Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 aus dem Jahre 1982, der für weite Teile des Ein- und Zweifamilienhausgebiets von Meiendorf die Bebauung regelt, soll geändert werden, um die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor maßstabsprengenden, großformatigen Bebauungen zu schützen. Vom 26. Februar bis zum 9. April 2020 wird die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt – im Bezirksamt Wandsbek und online.
Offizielle Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 14. Februar 2020:
Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25
Öffentliche Auslegung vom 26. Februar bis 9. April 2020
Das Bezirksamt Wandsbek hat beschlossen, den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich auszulegen
Das Planänderungsgebiet liegt südlich des Volksdorfer Walds, westlich des Meiendorfer Runds, nördlich des Nordlandwegs und östlich der Linckestraße.
Mit der Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 soll im Bebauungsplan in den allgemeinen und reinen Wohngebieten eine maximal zulässige Grundfläche der baulichen Anlagen festgelegt werden, die sich am Bestand orientiert. Dadurch soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor maßstabsprengenden, großformatigen Bebauungen geschützt werden.
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan sowie seiner Begründung und die dazu vorliegenden umweltrelevanten Informationen werden wie folgt öffentlich ausgelegt:
Wann: Mittwoch, 26.2.2020 bis einschließlich Donnerstag, 9.4.2020, montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 8 Uhr und 14 Uhr
Wo: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, 4. Obergeschoss (Flur). Der Zugang ist barrierefrei.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Entwurf der Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan kann im oben genannten Zeitraum ergänzend auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ auf den Seiten des „HamburgService“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, direkt Stellungnahmen „online“ abzugeben. Vor der Nutzung ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Der Online-Dienst kann unter folgender Adresse aufgerufen werden: https://bauleitplanung.hamburg.de/
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unter den Voraussetzungen von § 4a Absatz 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Das ist genau der Grund warum SPD nicht Wählbar ist. Ich Wohne in Meiendorf und kann die Lage viel besser Einschätzen. Mir ist ein Rätsel wie ein 100qm Haus auf eine Fläche von 900 qm Boden stehen kann. Hier wird nur Klientel-Politik betrieben. Dann wundern sich die Leute warum in 790 qm Große Hamburg, keine 1,8 Mio Menschen Wohnen können. Das ist einfach Lächerlich.
Moin Kheiri,
gerade die Einfamilienhäuser, die grünen und unversiegelten Flächen machen Meiendorf zu einem so lebenswerten und attraktiven Stadtteil. Und Hamburg als grüne und schönste Stadt der Welt sollte durch einen Bebauungsplan geschützt werden. Im Spitzbergenweg und Schierenberg entstehen/sind viele neue Wohnungen entstanden. Der Schierenberg ist mittlerweile komplett vollgepackt mit Autos. Auch ein Zeichen dafür, dass die Infrastruktur irgendwann an Grenzen stößt.
Einfach alles stumpf mit großen Gebäuden zu bepflastern ist auf lange Sicht kein Lösung… Irgendwann ist einfach Schluss. Es kann nicht Jeder in Hamburg leben. Wir müssen eben auch einfach mal realistisch bleiben.
Warum wollen denn wohl alle nach Hamburg? Gerade weil die Stadt so attraktiv ist.
Beste Grüße
Dominik
Ich möchte auch nicht mit 1,8 Mio. Menschen auf 790 qm wohnen. Wäre ein ziemliches Gedränge. 😀
Und ich bin da derselben Meinung wie Dominik. Es muss nicht ganz Hamburg mit diesen hässlichen viereckigen weißen Klötzen vollgebaut werden. Gerade in der besagten Gegend passen die überhaupt nicht hin und würden alles verschandeln.
Ich verstehe Ihre Kritik. Allerdings lässt die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans eine moderate Nachverdichtung ja auch zu. Im Falle Meiendorfs ist aber auch die Erhaltung des vorhandenen Wasserstands, u.a. mit Blick auf den Volksdorfer Wald, ein Grund, warum eine größere Nachverdichtung hier nicht zugelassen werden kann. Schon jetzt gibt es an manchen Stellen in Meiendorf Probleme mit der Oberflächenentwässerung, mit einer deutlich zunehmenden Bodenversiegelung würde sich dieses Problem noch verschärfen. Auch das muss die Politik im Blick haben. Ansonsten leistet auch Meiendorf seinen Beitrag zum hamburgweiten Wohnungsbau: 153 neue Wohnungen am Irma-Keilhack-Ring und 130 neue Wohnungen am Spitzbergenweg sind schon eine Hausnummer.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
ich kann nicht nachvollziehen, dass ein Gebiet wie Grosslohe durch eine siebenstöckige Wohnbebauung weiter verdichtet wird und die Menschen dort für ihre Erholung immer weniger Grünflächen zur Verfügung haben werden. Und im Gegenzug wird ein Gebiet wie Meiendorf vor einer weiteren Verdichtung mit Wohnbebauung geschützt. Das ist aus meiner Sicht unsozial. Hamburg braucht mehr Wohnungen und das in allen Stadtteilen. Gerade in den sozialen Brennpunkten sollte man eine weitere Verdichtung sehr ernsthaft abwägen.
Mfg
M. Wiechmann
Sehr geehrte Frau Wiechmann,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Sie haben völlig recht, Hamburg braucht mehr Wohnungen und das in allen Stadtteilen. Denn bezahlbare Wohnungen zu schaffen, ist die zentrale soziale Herausforderung unserer Zeit. Genauso geschieht es aber auch. Mein Blick auf die Dinge in Großlohe und Meiendorf ist folgender:
Die Verdichtung in Großlohe entsteht durch Abriss und Neubau des maroden Nahversorgungszentrums, mit etwa 196 Wohnungen in den Obergeschossen, wo vorher kaum welche waren. Der Erholung dienende Grünflächen gehen dadurch nicht verloren. In Meiendorf soll nun ein Einfamilienhausgebiet vor maßstabssprengender Bebauung geschützt werden, aber Meiendorf wird deshalb nicht etwa unter eine Käseglocke gestellt: Mit dem begonnenen Abriss und Neubau des Nahversorgungszentrums Spitzbergenweg ist man dort sogar schon weiter als in Großlohe. Dort entstehen 130 neue Wohnungen (davon 39 öffentlich gefördert), wo vorher keine waren, auch ohne dafür Grünflächen in Anspruch nehmen zu müssen. Und auch mit einer ähnlichen Geschossigkeit wie in Großlohe. Auch ansonsten kommt der Wohnungsbau in Meiendorf nicht zu kurz, z.B. sind in den letzten Jahren 153 neue Wohnungen im Irma-Keilhack-Ring 1-35 (davon 46 Wohnungen öffentlich gefördert) und 22 Wohnungen in der Meiendorfer Straße 72-74 entstanden. Und weitere Vorhaben sind in Planung, zum Beispiel 75 neue Wohnungen durch Aufstockungen am Alaskaweg.
Bei den etwa 196 Wohnungen, die über einem neugebauten Nahversorgungszentrum in Großlohe entstehen könnten, ist ein Anteil von 30 Prozent öffentlich geförderter Wohnungen vorgesehen. In der Öffentlichen Plandiskussion des Bebauungsplans gestern Abend in Großlohe gab es übrigens auch Stimmen, die diesen Anteil als zu niedrig ansehen und sich dort mehr Sozialwohnungen wünschen. Wir werden sehen, wie es dort weitergeht.
Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter
Mann könnte die großen Grundstücke riesig mehr bebauen.. ruhig mit 4 Häusern pro Grundstück. Dann wären auch für mehr Familien Platz .
Genau das ist vor Ort sehr umstritten und wird größtenteils abgelehnt. Die Bezirksversammlung Wandsbek hat sich dafür entschieden, das Gebiet mit seiner vorhandenen Einfamilienhausstruktur zu erhalten.
Der Erhalt der Einfamilienhausstruktur ist eine weise Entscheidung und ganz im Sinne von Erhalt von Grünflächen, Baumbestand und lebenswertem Umfeld für Familien in weitgehend unversiegeltem Umfeld.
Ich denke auch, dass hier mit der Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 eine gute Entscheidung vorbereitet wird. Im Übrigen soll ja auch der so geänderte Bebauungsplan in gesundem Maße eine Nachverdichtung zulassen.
Selektiv für dieses Baugebiet eine Veränderungssperre festzulegen, ist sicher Klientelpolitik und dient nicht der dringend erforderlichen Nachverdichtung. Wieso gerade dieses Gebiet für die lokale SPD als schützenswert gilt, die anderswo ganz anders entscheidet, bleibt mir rätselhaft. Ich bin selber in einem auswärtigen Stadtrat aktiv und erlebe da eine ganz andere SPD.
Es könnte was damit zu tun zu haben das in dem Gebiet 2 SPD Abgeordnete der Bürgerschaft wohnen.
Hallo etana,
solche Kommentare finde ich immer wahnsinnig amüsant.
Der Bebauungsplan wird nicht wirklich geändert.
Warum behaupte ich das?
Der seit Jahren bestehende Bebauungsplan ist in der letzten Zeit mehrfach “umgangen” oder missachtet worden. Baugenehmigungen werden in den vergangenen Jahren viel großzügiger vergeben. Es geht also im wesentlichen darum, den aktuellen Plan zu schärfen und das beliebige Auslegungen der Bauträger zu unterbinden.
Zu der anderen Frage:
Wieso findet die von Ihnen geforderte Nachverdichtung nicht statt?
Ganz einfach, weil die Anwohner von Meiendorf das nicht möchten. Und das kann man auch völlig nachvollziehen. Das Gemeinwohl der Meiendorfer wird gerade berücksichtigt. Das Thema wurde über eine Bürgerinitiative der Meiendorfer platziert. Freuen wir uns doch, dass wir Bürger über eine Initiative die Möglichkeit bekommen, unseren Lebensraum aktiv mitzugestalten (Gilt natürlich auch für andere Anliegen). Die Behauptung – dass hier Klientelpolitik betrieben wird – ist an der Stelle weder zielführend noch korrekt.
Und man kann es den Meiendorfern ja wohl nicht übel nehmen, dass diese sich für die Erhaltung Ihres eigenen Stadtteils einsetzen.
Beste Grüße
Dominik
In der Tat: Es geht darum, dem ursprünglichen Bebauungsplan und den Gründen für seinen damaligen Erlass wieder Geltung zu verschaffen. Trotzdem lässt die vorgesehene Änderung des Bebauungsplans auch eine moderate Nachverdichtung zu. Im Falle Meiendorfs ist aber auch die Erhaltung des vorhandenen Wasserstands, u.a. mit Blick auf den Volksdorfer Wald, ein Grund, warum eine größere Nachverdichtung hier nicht zugelassen werden kann. Schon jetzt gibt es an manchen Stellen in Meiendorf Probleme mit der Oberflächenentwässerung, mit einer deutlich zunehmenden Bodenversiegelung würde sich dieses Problem noch verschärfen. Auch das muss die Politik im Blick haben.
Was wird aus dem Gelände der ehemaligen Druckerei Broschek im Bargkoppelweg?
Mit frdl.Grüssen Hubertus Frommer
hubertusfrommer@me.com
Hierzu finden Sie hier einen Beitrag auf meiner Homepage: https://www.buschhueter.de/was-passiert-mit-der-ehemaligen-druckerei-broschek/
Ergänzend kann ich folgende Information des Eigentümers vom 23.1.2020 hinzufügen: “die Abläufe des Abbruchs haben sich leider verschoben. Am Freitag, 10.01.2020, wurde mit dem Brechen, d. h. Zerkleinern des Abbruchmaterials begonnen. Die verbleibenden Abbrucharbeiten werden derzeit abschnittsweise nach und nach vorgenommen. Die endgültige Fertigstellung der kompletten Abbrucharbeiten betreffend Sohlplatten und Fundamente inklusive Ausbau und Entsorgung von Asphaltflächen im südlichen Bereich des Grundstücks wird bis Ende der 7. KW 2020 erwartet. Eventuell erfolgt anschließend der Einbau von gebrochenem Recycel-Material.”