das Projekt S4 befindet sich bezüglich der Mitfinanzierung durch den Bund noch in der Warteschleife bis detaillierte Untersuchungen abgeschlossen sind. Daher wird die Ausbaustrecke Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg auch noch in der Kategorie “Vorhaben des Potenziellen Bedarfs, die in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen können” geführt. Derweil schreiten die Planungen für das Projekt S4 und die detaillierten Untersuchungen voran, in diesem Monat soll beim Eisenbahn-Bundesamt der Planfeststellungsantrag für den ersten Abschnitt gestellt werden. Insofern bin ich guter Dinge, dass die Ausbaustrecke Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg mit Blick auf den Güter- und Fernverkehrsnutzen des Projekts S4 noch in den Vordringlichen Bedarf aufsteigen wird. Denn die S4 erfüllt viele neuformulierte Kriterien des Bundes. Der Bundesverkehrswegeplan der Bundesregierung ist auch nicht das letzte Wort. Am Ende entscheidet der Bundestag über die Aufnahme der einzelnen Vorhaben in das Bundesschienenwegeausbaugesetz. Erst dieses Gesetz, das im Dezember nach vorheriger ausführlicher Beratung im Verkehrsausschuss vom Bundestag beschlossen werden soll, bildet die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan.

Link zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (11 MB): http://f-cdn-o-002.l.farm.core.cdn.streamfarm.net/18004initag/ondemand/3706initag/bmvi/bvwp2030/konzeption/20160803_bvwp_2030.pdf