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Die Sozialbehörde plant die Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Schulgebäude in der Stapelfelder Straße 7 als Wohnunterkunft für Geflüchtete mit circa 40 Plätzen. Den Betrieb der Unterkunft wird das städtische Unternehmen F&W Fördern & Wohnen AöR übernehmen. Die Belegung soll voraussichtlich am 3. Januar 2022 beginnen. Der Standort wurde seit Sommer 2016 nach einem entsprechenden Umbau wiederholt als Wohnunterkunft genutzt. Eine Nutzung für schulische Zwecke ist bis 2026 nicht vorgesehen.

Es ist geplant, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Großfamilien mit sechs bis zehn Familienmitgliedern oder alternativ alleinstehende Frauen, mit Kindern bis acht Jahren, aus dem Personenkreis der Wohnungslosen und Geflüchteten in der Wohnunterkunft unterzubringen. Bei den Geflüchteten wird es sich um Personen handeln, deren Residenzpflicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung abgelaufen ist.

Das Unterkunfts- und Sozialmanagement wird mit einem Schlüssel von 1:80 vorgehalten werden. Darüber hinaus werden Mitarbeitende des technischen Dienstes mit einem Personalschlüssel von 1:160 eingesetzt. Es erfolgt eine Gemeinschaftsunterbringung mit gemeinsam genutzten Küchen und sanitären Anlagen. Die Bewohnerinnen und Bewohner versorgen sich selbst. Ein Büro für die Verwaltung sowie ein Gruppenraum für die Bewohnerinnen und Bewohner befindet sich im Erdgeschoss.

Der ehemalige Schulhof des Standorts wird aktuell als Reservefläche vorgehalten, um hier im Bedarfsfall noch ein Containergebäude mit weiteren 28 Plätzen aufstellen zu können.

Nach Aufgabe des Standorts durch die benachbarte Grundschule Neurahlstedt wurden die ehemaligen Schulgebäude Ende 2015 vom Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern umgebaut. Nach Aufgabe der Nutzung durch den LEB wurde der Standort Anfang 2018 an F&W vermietet und wiederholt als Wohnunterkunft genutzt, zunächst für obdachlose Menschen, später für geflüchtete Familien mit schulpflichtigen Kindern, für IS-Rückkehrerinnen und als möglicher Quarantänestandort im Zuge der Corona-Pandemie. Seit einiger Zeit sind die Gebäude wieder ungenutzt.

Weitere Informationen finden sich in einem Anhörungsschreiben des LEB an die Bezirksversammlung Wandsbek vom 4. November 2021 (Drucksache 21-4239), das hier heruntergeladen werden kann: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=1044141

Außerdem in einer ergänzenden Stellungnahme der Sozialbehörde vom 7. Dezember 2021 (Drucksache 21-4470): https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1015693