Vor über acht Jahren musste die traditionsreiche Hamburger Druckerei Broschek, seit 1974 im Bargkoppelweg 61 in Meiendorf ansässig, infolge Insolvenz schließen. Seitdem stehen die Betriebsgebäude leer, die Druckmaschinen wurden verkauft. Auch das Grundstück wechselte den Eigentümer. Im Herbst 2017 begannen vor Ort erste Abrissarbeiten. Mittlerweile ist der Totalabriss im Gange. Was passiert mit dem Betriebsgelände?
Laut Auskunft des Vertreters der Eigentümer ist derzeit keine neue Nutzung für das Gelände geplant oder absehbar. Als im Herbst 2017 die ersten Abrissarbeiten begannen, sollte davon nur ein Teil des Gebäudekomplexes betroffen sein, geschätzt ca. 80% des Bestandes sollten einstweilen stehen bleiben. In der Folge kam es auf dem Gelände jedoch zu rücksichtslosem Altmetalldiebstahl, die technische Infrastruktur der verbliebenen Bestandsgebäude wurde durch diese Straftaten zerstört. Im Ergebnis erfolgt jetzt – auch auf Anraten der Polizei – der Totalabriss der Gebäude. Dieser soll Ende November 2019 abgeschlossen sein.
Was danach mit dem Gelände passiert, ist weiter ungewiss. Der Bebauungsplan Rahlstedt 28 vom 19. Mai 1970 (http://daten-hamburg.de/infrastruktur_bauen_wohnen/bebauungsplaene/pdfs/bplan/rahlstedt28.pdf) weist das Grundstück als Gewerbegebiet aus. Wünschenswert wäre es, wenn sich hier wieder eine gewerbliche Nutzung ergeben würde.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 14. Dezember 2017 und wurde am 12. Juli 2019 aktualisiert.
Ich fahre jeden Tag auf dem Weg zur Arbeit daran vorbei und fand es immer schwer erträglich diese ungenutzte Fläche zu sehen. Und nun dachte ich, endlich, Abriss, Platz für viiiiele Wohnungen. Wo doch der Bedarf so groß ist. Wäre es denn möglich, auch wenn es eine ausgewiesene Gewerbefläche ist, diese für (sozialen )Wohnungsbau „umzuwidmen“?
Vielen Dank für Ihren immer interessanten Newsletter und schöne Feiertage, wünscht Natascha P.
Die Wirtschaftsbehörde tut sich aus nachvollziehbaren Gründen sehr schwer damit, ausgewiesene Gewerbegebietsflächen für andere Nutzungen freizugeben. Denn die Ausweisung neuer Gewerbegebiete in Hamburg stößt bekanntlich selten auf ungeteilte Zustimmung. Um hier Wohnungsbau zulassen zu können, müsste auf jeden Fall ein neuer Bebauungsplan erlassen werden, der das Grundstück als Wohngebiet ausweist. Dass das Grundstück dann auf drei Seiten von Gewerbebetrieben umgeben wäre, stellt allerdings ein gewisses Problem dar. Ob dieses Problem überwunden werden kann, wird sich zeigen, sollte ein solcher Plan tatsächlich verfolgt werden. Aktuell ist dies kein Thema.
Aktuell sollte Wohnungsbau an dieser Stelle auch für den Grundstückseigentümer jetzt wieder ein Thema sein, denn offensichtlich ist das Interesse an gewerblicher Nutzung nicht sehr ausgeprägt. Eine nach dem
Totalabbruch der Gebäuderuinen entstehende Brache wird man kaum längere Zeit ertragen können. Die Wohnbebauung am Irma-Keilhack-Ring zeigt, was baurechtlich ermöglicht werden kann, wenn man nur will.
Ich bin mir sicher, dass bald eine solche Diskussion aufkommen wird. Sollte man das dann so wollen, wie Sie anregen, dann wird es darauf ankommen, eine Lösung zu finden, die das vorhandene Gewerbe in der Umgebung nicht gefährdet. Das wird an dieser Stelle eine größere Herausforderung sein, als im nördlich angrenzenden Neubaugebiet Irma-Keilhack-Ring. Vielleicht gibt es aber doch auch Interesse an einer gewerblichen Nutzung dieses immerhin über 4 Hektar großen Grundstücks.
Diese Diskussion wollte ich bereits jetzt einleiten, auch um Illusionen zu vermeiden. Denn es steht ja fest, dass Wohnungsbau an dieser Stelle nur verfolgt werden kann, wenn der Grundstückseigentümer dies anstrebt. Trotz der Bedeutung und Dringlichkeit des
Wohnungsbaus haben Verwaltung und Politik auf diese Willensbildung des Eigentümers aber keinen Einfluss.
Eine Brache nach dem Totalabriss der Gebäuderuinen
erwarte ich nicht, denn übergangsweise könnte der Eigentümer diese große Fläche z.B. dem Handel mit Gebrauchtwagen überlassen, um seine Bemühungen
um eine ergiebigere gewerbliche Nutzung fortsetzen
zu können.