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Das Umfeld der zukünftigen S4-Haltestelle Pulverhof auf der Grenze zwischen Rahlstedt und Tonndorf soll in den nächsten Jahren städtebaulich neu entwickelt werden. Der Senat hat hierzu im Januar 2020 eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen, die auch weitere Gebiete im Bereich Tonndorf/Rahlstedt (Stein-Hardenberg-Straße/Am Pulverhof/Tonndorfer Weg) umfasst. Mit dem Vorkaufsrecht soll eine geordnete Stadtentwicklung ermöglicht und spekulativen Tendenzen entgegengewirkt werden.

“Im nordöstlichen Umfeld der zukünftigen S-Bahn-Station Pulverhof prägen Gebrauchtwagenhändler und Containerlager das Stadtbild. Das Gebiet schreit geradezu nach einer neuen, attraktiven städtebaulichen Entwicklung, die der zukünftigen Lagegunst aufgrund der neuen S-Bahn-Station Pulverhof gerecht wird. Gerade weiterer Wohnungsbau bietet sich aufgrund der Nähe zur S-Bahn an. Die Vorkaufsrechtsverordnung gibt der Stadt nun das Instrument an die Hand, um hier eine geordnete Stadtentwicklung zu ermöglichen und spekulativen Tendenzen entgegenzuwirken”, sagt der Rahlstedter SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Ole Thorben Buschhüter.

Städtebauliche Beschreibung des Quartiers Am Pulverhof

Das Quartier um die geplante S-Bahnstation Pulverhof befindet sich im Hamburger Osten auf der Grenze der beiden Stadtteile Rahlstedt und Tonndorf. Das städtebauliche Umfeld ist geprägt von den großen Infrastrukturachsen der Eisenbahnstrecke Hamburg-Lübeck sowie dem alten (Tonndorfer Hauptstraße/Tonndorfer Weg) und dem neuen Verlauf der früheren Bundesstraße 75 (Stein-Hardenberg-Straße), die ebenfalls nach Lübeck führt. Im Umfeld der Tonndorfer Hauptstraße befinden sich überwiegend Mehrfamilienzeilenbauten aus der Nachkriegszeit. Nördlich der Eisenbahnstrecke prägen Einzelhäuser das Stadtbild. Östlich der Straße Am Pulverhof ist Mischbebauung mit Gewerbebetrieben und Mehr- und Einfamilienhäusern stadtbildprägend. Der nördlich befindliche Tonndorfer Weg weist vor allem auf den Flächen in Richtung Eisenbahn gewerbliche Nutzungen mit Hallen und funktionalen Werksbauten auf. Am nördlichen Ende des Tonndorfer Weges wandelt sich die Nutzung hin zu Zeilen- und Mehrfamilienbauten.  

Hintergrund Vorkaufsrechtsverordnung

Im Geltungsbereich einer Vorkaufsrechtsverordnung kann die Stadt ein Grundstück erwerben, um auf die städtebauliche Entwicklung einzuwirken und diese im Sinne der Stadt weiterzuentwickeln. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist möglich, wenn der Eigentümer einen Verkauf anstrebt und dadurch eine Gefährdung der städtischen Planung entsteht. Die Gefährdung liegt vor, wenn der Kaufinteressent auf dem Grundstück Vorhaben umsetzen möchte, die dem Stadtentwicklungskonzept in diesem Bereich widersprechen. Sofern der Kaufinteressent eine Nutzung des Grundstücks zusichert, die der städtebaulichen Planung entspricht, kann er die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts abwenden. Im Falle der Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts zahlt die Stadt den zwischen dem Käufer und dem Kaufinteressenten vereinbarten Kaufpreis, sofern dieser nicht deutlich über dem Verkehrswert liegt. 

Weitere Informationen

Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts in Wandsbek im Bereich Tonndorf „Stein-Hardenberg-Straße/Am Pulverhof/Tonndorfer Weg“ und im Bereich zwischen Brauhausstraße, S-Bahn und Güterbahntrasse vom 7. Januar 2020, Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 3 vom 17. Januar 2020, Seite 45:
https://www.luewu.de/docs/gvbl/docs/2332.pdf

Pressemitteilung “Städtebauliche Weiterentwicklung / Erlass einer Vorkaufsrechtsverordnung in Wandsbek-Tonndorf” der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 27. Januar 2020: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/13535270/2020-01-21-bsw-wohnraumfoerderung-ist-erfolgsmodell/