Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD, Grünen und CDU wollen die Planungen für eine Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Bergedorf und Geesthacht weiter vorantreiben. Dies sieht ein Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung am 11. Oktober 2023 vor. Demnach soll der Senat die planerischen Grundlagen für ein Wiederaufnehmen des Personenverkehrs schaffen und die Finanzierung durch die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein sowie durch den Bund sicherstellen. Aktuell wird die Strecke nur für einen spärlichen Güterverkehr und als Museumsbahn genutzt. Mit der Reaktivierung der Strecke werden Vereinbarungen aus den Koalitionsverträgen in Hamburg und Schleswig-Holstein eingelöst.
Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit der Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf-Geesthacht rücken Hamburg und Schleswig-Holstein auch hier näher zusammen. Unser Ziel ist ein attraktiver und komfortabler Öffentlicher Personennahverkehr über die Ländergrenzen hinweg, der mehr Menschen von der Straße auf die Schiene bringt. Denn nur mit guten Angeboten schaffen wir Akzeptanz für die Mobilitätswende und einen klimafreundlichen ÖPNV. Die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung hat bereits 2020 grünes Licht gegeben, aber auch notwendige Handlungsfelder aufgezeigt: Darunter die höhengleichen Bahnübergänge in Bergedorf und der Lärmschutz dort, wo die Strecke sehr nah an Wohnbebauung vorbeiführt. Mit unserem Antrag geben wir nun den Startschuss für die nächsten Planungsschritte. Besonders erwähnenswert ist dabei, dass im Schleswig-Holsteinischen Landtag in dieser Woche ein weitestgehend identischer Antrag der dortigen Fraktionen von CDU, Grünen und SPD auf der Tagesordnung steht. Von der Reaktivierung der Bahnstrecke sollen nicht nur die Menschen in Bergedorf und Geesthacht profitieren, sondern die gesamte Region. Dafür arbeiten die beiden Landesparlamente eng zusammen, wie schon erfolgreich bei den Projekten S4 nach Bad Oldesloe und S21 nach Kaltenkirchen. Damit die Interessen der Menschen vor Ort optimal berücksichtigt werden können, wollen wir zudem das Bezirksamt Bergedorf eng in die Planung einbinden und diese mit stadtplanerischen Entwicklungen, wie dem geplanten Innovationspark Bergedorf Süd, sowie dem ÖPNV in Bergedorf verknüpfen.“
Dazu Eva Botzenhart, Sprecherin für Verkehr der Grünen Fraktion Hamburg: „Per Bahn von Geesthacht nach Bergedorf – dafür stellen wir jetzt gemeinsam mit unserem Nachbarland Schleswig-Holstein die Weichen. Durch die Reaktivierung der Bahnstrecke wird die wachsende Region um Geesthacht mit Hamburg verbunden, was zu einer Entlastung der bisherigen Verkehrssituation und zu wirtschaftlichem Wachstum auf beiden Seiten beitragen wird. Für viele Menschen in Hamburg und Schleswig-Holstein wird sich die Qualität des Nahverkehrs durch die Reaktivierung der Geesthacht-Strecke deutlich verbessern. Zudem erhält der geplante Innovationspark Bergedorf Süd, in dem künftig Wirtschaft und Wissenschaft gewinnbringend aufeinandertreffen, einen hochwertigen Anschluss an das Schienennetz. Mit unserem Antrag ebnen wir nun den Weg für die nächsten Planungsschritte dieses Bauprojekts, sowohl was die Finanzierung als auch die Entwicklung konkreter Lösungen für die in der Machbarkeitsstudie ausgemachten Herausforderungen angeht, etwa für den Lärmschutz entlang der Strecke. Dabei setzen wir im gesamten Planungsprozess auf die aktive Einbindung und Beteiligung der wesentlichen Akteur*innen vor Ort. Für das Gelingen der Mobilitätswende ist die Reaktivierung der Strecke von Bergedorf nach Geesthacht ein weiterer wichtiger Baustein, der vielen Menschen eine gute autounabhängige Mobilität ermöglichen wird.“
Dazu Dennis Gladiator Abgeordneter der CDU-Fraktion aus dem Wahlkreis Bergedorf: „Die Reaktivierung der Bahnstrecke Bergedorf-Geesthacht ist ein längst überfälliger und wichtiger Schritt, um den ÖPNV in der wachsenden Metropolenregion Hamburg zu stärken. So freut es uns als CDU-Fraktion sehr, dass wir mit unserem gemeinsamen Antrag einen wichtigen Grundstein für die Reaktivierung der Bahnstrecke legen. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam mit den Kollegen aus Schleswig-Holstein und in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgern die Umsetzung voranzutreiben.“
Antrag “Reaktivierung Bahnverbindung Bergedorf – Geesthacht” von SPD, Grüne und CDU vom 27. September 2023 (Drucksache 22/13097): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/85068/reaktivierung_bahnverbindung_bergedorf_geesthacht.pdf
Ich würde mich freuen, wenn sie mal nachfragen könnten, welche Änderungen für den kommenden Fahrplanwechsel 23/24 abgesehen von der S-Bahn angedacht sind.
Liebe Grüße
Das will ich gerne machen. Ich werde dann in meinem Wahlkreis-Blog darüber berichten.
Soweit ich weiß, gab es Pläne, die U2 von Mümmelmannsberg bis Bergedorf über Lohbrügge (41.000 Einwohner) zu verlängern. Diese Planungen wurden aber bis auf Weiteres aufgehoben. Ich würde es sehr sinnvoll finden, diese Planungen wieder aufzunehmen, da diese Gebiete keine Anbindung an das Schnellbahnnetz haben. Darüber hinaus könnte man dieses Vorhaben recht gut mit der Wiederbelebung der Strecke nach Geesthacht verknüpfen. Die U-Bahn würde bis Bergedorf unter der Erde fahren und ab Bergedorf-Süd einfach auf der Bestandsstrecke weiterfahren.
Somit hätte man sich das Flügen in Nettelnburg oder den Bau einer Strecke zwischen Bergedorf-Süd und Bf. Bergedorf gespart und eine Umsteigefreie Fahrt zum Hauptbahnhof und weiteren Gebieten wäre gewährleistet und die angesprochene zusätzliche Anbindung von Lohbrügge mit Stolzen 41.000 Einwohner an das Schnellbahnnetz als Projekt im Interesse der Mobilitätswende und des Hamburg-Taktes wäre abgeschlossen.
Einen “Plan” würde ich das noch nicht nennen. Mehr als eine ganz grobe Vorstellung, wie die Linie U2 nach Lohbrügge und Bergedorf verlängert werden könnte, gibt es nicht. Die Planungen wurden auch nicht aufgehoben, mit ihnen wurde nie begonnen. Eine Fortführung einer solchen U-Bahn-Strecke auf den Bestandsgleisen bis nach Geesthacht sehe ich nicht, denn der große Vorteil des Hamburger U-Bahn-Netzes ist es ja, dass es keine höhengleichen Kreuzungen mit dem Straßenverkehr gibt. Um das beizubehalten, müssten alle (!) Bahnübergänge an der Bahnstrecke nach Geesthacht aufgehoben und ggf. durch Unter- oder Überführungen ersetzt werden. Oder man müsste die Bahnstrecke in eine Hoch- oder Tieflage verlegen. Das würde jeden Rahmen sprengen. Insofern halte ich die Überlegungen zur Bergedorf-Geesthachter Eisenbahn, die aktuell verfolgt werden, für sinnvoll: Führung der Bahnstrecke zum S-Bahnhof Bergedorf mit (stadteinwärts) bahnsteiggleichen Umstieg und spätere Option auf eine zusätzliche Direktverbindung zum Hamburger Hauptbahnhof, wenn dessen Kapazität und die der Strecke Hamburg-Berlin dies zulassen.
Naja ganz ehrlich, dann fährt die U-Bahn aber ebenerdig und mit Schranken an Bahnübergängen. Das spielt doch absolut keine Rolle. Die Vorteile gegenüber der Alternativen sollten bitte nicht vergessen werden! Früher oder später behaupte ich wird die U2 so oder so bis Bergedorf verlängert.
Das spielt aber eine ganz große Rolle! Der große Vorteil unseres U-Bahn-Netzes ist seine hohe Zuverlässigkeit, die dürfen wir nicht aufs Spiel setzen. Beschrankte Bahnübergänge in U-Bahn-Systemen wären mir neu, Stromschienen an Bahnübergängen sind ohnehin nicht erlaubt, insofern scheidet diese Idee auch deshalb aus.
Beschrankte Bahnübergänge in U-Bahn-Systemen gibt es wohl. Nicht in Hamburg, wohl aber in Frankfurt/Main und Newcastle. In diesen Systemen fährt die U-Bahn allerdings nicht mit Stromschiene, sondern mit Oberleitung. Eine Oberleitung ist für eine U-Bahn kein Ausschluss-Grund. So soll zum Beispiel die Salzburger U-Bahn auch mit Oberleitung fahren. Aber das hat auch historische Gründe, weil die in das U-Bahnnetz zu integrierende Bestandsstrecke bereits mit Oberleitung elektrifiziert ist und auch Bahnübergänge hat. Allerdings weiß ich nicht, ob die Bahnübergänge dabei auch aufgehoben werden und sei es zumindest teilweise. Auf Hamburg übertragen müsste man sich das so vorstellen, als ob die Hamburger U-Bahn durch Verlängerung der BGE von Bergedorf nach Niendorf-Nord entstehen würde. In diesem Fall wäre eine Oberleitung für die Hamburger U-Bahn natürlich unabdingbar. Aber so wie es hier in Hamburg ist, sehe ich die U2 natürlich nur bis Bergedorf, aber nicht nach Geesthacht. Dennoch halte ich es für sinnvoll, wenn die U2 irgendwann auch mal nach Bergedorf weiter gebaut wird, damit keiner auf die Idee kommt, den heutigen Metrobus 12 auf Stadtbahn umstellen zu wollen. Deshalb nach S4 und U5 die U2 von Mümmelmannsberg nach Bergedorf erweitern und der Sack mit einer Stadtbahn auf dem Metrobus 12 ist zu!
Danke für die Einordnung. Die Verlängerung der U2 bis Bergedorf ist durchaus denkbar, allerdings haben wir aktuell erst einmal noch sehr viele andere Schnellbahnprojekte in der Planung und in der Umsetzung. Eine Weiterführung der U2 bis Geesthacht schließe ich aus. Für Geesthacht gibt es deutlich bessere Lösungen.
Hallo Herr Buschhüter,
wie sieht eigentlich derzeit der Sachstand aus mit den Schadensersatzforderungen an die “Letzte Generation”? Sind Sie da auf dem aktuellen Kenntnisstand?
Die Reinigung der Unifassade und des Hamburger Rathauses hat der Stadt/dem Steuerzahler mehrere Zehntausend Euro gekostet (so die News aus dem Frühjahr). Letzter Sachstand war, dass die LG den Schaden bezahlen soll (und nach meinem Rechtsverständnis auch muss, denn es handelt sich hierbei um nichts anderes als um Sachbeschädigung und Vandalismus).
Ich finde, es ist ein fatales Signal, wenn diese “Vandalen” ohne Schadensregulierung davonkommen. In Zukunft kann man, je nachdem, wie man politisch positioniert ist, das Rathaus grün, blau, gelb, … ansprühen und kommt ohne Verantwortung davon??
Ich bin froh, dass in Hamburg nicht dieselben Zustände wie in Berlin herrschen. Aber ich habe Angst, dass die LG noch einen Schritt weiter geht und zukünftig mein Auto, mein Haus, … orange ansprühen will und ich dann derjenige bin, der eben schnell 30000 Euro für die Reinigung bezahlen soll.
Viele Grüße
Am 30. März 2023 haben Mitglieder der so genannten „Letzten Generation“ die Fassade des Hamburger Rathauses mit Farbe besprüht. Der Sachschaden durch den Farbanschlag beläuft sich laut Angaben des Senats auf 17.278,66 Euro. Hierzu hat der Senat kürzlich folgenden aktuellen Sachstand mitgeteilt:
“Unmittelbar nach der Mitteilung der Personendaten der Beschuldigten an die Senatskanzlei durch die Ermittlungsbehörde gemäß § 474 Absatz 2 Nummer 1 Strafprozessordnung sind die Beschuldigten durch die Senatskanzlei auf den Ersatz des entstandenen Schadens in voller Höhe (17.278,66 Euro) zivilrechtlich als Gesamtschuldner in Anspruch genommen worden. Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist hat die Senatskanzlei gegen die Beschuldigten Klage bei dem Landgericht Hamburg auf Zahlung des Schadensersatzes erhoben. Das Landgericht Hamburg hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet.”
Kann der Bergedorfer Bahnhof überhaupt angebunden werden? Die Strecke liegt doch höher als die restliche Strecke in Bergedorf.
Ja, eine bahnsteiggleiche Anbindung ist mittels einer Rampe vorgesehen. Die Machbarkeitsstudie “Nutzung der Eisenbahnstrecke Geesthacht – Bergedorf für den öffentlichen Verkehr” (Februar 2020) schreibt hierzu (Seite 81):
“Die Strecke folgt zunächst – wie auch bei der Variante 2.d – dem Verlauf des Sander Damms. Diese Streckenführung ermöglicht es, die beiden Ströme des MIV, die den Sander Damm befahren, gleichzeitig mit den Schienenfahrzeugen freizugeben. Damit ist nur eine geringe Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts Sander Damm/Weidenbaumsweg für den MIV zu erwarten. Eine höhengleiche Lösung ist hier genau wie bei der Variante 2.d zusammen mit einer strikten Priorisierung der BOStrab-Fahrzeuge ausreichend, eine Überführung ist nicht unbedingt erforderlich. Die BOStrab-Strecke kann abgesehen von dieser Kreuzung unabhängig vom MIV geführt werden. Kreuzen müssen die BOStrab-Strecke nur die Busse, die vom ZOB aus den Sander Damm befahren.
Im Bereich der bestehenden Eisenbahnbrücke über den Sander Damm werden die Bahnstrecken der DB Netz AG (S-Bahn, Fernbahn) unterquert. Dann folgt ein enger Rechtsbogen und die Trasse wird parallel zu den Bahnstrecken auf der Nordseite geführt. Eine Rampe ist zwischen Sander Damm und Bergedorfer Straße (B5) vorgesehen, damit diese höhenfrei gequert werden kann. Die westlich der Bergedorfer Straße (B5) gelegene Bebauung (Pumpstation Wasserwerk) wird berücksichtigt und geeignet überquert. Am Bahnhof Bergedorf sind zwei Gleise für die BOStrab-Fahrzeuge vorgesehen (Gleise 6a und 6b). Beide Halteplätze bieten die Möglichkeit eines bahnsteiggleichen Umstiegs zu den an Gleis 5 haltenden S-Bahn-Zügen.”
Quelle: https://fragdenstaat.de/anfrage/machbarkeitsstudie-zur-reaktivierung-der-bahnstrecke-bergedorf-geesthacht/499177/anhang/2020-02-14_Schlussbericht_NAH_SHV16.pdf
Ja, der Bergedorfer Bahnhof kann so angebunden werden, schließlich war der Bergedorfer Bahnhof auch schon einmal so angebunden. Nur wurde dieser Zustand irgendwann einmal zurück gebaut. Jetzt soll dieser Zustand wieder hergestellt werden.
Ja, wobei die frühere Streckenführung heute überbaut ist, weshalb die in Aussicht genommene anders verläuft.
Das wollte ich auch sagen! Die ganze Bebauung muss sich in all den Jahren in Bergedorf ja auch verändert haben und vieles was noch nicht in dem Bereich bebaut war, ist inzwischen aufgrund von Verdichtung in Bergedorf inzwischen bebaut und somit auch durch Abriss nicht bereinigungsbar.
Ich persönlich finde die Anbindung von Geesthacht an das Bahnnetz eine Sinnvolle Sache, da es die Fahrzeit merklich von Bergedorf aus verkürzen dürfte. Wobei der Bergedorfer Bahnhof ja hinter der Abzweigung liegt und somit der Zug dort wohl gewendet werden müsste, wenn z.B. das ganze in Richtung Allermöhe gehen soll und Bergedorf nicht Endpunkt ist.
Eine Weiterführung in Richtung Hauptbahnhof wäre schön, aber mit der heutigen Kapazität am Hauptbahnhof nicht realisierbar, glaube auch nicht das man ohne weiteres zusätzliche Kapazität am Hauptbahnhof realisieren kann, dafür ist dieser baulich viel zu sehr verschachtelt.
Berliner Tor ist baulich auch nicht so viel Platz vorhanden, um dort z.B. Durchgangsverkehr und End- und Startverkehr zu ermöglichen, ansonsten könnte man über Berliner Tor einen Großteil der Strecke überbrücken, da man von dort aus schon fast in der Innenstadt wäre und es genügend Umsteigelinien gibt. Wäre auch ein Sinnvoller Punkt in der Verbindung zwischen Hamburg und Bargteheide / Lübeck auf der RB-Strecke, da man dann schon vor dem Hauptbahnhof in eine S-Bahn oder U-Bahn wechseln könnte, gerade wenn man von dort aus in Richtung Barmbek, St. Georg, Mundsburg möchte. So muss man immer in die Stadt fahren und dann eigentlich wieder in die Richtung woher man ungefähr kommt.
Durchgehende Züge von Geesthacht bis zum Hamburger Hauptbahnhof würden am Bahnhof Bergedorf vorbeifahren und direkt in Nettelnburg in die Strecke Berlin – Hamburg einfädeln. Allerdings lässt die Kapazität der Fernbahnstrecke (Eingleisigkeit Rothenburgsort – Anckelmannsplatz!) als auch des Hauptbahnhofs dies auf absehbare Zeit nicht zu. Zunächst soll es deshalb nur die Anbindung an den Bahnhof Bergedorf geben, später könnte eine Direktverbindung zum Hauptbahnhof hinzukommen, wenn die Infrastruktur dies zulässt. Einen Regionalverkehrshalt am Bahnhof Berliner Tor kann ich mir unabhängig davon gut vorstellen, wobei der Halt an der Berliner Strecke schwieriger zu realisieren sein dürfte als an der Lübecker: https://www.buschhueter.de/entlastung-fuer-hauptbahnhof-bahn-und-stadt-pruefen-regionalzughalte-am-berliner-tor/
Welche Maßnahmen befürworten Sie, um der ausufernden Kriminalität am U-Bahmhof Farmsem (U1) Herr zu werden ? LG
Ich befürworte alle Maßnahmen, die die Polizei für geeignet und erforderlich hält, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten zu verfolgen. Allerdings bewertet die Polizei den U-Bahnhof Farmsen im gesamtstädtischen Vergleich derzeit als eher unauffällig (Stand Ende August). Die polizeiliche Lage bewertet die Polizei basierend auf eigenen Feststellungen und Hinweisen aus der Bevölkerung permanent. Speziell auftretenden Kriminalitätsphänomenen begegnet sie durch zielgerichtete Maßnahmen, ohne ihre Einsatztaktik offenzulegen.
Auffälliger ist das der Hamburger Hbf… Ich kann mich noch daran erinnern, als am Zürcher Bahnhof Letten in den 90-ern die ganze Drogenszene der Stadt und eigentlich der gesamten Schweiz abhing.
Die Kantonsrat hat damals hart durchgegriffen und für Ruhe und Ordnung gesorgt (absolutes Alkoholverbot, Polizeipräsenz, dauerhaftes Aufnehmen von Personalien). Lage hat sich rasch gebessert, heute ist die Umgenung ruhig und sauber (hohe Aufenthaltsqualität).
Meines Winnens sind einige wenige Drogenabhängige aus Zürich dann nach Hamburg (die Merheit aber nach Frankfurt) weitergezogen 🙂
Fun fact: Das erste Suchergebnis, wenn ich die Bahnhöfe Hamburg HBF, Wien HBF und Zürich HB auf Youtube eingebe:
Hamburg: https://www.youtube.com/watch?v=sJ8pXD_7psE
Wien: https://www.youtube.com/watch?v=rJS66uBpKvU
Zürich: https://www.youtube.com/watch?v=YNZcqFHBbZQ
Die Suchergebnisse sprechen für sich.
Am Ende zählen nicht Suchergebnisse auf YouTube, sondern nur konkrete Erfolge vor Ort. Auch die Hamburger Polizei und die Bundespolizei greifen am Hamburger Hauptbahnhof mittlerweile (wieder) hart durch. Und das zeigt auch schon erste Erfolge – zumindest, was den Bereich im und unmittelbar rund um den Hauptbahnhof angeht, was ich aus Fahrgastsicht bestätigen kann. Denn wie von Ihnen ja auch für Zürich beschrieben, bestehen die ergriffenen Maßnahmen vor allem aus einer: Verdrängung. Die Menschen sind nicht weg, sondern nur woanders. Mittlerweile beschweren sich Bewohnerinnen und Bewohner benachbarter Quartiere über eine augenfälliger werdende Drogenszene. So gesehen scheinen die Maßnahmen am Hauptbahnhof also zu wirken, wenn die Probleme nun verstärkt woanders auftauchen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern dort wünscht man so etwas natürlich nicht, die Verdrängung wird also weitergehen.
Also ich frage mich, was gegen ein Alkohol Verbot von 22 Uhr bis 06 Uhr rund um den Hauptbahnhof spricht. Der Hauptbahnhof ist als zentrale Infrastruktur der Stadt bestimmt, und nicht als Ort des öffentlichen Besaufens.
Besser wäre noch ein Verkaufsverbot alkoholischer Getränke in der Nachtzeit.
Ein Alkoholkonsumverbot kann nicht einfach von einer Behörde erlassen werden. Hierzu bedarf es einer gesetzlichen Regelung durch das Parlament und die erfordert einen gewissen Vorlauf. Und sie wird auch durchaus in Erwägung gezogen, nicht nur nachts, sondern auch tagsüber. Mehr dazu zum Beispiel hier: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Alkoholverbot-in-der-Naehe-des-Hamburger-Hauptbahnhofs-geplant,hauptbahnhof588.html