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Die Rahlstedter Feldmark zwischen Rahlstedt, Stapelfeld und Barsbüttel soll für Erholung und Naturschutz aufgewertet, gestärkt und damit langfristig gesichert werden. Hierzu wurde das Entwicklungskonzept der „Großen Heide“ aufgestellt. Dieses soll mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 134 planungsrechtlich abgesichert werden. Bestandteil des Bebauungsplans sind auch der Wehlbrook und Teile des Stellau-Grünzugs. Auch hierbei geht um deren Sicherung. In der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 4. April 2024 findet zu dem Bebauungsplan-Entwurf die Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Der Begriff des Bebauungsplans ist in diesem Zusammenhang vielleicht etwas irreführend, geht es in dem betreffenden Gebiet doch (von Bestandsschutz abgesehen) gerade nicht um Bebauung, sondern um die Sicherung von Grün-, Natur- und Waldflächen. Hier die vollständige Pressemitteilung des Bezirksamts mit allen Informationen:


Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 23. Februar 2024:

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 134 (Rahlstedter Feldmark)

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch den Bebauungsplan Rahlstedt 134 soll die Kulturlandschaft der Rahlstedter Feldmark durch im Wesentlichen freiraumbezogene Festsetzungen wie beispielsweise Grünflächen, Flächen für die Landwirtschaft und Waldflächen planungsrechtlich gesichert werden. Die bestehenden Reiterhöfe am östlichen Ende des Schimmelreiterweges sollen wegen ihrer Bedeutung in der Landschaftsstruktur ebenfalls planungsrechtlich gesichert und deren weitere Entwicklung innerhalb eines gesetzten Rahmens ermöglicht werden. Im Übrigen bestehen für den Planungsraum keine baulichen Entwicklungsziele.

Zum Entwurf des Bebauungsplans Rahlstedt 134 (Planzeichnung, Verordnung mit textlichen Festsetzungen) mit seiner Begründung sowie zu den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 4. März 2024 bis einschließlich 4. April 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in diesem Zeitraum im Internet auf der Seite des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ unter  der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens sind die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“ zu finden.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss.

Während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist können Stellungnahmen zum im Internet veröffentlichten beziehungsweise ausgelegten Bebauungsplan-Entwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen können elektronisch über den Online-Dienst „Bauleitplanung“ oder per E-Mail an stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg,de sowie bei der oben genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anlage: Karte vorgesehener Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Karte vorgesehener Geltungsbereich des Bebauungsplans Rahlstedt 134, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung