Das Bezirksamt Wandsbek plant die Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof in ganzer Länge, um den baulichen Zustand der Straße zu verbessern. Mehr Platz für Fußgänger, bessere Bedingungen für Schulkinder, eine neue Fahrbahn und eine ausreichende Straßenentwässerung markieren die Eckpunkte der Planung. Um vor der Grund- und Stadtteilschule das Tempo zu drosseln, sind zudem Fahrbahneineingungen geplant. Die Bauarbeiten sollen voraussichtlich im dritten Quartal 2024 beginnen und werden schätzungsweise etwa ein Jahr dauern.
Die Baumaßnahme wird der Öffentlichkeit am Mittwoch, 6. Dezember 2023 in der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt vorgestellt. Die Sitzung findet ausnahmsweise statt im Gymnasium Rahlstedt, Scharbeutzer Straße 36, 22147 Hamburg und beginnt um 18 Uhr.
Das Bezirksamt Wandsbek beschreibt die Maßnahme auf seiner Homepage wie folgt (Quelle: https://www.hamburg.de/wandsbek/strassenumbauten/17149994/am-friedhof/, dort können auch die einzelnen Planzeichnungen heruntergeladen werden):
Anmerkungen zur Planung können dem Bezirksamt gerne über folgende E-Mail-Adresse mitgeteilt werden: strassenplanung@wandsbek.hamburg.de
Anlass der Planung
Die Straße Am Friedhof weist derzeit einen mangelhaften und nicht regelkonformen Asphaltaufbau auf. Es fehlen nötige Tragschichten und der Aufbau der Straße besteht aus nicht frostschutzsicherem Material. Aus diesem schlechten baulichen Zustand resultiert der zunehmende Verfall der Bausubstanz der gesamten Straße. Zusätzlich ist die momentan vorhandene Straßenentwässerung nicht ausreichend. Ein durchgeführtes Baugrundgutachten zeigt die Notwendigkeit einer Grundinstandsetzung des betroffenen Straßenabschnittes auf. Dieser Planungsabschnitt umfasst neben der Straße Am Friedhof auch den Knotenpunkt Am Friedhof/ Poggfreedweg sowie zum Teil den Knotenpunkt Am Friedhof/ Schöneberger Straße.
Die Straße Am Friedhof weist keine Radverkehrsanlagen auf. Der Radverkehr wird komplett im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In einigen Teilbereichen des Straßenabschnittes ist zudem das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt. Die aktuellen Gehwegbreiten sind zum Teil sehr schmal. Im Planungsbereich sind bislang keine taktilen Leitelemente oder andere Orientierungshilfen für mobilitätseingeschränkte Personen vorhanden.
Ziel der Planung
Die nicht ausreichende Straßenentwässerung und der vorhandene mangelhafte nicht regelkonforme Fahrbahnaufbau, sowie der daraus resultierende weitere Verfall der Substanz des gesamten Straßenkörpers erfordern eine Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof. Damit einhergehend sollen auch die vorhandenen Defizite, wie die sehr schmalen Gehwegbreiten entlang des Friedhofgeländes oder die Situation für Schulkinder hinsichtlich des Schulweges, verbessert werden.
Grundsätzlich werden alle Nebenflächen erneuert. Südlich der Straße Poggfreedweg ist nach wie vor ausschließlich in den östlichen Nebenflächen ein Gehweg vorgesehen. Sowohl die Befestigungen der Nebenflächen als auch die Bordsteinabsenkungen werden durchgehend erneuert, um den Belangen der Barrierefreiheit nachzukommen.
Im Planungsbereich sind keine Radverkehrsanlagen geplant. Die Radfahrenden fahren weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Die vorhandene „Servicelösung“, Gehweg mit Radfahrer frei, die derzeit noch auf dem westlichen Gehweg im Einmündungsbereich Rahlstedter Straße sowie auf den östlichen Nebenflächen von der Schöneberger Straße bis Poggfreedweg vorhanden ist, wird nicht mehr neu angeordnet.
Im nördlichen Planungsbereich zwischen Rahlstedter Straße und Poggfreedweg werden vier bauliche Einengungen realisiert, um die Geschwindigkeit in der Straße Am Friedhof möglichst zu reduzieren und insbesondere die Verkehrssicherheit im Bereich der Schulen zu erhöhen. Die Einengungen werden mit neuen Baumstandorten und Fahrradbügeln versehen.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs notwendig. In diesem Zuge entfallen mehrere Parkstände. Gleichzeitig werden für den Radverkehr 29 Fahrradbügel neu aufgestellt. Außerdem ermöglicht die Maßnahme die Pflanzung von zehn neuen Straßenbäumen, wodurch die Straße Am Friedhof auch optisch aufgewertet wird.
Der Beginn der Baumaßnahme ist voraussichtlich im dritten Quartal 2024 vorgesehen. Die geschätzte Bauzeit beträgt etwa ein Jahr.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 18. Juni 2023 wurde am 24. August 2023 und 24. November 2023 aktualisiert.
Vielen Dank für diese Informationen.
Meine Frage ist, wie sieht es mit dem Verkehr während der 1 Jahr lang geplanten Umbauphase aus? Wie wird umgeleitet? Wie allen bewusst ist und auch in den Planungsunterlagen dargestellt wurde ist die Straße am Friedhof eine Verbindungsstrasse. Ich würde mich freuen, wenn es dazu Informationen gibt.
Notwendige Umleitungen insbesondere des Durchgangsverkehrs während der Bauarbeiten werden von der Polizei geplant. Üblicherweise werden hierfür die nächstgelegenen Tempo-50-Straßen gewählt. Details sind mir dazu noch nicht bekannt. Vielleicht können das die heute in der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Polizei beantworten, sollten Sie heute Abend dabei sein.
Ich vermisse die Analyse des Verkehrsaufkommens, ohne die eine sinnvolle und angemessene Verkehrsplanung nicht erfolgen sollte. Oder habe ich diese übersehen?
Mein Eindruck ist, dass in den letzten 10 Jahren der Durchgangsverkehr stark zugenommen hat. Insbesondere im südlichen Abschnitt bis zur Scharbeutzer Straße staut sich der Verkehr aufgrund der auf der Straße parkenden Fahrzeuge.
Dies ist jedoch nur eine subjektive Wahrnehmung und sollte genauer untersucht werden, damit dieses Problem bei der Neuplanung mit angegangen werden kann.
Die Straße Am Friedhof ist unbestreitbar eine wichtige Querverbindung zwischen dem Ortskern Rahlstedt/Scharbeutzer Straße und dem Quartier Hohenhorst. Dies ist in der Planung berücksichtigt. Eine vergleichbare Verbindung (Tempo-50-Straßen) gibt es ansonsten nur über die Verbindung Amtsstraße/Brockdorffstraße/Liliencronstraße. Es kann daher nicht Ziel der Planung sein, Verkehre zu verdrängen, weil sie dann nur auf der anderen Strecke oder, noch schlimmer, in den umliegenden Wohnstraßen, landen würden. Die Bündelung der Verkehre zwischen dem Ortskern und Hohenhorst auf den beiden genannten Verbindungen ist durchaus sinnvoll, aber insbesondere der Tempo-30-Regelung vor den Schulen in der Straße Am Friedhof soll auch durch bauliche Maßnahmen mehr Geltung verschafft werden. So stellt der Erläuterungsbericht fest (Seite 9): “Im Bereich der 30 km/h haben in 2016 Verkehrsbeobachtungen des PK 38 stattgefunden, die in diesem Bereich angeordneten 30 km/h wurden von 80 % der motorisierten Verkehrsteilnehmer überschritten.”
Wurde der Verkehr der Grundschulkinder an der Kreuzung Am Friedhof/Poggfreedweg ausreichend bedacht? Etliche Grundschulkinder überqueren hier die Straße Richtung Grundschule Brockdorffstrasse oder aber Richtung Grundschule Alt Rahlstedt. Jeden Morgen, wirklich jeden Morgen kommt es zu brenzligen Situationen. Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Autos und LKW Am Friedhof liegt an dieser Stelle bei über 50 Km/h und es gibt kaum Lücken, so stark ist die Straße frequentiert. Die Kinder haben keine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Nach Schulschluss ein ähnliches Szenario. Der Gehweg endet am Poggfreedweg, die Kinder sind gezwungen an der Kreuzung die Fahrbahn zu überqueren. Meiner Meinung nach, müsste an der Kreuzung ein sichererer Überweg geschaffen werden.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Das sieht auch der Regionalausschuss Rahlstedt so. Auf Initiative von SPD und Grünen hatte er im letzten Jahr beschlossen:
“Die zuständige Behörde wird gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Straße Am Friedhof in Höhe der Kreuzung Poggfreedweg erfüllt sind und sofern dies der Fall sein sollte einen Fußgängerüberweg in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt dort einzurichten.”
Ausführlich: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1016860
In der aktuell vorliegenden Planung ist hingegen eine Fahrbahneinengung in Höhe Am Friedhof 14a vorgesehen, die das Queren der Straße in Höhe der Schule erleichtern soll. Gleichwohl habe ich das Bezirksamt noch einmal an den Beschluss in Sachen Fußgängerüberweg in Höhe Poggfreedweg erinnert.
Warum müssen in einer Durchgangsstr. Tempo 30 und Fahrbahnverengungen angelegt werden? Vor den Schulen sind die “Auffangbügel” die die Schüler beim Verlassen des Schulgeländes daran hindern auf die Straße zu stürmen, hat früher wunderbar funktioniert. Und seit wann muss vor einem Kindergarten Tempo 30 sein? Können Eltern nicht mehr auf ihre Kinder aufpassen? Alleine verlassen die Kinder den Kindergarten ja wohl kaum. Und nun auch noch Parkplätze wegzunehmen, halte ich für falsch. Bei Beerdigungen ist die Straße teilweise schon sehr stark zugeparkt.
Die Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit, vornehmlich der Schülerinnen und Schüler, aber auch der häufig älteren Friedhofsbesucherinnen und -besucher. Tempo 30 gilt vor der Schule schon seit bestimmt mehr als 20 Jahren, mit den Fahrbahneinengungen soll Tempo 30 hier mehr Geltung verschafft werden. Ich finde, das ist nicht zu viel verlangt. Es gehen Parkstände in der Straße Am Friedhof verloren, das ist richtig, damit der Gehweg überhaupt in ausreichender Breite nutzbar ist. Der Friedhof ist damit sehr einverstanden, wie ich höre. Wenn es gelingt, im Gegenzug eine Parkscheibenregelung einzuführen, könnten die vorhandenen Parkstände vor dem Friedhof vornehmlich für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs bereitgehalten werden. Tempo 30 vor Kindertagesstätten wurde durch eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Ende 2016 unter Bundesminister Dobrindt (CSU) erleichtert und wird seitdem auch in Hamburg zunehmend angeordnet.
ich halte die vorgesehenen Massnahmen neben der Grundinstandsetzung
für sehr problematisch angesichts der Schulen und der Beerdigungen.
Die Parkflächen werden nicht nur von Teilnehmern an Beisetzungen
sondern auch von den Lehrern genutzt. Somit ist eine Begrenzung auf
3 Stunden schon nicht nachvollziehbar. Nun auch noch Fahrbahnver-
engungen einzurichten kann ich nicht nachvollziehen. Mein Vorschlag
wäre, die Strasse Am Friedhof zur Einbahnstr. Richtung Rahlstedter Str.
einzurichten und die Str. Hüllenkamp in die entgengegesetzte Richtung.
Ab Poggfredweg ist sie es ja schon. Die Str. Hüllenkamp ist nicht so stark
frequentiert, so dass hier auch Parkraum für die Lehrer geschafffen werden
könnten.
Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich möchte allerdings widersprechen:
Die Maßnahmen, die hier ergriffen werden sollen, dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Schülerinnen und Schüler. Von den Lehrerinnen und Lehrern kann erwartet werden, dass sie ihr Auto woanders parken, wenn dies in der Straße Am Friedhof für sie nicht mehr möglich ist. Wenn es gelingt, im Gegenzug eine Parkscheibenregelung einzuführen, könnten die vorhandenen Parkstände vor dem Friedhof vornehmlich für Besucherinnen und Besucher des Friedhofs bereitgehalten werden. Ich fände das eine gute Lösung.
Von einer Einbahnstraßenregelung halte ich nichts: Zum einen zeigen Einbahnstraßen, dass dort das Geschwindigkeitsniveau tendenziell höher liegt, weil mit Gegenverkehr nicht gerechnet werden muss. Zum anderen würde es bedeutet, den Verkehr in der Gegenrichtung in die Tempo-30-Zone Hüllenkamp verlagern zu müssen, wie Sie es ja auch vorschlagen. Dies ginge mit einer erheblichen Verkehrszunahme einher.
Wann kriegt Meiendorf endlich eine Stadtrad-Station?
Das StadtRAD-System soll nach und nach auf weite Teile des Stadtgebiets ausgedehnt werden. Perspektivisch kommt dann auch Meiendorf noch dran, ein genauer Termin steht allerdings noch nicht fest.
Moin, Moin – ich finde Ihre ausgewogene Argumentation meistens gut und nachvollziehbar. Einzig die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h finde ich hier mit Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer zu hoch. Ich schlage Tempo 30 vor. Wurde das Straßenverkehrsgesetz nicht gerade novelliert? Dann müsste so eine Temporeduzierung doch rechtlich möglich sein.
Vielen Dank für das positive Feedback. In der Tat wäre eine berechtigte Überlegung, in der gesamten Straße Am Friedhof Tempo 30 einzuführen – nicht als Tempo-30-Zone, dafür hat die Straße eben doch eine überörtliche Verbindungsfunktion, die man ihr angesichts ihrer Lage im Netz nicht nehmen kann, aber als Tempo-30-Strecke. Der Unterschied liegt vor allem darin begründet, dass in Tempo-30-Zonen an Kreuzungen “rechts vor links” gilt, während im Falle einer durchgehenden Tempo-30-Strecke am Knoten Poggfreedweg der Verkehr auf der Straße Am Friedhof weiterhin Vorfahrt haben könnte.
Schon jetzt gilt Tempo 30 auf 500 Metern im Bereich der Grund- und Stadtteilschule; für die Kita Leuchtturm (Am Friedhof 92) wurde zudem ein Antrag gestellt, dort ebenfalls eine Tempo-30-Strecke einzurichten, über den meines Wissens noch nicht von der Verkehrsdirektion entschieden wurde. Dann bliebe von der insgesamt ca. 930 Meter langen Straße ohnehin nur noch ein kurzes Stück übrig, in dem kein Tempo 30 gelten würde. Bislang wurden die Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes nur von der Bundesregierung beschlossen, mit einer Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wird bis Ende des Jahres gerechnet. Erst darauf aufbauend kann eine Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung erlassen werden, die dann konkrete Spielräume für mehr Tempo 30 eröffnen soll. Ob sie uns in diesem Fall hilft, die Tempo-30-Lücke in der Straße Am Friedhof zu schließen, bleibt abzuwarten.
Die Planung ist aus der Perspektive Radverkehr eine einzige Katastrophe:
– T50 Mischverkehr auf der Fahrtbahn
– zahlreiche soziale Einrichtigen mit vielen jungen und alten Radfahrern
– lange Engstellen mit Breiten von 3,8 bis 4 Metern, die Autofahrende zum engsten Überholen geradezu einladen
Wer Radverkehr aktiv verhindern will, plant genau so!
Lösung: T30, Radfahrstraße, Durchgangsverkehr rausnehmen, Engstellen max. 3,20m
Ja, das kann man so sehen. Viele halten die Planung auch aus der Perspektive Autoverkehr für eine Katastrophe (Engstellen, Wegfall Parkstände) und aus der Perspektive Fußverkehr gibt es auch Kritik (weiterhin nur einseitiger Gehweg zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße). Ich bitte zu beachten, dass es zwischen Ortskern Rahlstedt und dem Rahlstedter Quartier Hohenhorst nirgendwo eine ausreichend breit ausgebaute Straße gibt, die bei einer Neuaufteilung des Straßenquerschnitts deutlich bessere Bedingungen für den Radverkehr erlaubt. Die Planung ist ein großer Kompromiss, zu dem alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beitragen. Den Durchgangsverkehr ganz aus der Straße Am Friedhof herauszunehmen, hieße, ihn in eine andere Straße zu verlagern. Wahrscheinlich ist, dass dann ein Großteil dieses Verkehrs im Straßenzug Amtsstraße/Brockdorffstraße/Liliencronstraße landet, wo die Bedingungen für den Radverkehr ebenso unbefriedigend sind und es ebenso wenig absehbar ist, dass sich daran absehbar etwas ändert, weil der Platz dafür einfach nicht da ist.
Den Durchgangsverkehr rausnehmen und in die Liliencron zu verlagern würde eine gute Gelegenheit bieten, da auch endlich die Park- ung Geschwindigkeitsregeln zu überdenken. Hier (Liliencron) ist schon lange ein durchgängiges Halteverbot und Tempo 30 fällig. Viele Schülerinnen und Schüler sind auch hier unterwegs, Radfahrer werden in den Gegenverkehr regelmässig überholt. Dazu käme ein besserer Fluss des Busverkehrs und auch die Rettungswagen zum Kinderkrankenhaus hätten es einfacher.
Leider lehnt die Polizei als Straßenverkehrsbehörde das ab. Es hatte schon verschiedentlich politische Anläufe dafür gegeben, das Verkehrsgeschehen in der Liliencronstraße zu verbessern, zum Beispiel hier:
https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=14124
https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9788
Im letzten Jahr hatte der RHTC eine Tempo-30-Strecke vor seinem Gelände beantragt, das die Polizei wie folgt beschieden hat:
“Bei der Liliencronstraße handelt es sich um eine Straße des öffentlichen Verkehrs, sie verbindet die Brockdorffstraße mit der Schöneberger Straße. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Für die Einrichtung einer Tempo 30 Strecke gelten besondere rechtliche Voraussetzungen. Gem. § 45 (9) StVO i.v.m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO i.v.m. der Hamburger Richtlinie zur Einrichtung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) ist die Einrichtung einer Tempo Strecke nur vor sozialen Einrichtungen möglich. Da ein Sportverein keine soziale Einrichtung i.S. der Vorschrift ist, kommt die Anordnung einer Tempo 30 Strecke aus rechtlichen Gründen nicht in Betracht. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Wohngebieten ist an die Vorgaben des § 45 (1c) StVO gebunden. Für die Festlegung ist grundsätzlich die Behörde für Verkehr und Mobilität in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt zuständig.
Eine Auswertung der Unfallage für die letzten drei Jahre mittels der Elektronischen Unfallsteckkarte (EUSKA) ereigneten sich in dem von Ihnen beschriebenen Bereich der Liliencronstraße keine Unfälle mit verletzten Personen und Radfahrern.”
Ok, das bedeutet, es muss erst ein Kind auf dem Schulweg sterben, bevor etwas passiert.
Der Radverkehr soll also nicht mehr über die Gehwege sondern im Mischverkehr mit den KFZ bei Tempo 50 auf die Straße verlegt werden? – Das scheint mir zu gefährlich. Die wechselweise angeordneten Parkplätze führen leider immer dazu, dass man als Radler noch schnell vor dem nächsten „Hindernis“ knapp überholt bzw. Abgedrängt wird. –
Und dass alles wird geplant an einer Straße, an der 3 Schulen liegen und die teilweise auch Verbindung zu anderen Schulen ist –
Ich hoffe daher auf eine Überarbeitung. Z. Beispiel könnten wenigstens im Bereich zwischen Poggfreedweg und Rahlstedter Str. PBL statt Parkplätzen angelegt werden, um wenigsten ein paar Meter Radweg zu zu haben.
Der Radverkehr in der Straße Am Friedhof erfolgt auch jetzt schon grundsätzlich auf der Fahrbahn. Die Gehwege wurden ausnahmeweise für den Radverkehr (“Service-Lösung”) freigegeben. Das ist mit Blick auf die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger aber keine besonders gute Lösung, schon gar nicht, wenn die Gehwege untermaßig sind. Und wenn Radfahrerinnen und Radfahrer dann auch noch das Rechtsfahrgebot missachten (wie auf dem Titelfoto…), ist es noch schwieriger. Zukünftig soll das also nicht mehr möglich sein. Bei der Umbauplanung für die Straße spielt eine große Rolle, das Tempo aus dem Verkehr in der Straße zu nehmen und Verbesserungen für die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu erreichen, gerade mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler der Schulen und mit Blick auf den Friedhof und seine häufig älteren Besucherinnen und Besucher. Die Planung zeigt aber auch die Grenzen auf, an die die Planerinnen und Planer in Straßen wie diesen stoßen: Die verschiedenen Nutzungsansprüche und Anforderungen an die Straße erfordern am Ende von allen Kompromisse: Zugunsten des Grabens muss sich der Fußverkehr zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße weiterhin mit einem einseitigen Gehweg zufriedengeben, für Radfahrende reicht der Platz für Radverkehrsanlagen nicht und der Autoverkehr muss zukünftig auf Parkstände verzichten und wird durch Einengungen abgebremst, damit mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht und durch weniger Tempo die schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Eine für alle optimale Lösung gibt hier leider nicht.
Da der Großteil der Kinder auch den Abschnitt von Schöneberger bis Poggfredweg verwenden, wäre es eigentlich nur konsequent die Auto-Geschwindigkeit durch Tempo 30 und Einengungen auch in diesem Bereich zu beschränken. Wurde dies ausreichend berücksichtigt?
Die Straßenplanung betrifft nur die baulichen Aspekte, nicht Tempo 30. Auch im Abschnitt südlich Poggfreedweg ist eine Einengung geplant, in Höhe Hausnummern 78/78a. Außerdem kann dort außerhalb der Haltverbote weiterhin wechselseitig am Fahrbahnrand geparkt werden, was ebenso eine Einengung der nutzbaren Fahrbahnbreite mit sich bringt. Im Abschnitt südlich Poggfreedweg wird es weiterhin keinen Gehweg auf der Westseite geben, da dem Erhalt des offenen Grabens hier Vorrang gegeben wird.
Ich kann mir Tempo 30 im gesamten Verlauf der Straße Am Friedhof gut vorstellen – nicht als Tempo-30-Zone, dafür hat die Straße eben doch eine überörtliche Verbindungsfunktion, die man ihr angesichts ihrer Lage im Netz nicht nehmen kann, aber als durchgehende Tempo-30-Strecke. Der Unterschied liegt vor allem darin begründet, dass in Tempo-30-Zonen an Kreuzungen “rechts vor links” gilt, während im Falle einer durchgehenden Tempo-30-Strecke am Knoten Poggfreedweg der Verkehr auf der Straße Am Friedhof weiterhin Vorfahrt haben könnte.
Schon jetzt gilt Tempo 30 auf über 500 Metern im Bereich der Grund- und Stadtteilschule; für die Kita Leuchtturm (Am Friedhof 92) wurde meines Wissens ein Antrag gestellt, dort ebenfalls eine Tempo-30-Strecke einzurichten, über den aber offenbar noch nicht von der Verkehrsdirektion entschieden wurde. Dann bliebe von der insgesamt ca. 930 Meter langen Straße ohnehin nur noch ein kurzes Stück übrig, in dem kein Tempo 30 gelten würde. Diese Lücke sollte dann geschlossen werden.
Wer einmal als Anwohner einen Starkregen erlebt hat, weiß, dass dieser Entwässerungsgraben unverzichtbar ist. Außerdem dient er zur Drainageaufnahme.
Der offene Graben zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße bleibt deshalb auch erhalten. Pläne, ihn zu verrohren gibt es nicht, auch wenn das die einzige Möglichkeit wäre, auch auf dieser Straßenseite einen Gehweg anzulegen. Auf den zweiten Gehweg wird deshalb auch weiterhin verzichtet werden müssen.
Wenn ich das richtig lese, werden auch Parkplätze wegfallen. Hat man dabei auch an die Teilnehmer einer Beerdigung gedacht? Oft ist die Kapelle voll., sollen die Trauergäste mit dem Fahrrad kommen?
Der Rahlstedter Friedhof wurde in die Planungen einbezogen und hat an der Neuordnung des ruhenden Verkehrs, mit dem eine Reduzierung der Anzahl der Parkstände einhergeht, keine Kritik. Der Wegfall von Parkständen rührt vor allem daher, dass der Gehweg auf der Friedhofsseite verbreitert werden soll, so dass er barrierefrei nutzbar wird. Davon haben auch die Friedhofsbesucher etwas. Der Rahlstedter Friedhof wünscht sich allerdings, dass für die Parkstände in Höhe des Friedhofs eine Höchtsparkdauer von 3 Stunden gilt, so dass es hier keine Dauerparker geben kann und die Parkstände vornehmlich Friedhofsbesuchern zur Verfügung stehen. Die Polizei lehnt das bislang ab.
Einige Arbeiten sind sicher notwendig. Bauarbeiten innerhalb eines Jahres bedeutet ein weiteres Verkehrschaos über einen langen Zeitraum.
Bei der Straße Am Friedhof handelt es sich um eine wichtige Verbindungsstraße. Gleichwohl kann ihre Grundinstandsetzung nicht mehr länger aufgeschoben werden. Die mit den Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen und Umleitungen werden den Verkehr auf eine harte Probe stellen, aber nur so bekommen wir eine Straße, die den Anforderungen kommender Jahrzehnte so gut es geht genügt.
Der Mischverkehr Radfahrer/Fußgänger ist mit gegenseitiger Rücksichtnahme
Weiter möglich.
DieFahrradbügel sind überflüssig und bilden Unfallschwerpunkte.
#Denken Sie an den Durchangsverkehr- Feuerwehr, Rettungswagen
Und Peterwagen benötigen freie Fahrt. Der Friedhof ist nun einmal
Eine Durchgangsstraße!
Ich warne davor, im oberen Bereich die Grägen zu verrohren, die
Gräben sind jeher für die geordnete Flächenentwässerung erforderlich,
Außerdem gibt es. Einen Anschluss zum Schlemer-Bach.
PS. Die Strasse hat auch ohne normgerechten Untergrund ihren Dienst
Getan und macht immer noch bei starken Durchgangsverkehr
Die Straße Am Friedhof bleibt auch trotz der Grundinstandsetzung und des damit verbundenen Umbaus eine Vorfahrtstraße (grundsätzlich Tempo 50, in Ausnahmefällen Tempo 30) und wird weiterhin als überörtliche Verbindung zwischen Rahlstedt und Hohenhorst/Jenfeld zur Verfügung stehen. Ich halte es für sehr sinnvoll, zum Schutz der Schulkinder in Höhe der Grund- und Stadtteilschule besondere Vorkehrungen zu treffen. Die offenen Gräben im Abschnitt Poggfreedweg – Schöneberger Straße bleiben erhalten und werden nicht verrohrt. Dass Fahrradbügel Unfallschwerpunkte bilden würden, kann ich nicht nachvollziehen und teile ich auch nicht. Mit dem Friedhof und der Schule gibt es hier ein hohes Aufkommen an Radfahrerinnen und Radfahrern, die ihr Fahrrad sicher müssen abstellen und anschließen können. Dem dienen die Fahrradbügel.
Würde es sich nicht anbieten bei dieser Gelegenheit die Straße auch gleich an das Fernwärmenetz (Klimaschutz!) anzuschließen?
Eine Verrohrung des Grabens zwischen Poggfreedweg und Schöneberger Straße halte ich aus zwei Gründen für sinnvoll:
1. Dieser Graben entwickelt sich spürbar von Jahr zu Jahr mehr und mehr zu einem Brutgebiet von Mücken aller Art.
2. Für die Schulkinder wäre ein größeres Platzangebot auf ihrem Weg von und zur Schule sicher begrüßenswert.
Das mit dem Fernwärmenetz ist so eine Sache. Es wäre unwirtschaftlich, eine Fernwärmeleitung quasi auf Vorrat zu verlegen, ohne zu wissen, wer sich dort anschließen wird. Eine Fernwärmeleitung ist besonders dort wirtschaftlich sinnvoll, wo große Wärmeabnehmer für einen entsprechenden Verbrauch sorgen. Für die Straße Am Friedhof wird das nicht gesehen.
Für eine Verrohrung des Grabens spricht, dass nur so beidseitige Gehwege möglich sind, die für beidseitig bebaute Straße eigentlich vorgeschrieben sind. Für den Beibehalt des offenen Grabens spricht, dass so nicht nur eine Ableitung, sondern auch eine örtliche Versickerung möglich ist. Außerdem bietet ein offener Graben mehr Rückhaltepotenzial als ein verrohrter Graben. Ziel der Stadt ist es, offene Gräben weitestgehend zu erhalten, vor allem wegen der örtlichen Versickerung. In Neubaugebieten (siehe Rahlstedter Höhe, Boltwiesen) werden offene Gräben sogar extra neuangelegt.