Nach Abschluss der vorbereitenden Leitungsarbeiten beginnen in der Rahlstedter Straße am 19. Oktober die eigentlichen Straßenbauarbeiten in dem etwa 530 Meter langen Abschnitt von Hausnummer 117 (hinter ARAL-Tankstelle) bis Hausnummer 159 (AMTV-Zentrum). Der zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer hat nun eine Anliegerinformation veröffentlicht, die hier heruntergeladen werden kann:
http://lsbg.hamburg.de/contentblob/4614084/data/rahlstedter-strasse-10-2015-bis-05-2016.pdf
Das Informationsschreiben beantwortet Fragen zur geplanten Baumaßnahme, dem vorgesehenen Bauablauf und der Verkehrsführung während der Bauarbeiten. Außerdem werden dort die Ansprechpartner während der Bauzeit genannt.
Weitere Informationen zu der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme finden Sie hier:
https://www.buschhueter.de/sanierung-eines-teilstuecks-der-rahlstedter-strasse-baubeginn-am-5-oktober/
Lieber Herr Buschhüter,
interessant, dass Sie dieses Bild hier für die Baumaßnahme wählen, zumal Sie ja durchaus kenntnisreich RadfahrerInnenangelegenheiten vertreten.
Martin Schmidt – in den 1990er Jahren Abgeordneter der Grünen in der Bürgerschaft – hätte zu der Situation vielleicht eine seiner zahlreichen kleinen Anfragen gestellt:
In der Rahlstedter Str. ist seit einiger Zeit die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben. So stellt sich hier die Frage, warum ausgerechnet für die Baumaßnahme eine Benutzung des Gehweges für Radfahrer angeordnet wird, wie dieses Bild zeigt. Dadurch ist die Benutzung der Fahrbahn durch FahrradfahrerInnen verboten.
a) Gibt es für die Anordnung der Benutzungspflicht einen triftigen Grund?
b) Auf welcher Grundlage erfolgt die Anordnung?
c) Wer hat die Benutzung angeordnet?
d) Entspricht der Gehweg den Anforderungen der StVO, der Vwv StV und ERA (mindestbreite, Übersichtlichkeit. Gradlinigkeit…), die an gemeinsame Geh- und Radwege gestellt werden?
e) Wurden Alternativen geprüft?
Es sind ja oft die kleinen Ärgernisse und die Unbedachtsamkeiten bei Planungen rund um den Radverkehr, die das Fahrradfahren erschweren…
e)
Lieber Herr Jantzen,
Sie haben recht. Das Bild zeigt allerdings den Zustand während der Sielbauarbeiten Mitte August. Mittlerweile ist es anders: Gestern war die wegen der Bauarbeiten eingeschränkte Nebenfläche als (ausschließlicher) Gehweg beschildert, siehe Foto hier: https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2015/10/IMG_3883.jpg. Manche Radfahrer fahren allerdings (verbotenerweise) trotzdem dort, wofür man gewisses Verständnis haben könnte, solange es die Radfahrstreifen noch nicht gibt und soweit die Radfahrer den Fußgängern uneingeschränkten Vorrang einräumen… Für die so genannte Service-Lösung (Gehweg, Radfahrer frei) ist der verbleibende Gehweg aber wohl zu schmal.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter