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Seit Jahren verwahrlost das Eckgrundstück Nordlandweg/Spitzbergenweg in Meiendorf zusehends. Dabei könnte hier sofort gebaut werden. Bereits Anfang 2019 erteilte das Bezirksamt Wandsbek eine Baugenehmigung für die Errichtung von sieben Reihenhäusern. Doch vor Ort geht es nicht voran, noch immer stehen dort Ruinen der Altbebauung, von Bodenspekulation ist die Rede. Wird das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat, jetzt endlich für Abhilfe sorgen?

Bereits Anfang 2019 erteilte das Bezirksamt Wandsbek für das Grundstück eine Baugenehmigung für die „Errichtung eines Einzelhauses mit sieben Gebäuden“. Man muss sich das wohl als Reihenhauszeile mit sieben Reihenhäusern vorstellen. Doch gebaut wird trotzdem nicht. Nach einem unkonventionellen Teilabriss der Altbebauung ist vor Ort das offene Sockelgeschoss des ehemaligen Wohnhauses (Nordlandweg 26-26a) zurückgeblieben, die heruntergekommene Ladenzeile (Spitzbergenweg 51-53) steht größtenteils immer noch.

Nun hat der Deutsche Bundestag am 7. Mai 2021 nach langem Ringen der SPD mit der Union das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Mit der damit verbundenen Reform des Baugesetzbuches wird ein zentrales Anliegen der SPD endlich umgesetzt. Durch das neue Gesetz bekommt auch Hamburg die Möglichkeit, weitere wichtige Instrumente zum Schutz vor Verdrängung von Mieterinnen und Mietern und zur Beschleunigung des Wohnungsneubaus einzusetzen. Ein Baustein in dem Gesetz ist die erleichterte Anweisung zum Bau von Wohnungen auf brachliegenden Grundstücken mittels Baugeboten: Wenn Grundstücke aus Spekulationsgründen brach liegen gelassen werden, können Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt zukünftig Eigentümer mit einem Baugebot einfacher verpflichten, dort Wohnungen zu bauen.

„Es darf nicht sein, dass Baugrundstücke, auf denen dringend benötigte neue Wohnungen entstehen könnten, als Spekulationsobjekte ungenutzt bleiben“, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter, der sich seit Jahren mit dem Fall befasst und auch vergeblich versucht hat, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen. Auf entsprechende Briefe reagierte er nicht. Der Eigentümer hatte das Grundstück im Jahre 2007 im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben. Buschhüter fordert nun: „Hier muss endlich gebaut werden. Ich setze darauf, dass das vom Bundestag am Freitag verabschiedete Baulandmobilisierungsgesetz der Stadt jetzt schlagkräftige Mittel an die Hand gibt, Wohnungsbau auf diesem Grundstück im Zweifel auch gegen den Willen des Eigentümers durchzusetzen. Nach meinem Dafürhalten könnte sich in dieser exponierten Lage ein Mehrfamilienhaus gut in das Stadtbild einfügen. Aber auch Reihenhäuser, wie bereits genehmigt, sind hier allemal besser, als der jetzige Zustand.“

„Viele Meiendorfer Bürgerinnen und Bürger empfinden die Zustände auf dem Grundstück, als nicht akzeptabel und sprechen nicht ganz zu Unrecht von einem ‚Schandfleck’ im Stadtteil. Das Grundstück ist immer wieder Thema im Regionalausschuss Rahlstedt und in der Bezirksversammlung Wandsbek. Wir freuen uns über jede Möglichkeit, hier eine Veränderung zu bewirken. Den Meiendorfern ist verständlicherweise nicht zu vermitteln, warum es nicht voran geht“, berichtet die Meiendorfer SPD-Bezirksabgeordnete Marlies Riebe.

Das Grundstück beschäftigt die Kommunalpolitik seit vielen Jahren. Ende 2014 hatte das Bezirksamt Wandsbek gegen den Eigentümer ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände eingeleitet, im Februar 2015 erließ es eine förmliche Anordnung, die Gebäude so instand zu setzen, dass sie einer bauordnungsrechtlich ordnungsgemäßen Nutzung zugeführt werden können, und endgültig nicht mehr genutzte Anlagen zu beseitigen. Der Eigentümer zeigte sich in dem Verfahren jedoch wenig kooperativ und legte Widerspruch ein. Später erfolgten kurzzeitig immerhin einige Instandsetzungsarbeiten, das Wohnhaus wurde sogar eine Zeit lang noch wieder bewohnt, mutmaßlich von Wanderarbeitern. Dann begannen die Abrissarbeiten, allerdings eher unkonventionell, wie Nachbarn berichteten. Als abgeschlossen können sie Stand heute nicht bezeichnet werden. Von der vor über zweii Jahren erteilten Baugenehmigung wurde bis heute kein Gebrauch gemacht.

Baugenehmigung und Bauvorbescheid sind im Transparenzportal der Stadt finden: