Der seit dem Jahre 2002 auch in Hamburg an verschiedenen Kreuzungen montierte “Grünpfeil”, der ein Rechtsabbiegen auch bei roter Ampelsignalisierung erlaubt, ist ein Auslaufmodell. Modernisierungen von Knotenpunktampeln und Aspekte der Verkehrssicherheit führen dazu, dass sie mehr und mehr aus dem Stadtbild verschwinden. Statt 360 im Jahre 2002 gibt es aktuell nur noch 168 Grünpfeile.
Der damalige CDU-Schill-FDP-Senat hatte im Jahr 2002 entschieden, den Grünpfeil an den Ampeln in Hamburg flächendeckend einzuführen. Die Straßenverkehrsbehörde wurde seinerzeit beauftragt, an allen Knotenpunktampeln (ca. 1.100) alle Knotenpunktzufahrten (ca. 4.000) hinsichtlich ihrer Eignung zur Montage eines Grünpfeilschildes auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu überprüfen. Montiert wurden daraufhin 360 Grünpfeilschilder. Jedoch wurden schon gleich darauf, noch während der laufenden Amtszeit des damaligen Senats, die ersten Günpfeilschilder wieder abgebaut. Die befürchtende Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit waren der Grund dafür.
Die positiven Auswirkungen der Grünpfeile waren vor ihrer Einführung umstritten und ließen sich seitdem nicht nachweisen. Der ADAC-Sprecher verwies im Hamburger Abendblatt darauf, dass die Statistiken zeigen würden, dass der Grünpfeil die Verkehrssicherheit reduziert. So wird das Halten an der Haltelinie nur selten berücksichtigt, was jedoch Voraussetzung für das Abbiegen bei einer Rotphase ist. Auch die Straßenverkehrsordnung der DDR – aus der das Verkehrszeichen ursprünglich stammt – sah diesen Schritt als zwingend notwendig an, damit die Verkehrssicherheit und Zuverlässigkeit besonders für die Fußgänger gewährleistet ist.
Dass der Grünpfeil ein Auslaufmodell ist, ist vor allem verschiedenen Baumaßnahmen geschuldet, die dem besseren Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit dienen. So wird mit der Erneuerung einer Ampelanlage der Grünpfeil abmontiert, wenn an dieser Signalgeber für Sehbehinderte angebracht sind. Denn diese können sich bei Erklingen des Signals nicht darauf verlassen, dass kein Fahrzeug mehr abbiegt, wenn ein Grünpfeil vorhanden ist. Auch im Zusammenhang mit der Ausweitung der verkehrsabhängigen Steuerung von Ampelanlagen (besserer Verkehrsfluss) muss der Grünpfeil abgebaut werden. Und schließlich ist ein weiterer Grund für den Abbau der Grünpfeile der Ausbau von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in Verbindung mit der Markierung von Aufstellflächen für den indirekt links abbiegenden Radverkehr auf den Fahrbahnen signalisierter Knotenpunkte. Denn in diesen Fällen befinden sich die Aufstellflächen für den indirekt links abbiegenden Radverkehr regelmäßig im Fahrweg eines potenziellen Grünpfeilnutzers.
So sank in den vergangenen Jahren die Zahl der Grünpfeile sukzessive von 360 im Jahre 2002 auf 168 in diesem Jahr (Stand: 26.01.2016). Einen Zeitplan für den Abbau der Grünpfeilschilder gibt es allerdings nicht. In Rahlstedt und Umgebung ist der Grünpfeil noch an folgenden Kreuzungen zu finden (Stand: Februar 2016):
- Berner Brücke/Berner Heerweg
- Bargteheider Straße/Boytinstraße
- Bargteheider Straße/Wolliner Straße
- Berner Heerweg/Stargarder Straße
- Höltigbaum/Eichberg
- Mecklenburger Straße/Rahlstedter Straße
- Meiendorfer Straße/Dassauweg
- Ellerneck/Rahlstedter Straße
Mehr zum Thema: Schriftliche Kleine Anfrage “Grünpfeil nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 8 bis 10 StVO) und Antwort des Senats (Drucksache 21/2888)
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