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Mit dem Online-Dienst „Meldung von Wohnraumleerstand“ können Eigentümerinnen und Eigentümer in Hamburg unkompliziert ihrer Pflicht nachkommen, leerstehenden Wohnraum zu melden. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger über den Dienst die Bezirksämter über ihnen bekannte Wohnraumleerstände informieren – auch anonym. Ziel ist es, bestehenden Wohnraum gemeinwohlorientiert zu schützen und so den Wohnungsmarkt in Hamburg zu entlasten. Der Service ist über das Serviceportal der Stadt Hamburg zu erreichen.

Der Schutz von Wohnraum hat in Hamburg einen hohen Stellenwert. Neben umfangreichen Neubaumaßnahmen ist vor allem die optimale Nutzung bestehender Objekte wichtig, um Wohnraum zu angemessenen Konditionen für alle gewährleisten zu können. Deshalb gilt in Hamburg bereits seit 1971 ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Als verbotene Zweckentfremdung gilt dabei auch das Leerstehenlassen von Wohnraum. Verfügungsberechtigte – zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vermieterinnen und Vermieter – sind nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz verpflichtet, dem zuständigen Bezirksamt anzuzeigen, wenn Wohnraum länger als vier Monate leer steht. So können Leerstände gezielt überprüft und kann unrechtmäßigem Leerstand von Wohnraum entgegengewirkt werden.

Die nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz für Verfügungsbefugte verpflichtende Meldung von Wohnraumleerstand von mehr als vier Monaten kann seit Inbetriebnahme des Online-Dienstes schnell und unkompliziert online vorgenommen werden. Daneben ist es für Bürgerinnen und Bürger – auf Wunsch auch anonym – möglich, das zuständige Bezirksamt über ihnen bekannte Leerstände zu informieren. In diesen Fällen ist jedoch wichtig zu wissen, dass diese anzeigenden Dritten aus Rechtsgründen keine Auskünfte zu konkreten Leerständen oder Rückmeldung zu angezeigten Leerständen erhalten.

Den Online-Dienst erreichen Sie hier: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_LeerSd

Weitere Informationen zum Wohnraumschutz in Hamburg finden Sie hier: https://www.hamburg.de/wohnraumschutz/

Quelle: Pressemitteilung des Senats vom 31. August 2023: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/17324236/2023-08-31-sk-bsw-leerstand-melden/