Die Rahlstedter Feldmark zwischen Rahlstedt, Stapelfeld und Barsbüttel soll für Erholung und Naturschutz aufgewertet, gestärkt und damit langfristig gesichert werden. Hierzu wurde das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ aufgestellt. Dieses soll mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 134 planungsrechtlich abgesichert werden. Bestandteil des Bebauungsplans sind auch der Wehlbrook und Teile des Stellau-Grünzugs. Auch hierbei geht um deren Sicherung. In der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 4. April 2024 findet zu dem Bebauungsplan-Entwurf die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Der Begriff des Bebauungsplans ist in diesem Zusammenhang vielleicht etwas irreführend, geht es in dem betreffenden Gebiet doch (von Bestandsschutz abgesehen) gerade nicht um Bebauung, sondern um die Sicherung von Grün-, Natur- und Waldflächen. Hier die vollständige Pressemitteilung des Bezirksamts mit allen Informationen:
Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 23. Februar 2024:
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 134 (Rahlstedter Feldmark)
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Durch den Bebauungsplan Rahlstedt 134 soll die Kulturlandschaft der Rahlstedter Feldmark durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie beispielsweise Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen planungsrechtlich gesichert werden. Die bestehenden Reiterhöfe am östlichen Ende des Schimmelreiterweges sollen wegen ihrer Bedeutung in der Landschaftsstruktur ebenfalls planungsrechtlich gesichert und deren weitere Entwicklung innerhalb eines gesetzten Rahmens ermöglicht werden. Im Übrigen bestehen für den Planungsraum keine baulichen Entwicklungsziele.
Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 134 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 4. April 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in diesem Zeitraum im Internet auf der Seite des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.
Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.
Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten beziehungsweise ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch über den Online-Dienst „Bauleitplanung“ oder per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg,de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Anlage: Karte vorgesehener Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Im Gegenzug wollen Spekulanten, die mit der Verdichtung viel Geld verdienen den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 soweit wider Ändern, dass Natur vernichtet wird.
Hamburg hat sich aber auch den Umweltschutz und Nachhaltigkeit auf die Fahne geschrieben. Da ist die Verdichtung, die kein Raum für Natur in der Stadt übriglässt, kontraproduktiv.
Wollen wir als, dass sich in den Gärten Vögel, Bingen und andere Kleintier wohlen fühlen oder sollen es sterile Bauten mit etwas Kunstrasen sein?!
Das eine ist, was Investoren wollen, das andere, was die Politik macht und entscheidet. Das Bezirksamt ist auf Betreiben der Politik aktuell dabei, den Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 zu ändern, um maßstabsprengende, großformatige Bebauungen in Teilen von Meiendorf zu vermeiden und die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur zu schützen. Leider musste hier nachgebessert werden, nachdem Bauherren, die mit der Planänderung nicht einverstanden waren, vom Oberverwaltungsgericht Recht bekommen hatten. Das Bezirksamt bessert nun nach, ohne die Ziele aufzugeben.
Mehr Infos dazu:
https://www.buschhueter.de/meiendorf-erneute-oeffentlichkeitsbeteiligung-fuer-bebauungsplan-aenderung/
https://www.buschhueter.de/meiendorf-bebauungsplan-aenderung-muss-wiederholt-werden/
Einstweilen gilt für das Gebiet eine Veränderungssperre.
Gibt es denn schon neue Informationen über den Baustart der Wohnungen am Wiesenredder oder Hegeneck?
Ihre Frage betrifft die beiden Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 (Hegeneck) und Rahlstedt 135 (Wiesenredder). Diese sind noch nicht abgeschlossen, als nächstes steht die Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesen Bebauungsplan-Entwürfen an. Das Bezirksamt Wandsbek strebt an, dass dies in diesem Jahr erfolgt. Ein Start der Bebauung setzt die vorherige förmliche Feststellung der Bebauungspläne voraus bzw. wenigstens das Erreichen der Vorweggenehmigungsreife. Konkrete Termine für Baustarts gibt es leider noch nicht.
Der NABU-Rahlstedt hat Anträge gestellt, die berücksichtig wurden.
Dazu gehörten:
1. Verzicht auf Aufforstung der Waldwiese Wehlbrook, Verzicht auf Wegebau im Gebiet Bocklanden, östlich des Stellaustiegs.
2. Große Heide : Texte für Informationstafeln -Einge Vorschläge vom NABU und Botanischer Verein wurden übernommen.
Werner Jansen
Das freut mich zu hören, vielen Dank für das Engagement der NABU-Gruppe Rahlstedt!
Moin Herr Jansen,
prima, das hört sich per heute erstmal gut an.
Wir alle wissen, wie es um uns herum im Bereich Naturschutz, Landschaftsschutz lichterloh brennt – daher auch hierwieder:
Danke für Ihre unermüdliche Arbeit….. Beste Grüße auch an Malte- Ihr Wolfgang Trede
….. und viel wichtiger – was ist denn mit “unserer” Hälfte des Freibades geworden? Was bedeutet denn die schwarze Linie hier – diese Freibad-Fläche nun doch nicht vor Bebauung geschützt? Nach Ihren Unterlagen das GESAMTE Gelände nicht im geschützten Bereich?
https://sos-gruene-fuge-rahlstedt.jimdosite.com/
Trede
Für das Grundstück Wiesenredder 85 läuft ein separates Bebauungsplanverfahren, Rahlstedt 135 (mehr dazu hier: https://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/bauleitplanung/bebauungsplaene/12631904/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-135/), deshalb ist diese Fläche nicht Gegenstand des Bebauungsplan-Entwurfs Rahlstedt 134. Der Bebauungsplan Rahlstedt 135 wird für den nördlichen Teil des Grundstücks Wiesenredder 85 ebenfalls nicht bebaubare Flächen festsetzen (im Entwurf öffentliche Grünfläche und Fläche für die Regelung des Wasserabflusses). Unter anderem soll die in diesem Bereich bislang verrohrte Stellau renaturiert werden. Also alles im grünen Bereich.
…alles im GRÜNEN Bereich – hört sich per heute auch gut an.
Erstmal Danke für die wieder fixe Antwort.
mfg Trede
Guten Tag Herr Buschhüter,
ich habe mir die/Ihre Karte “VORGESEHENER” Geltungsbereich natürlich genau angesehen.
Leider entspricht die natürlich nicht den von uns als Bürgerinitiative “SOS Grüne Fuge” damals 2019 eingereichten und von allen Parteien “genehmigten” Karte – hier nochmal anbei für alle. https://sos-gruene-fuge-rahlstedt.jimdosite.com/
Bewusst oder unbewusst wird hier wieder versucht, anscheinend im Nachhinein etwas zu ändern – oder täusche ich mich?
Das kleine WALDSTÜCK am Waldesrand wird nicht bebaut, ebenso der Streifen entland Bocklanden/In dem Busch/Steinhagenweg.
Nur gut, dass diese von Ihnen “vorgesehene” Karte ja noch richtiggestellt werden kann.
Gern erwarten wir Ihren Kommentar.
Oder wir treffen uns wieder wie damals mit all den teilnehmenden Politikern (inkl. Herrn Ritzenhoff) und unseren Vertretern im Rathaus…
Mfg Wolfgang Trede
Sehr geehrter Herr Trede,
vielen Dank für Ihren Kommentar und die Nachfrage, die sich leicht aufklären lässt. Soweit der beabsichtigte Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 134 von den Vorstellungen der Bürgerinitiative “SOS Grüne Fuge” abweicht, so liegt dies allein darin begründet, dass für die ausgelassenen Flächen bereits ein Bebauungsplan gilt, der dasselbe Ziel verfolgt. Das betrifft die Flächen südlich Am Waldesrand, westlich Steinhagenweg, In dem Busch/Bocklanden. Hier gilt bereits der Bebauungsplan Rahlstedt 120 aus dem Jahre 2008 (Link zur Planzeichnung: https://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/Rahlstedt120.pdf), der die betreffenden Flächen für nicht bebaubar erklärt. Diese Flächen sollen nicht noch einmal überplant werden, das geltende Planrecht reicht hier völlig aus. Diese Einschätzung galt von Anfang an, insofern wurde hier auch nichts im Nachhinein verändert.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Danke für die schnelle und erstmal gute Nachricht…. VG Trede
Ich habe das mal geprüft, hinsichtlich R120 richtig. Zudem gibt es m.E. keine große Kritik an den Festsetzungen und Begründungen zum R134.
Interessant sind aber die Ausführungen im Gutachten zum landschaftsplaberischen Fachplan. Darin ist richtigerweise mit angeführt u.a welche Maßnahmen u.a in Bezug auf ein Gutachten zur Wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung für Stellau, Rückhaltebecken,Auwaldentwicklung auch im Zusammenhang mit der ausstehenden Ausgleichsverpflichtung Entrohrung Stellau und öffentliches Parkgelände Ex Freibad schon seit Jahren auch im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung Zur Großen Heide versprochen und angegangen werden sollte. Im Vorfeld zum BPlanverfahren R134 wurde seitens der Verwaltung versprochen bzw. in Aussicht gestellt die Finanzierung der o.a.Maßnahmen im Vorfeld der Verfahren sicher zu stellen. Hier bedarf es dringend Aufklärungsbedarf zum Stand, nicht das noch weitere Jahre abgewartet werden bis die Finanzierung über die Bebauung des Areals Ex Freibad anläuft.
Herr Buschhüter: können sie hierzu unterstützend einen Beitrag leisten?
Dank
Kock
Damit müsste ich mich auch erst noch näher beschäftigen. Zumindest aber für einen Teil der Maßnahmen rund um die Stellau scheint die Finanzierung gesichert zu sein, denn das Bezirksamt will ja im Spätsommer 2024 damit beginnen, die ökologische Gewässerdurchgängigkeit am Rückhaltebecken herzustellen und das dortige Ablaufbauwerk zu erneuern, siehe https://www.buschhueter.de/stellau-wird-renaturiert/