Für mehr Klimaschutz und Verkehrssicherheit: Rot-Grün will Tempo 60 reduzieren
Hohe Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr sorgen nicht nur für Lärm und eine geringere Sicherheit, sondern belasten auch Umwelt und Klima durch mehr CO2-Emissionen sowie Abgase und Feinstaubpartikel. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen möchten daher einige Tempo-60-Strecken abschaffen, die Anfang der 2000er Jahre von der CDU in Hamburg eingeführt wurden, darunter der Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße in Tonndorf, Alt-Rahlstedt und Oldenfelde.
Auch mit Blick auf derzeit notwendige Energieeinsparungen soll dann überall, wo Wohngebiete betroffen sind, wieder die Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gelten. Über den rot-grünen Antrag wird die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer nächsten Sitzung am 16. November 2022 abstimmen.
Dazu Ole Thorben Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Tempo 60 in Wohngebieten ist aus einer ganzen Reihe an Gründen keine gute Idee: Zehn zusätzliche Km/h bedeuten deutlich mehr Lärm, einen höheren Treibstoffverbrauch und schwerere Unfälle. Als SPD und rot-grüne Koalition setzen wir auf Verkehrssicherheit, Klima- und Gesundheitsschutz. Deshalb tritt Hamburg bei Tempo 60 im Stadtgebiet schon länger auf die Bremse. Mit unserem Antrag verabschieden wir uns jetzt auch von den letzten fünf Tempo-60-Strecken in Wohngebieten und zentralen Lagen. In Hafen-, Gewerbe- oder Industriegebieten sowie auf anliegerfreien Strecken bleibt Tempo 60 weiterhin möglich.“
Dazu Rosa Domm, Sprecherin für Mobilitätswende der Grünen Fraktion Hamburg: „Wo Menschen an Hauptstraßen leben, soll niemand mit über Tempo 50 unterwegs sein. Denn hohe Geschwindigkeiten verursachen mehr schädlichen Lärm sowie giftige Abgase und Feinstaub. Deshalb nehmen wir jetzt die Tempo-60-Strecken in Wohngebieten zurück, die vom früheren CDU-Senat eingerichtet wurden. Damit machen wir den innerstädtischen Verkehr sicherer, leiser und klimafreundlicher. Hauptstraßen von Lärm und Abgasen zu befreien, ist für uns eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Denn insbesondere an Hauptstraßen wohnen vermehrt Menschen mit geringerem Einkommen, die andernorts keine Wohnungen finden. Außerdem hilft die Temporeduktion beim Energiesparen. Wir gehen damit einen weiteren Schritt in Richtung einer Stadt der Mobilitätswende, in der die Lebensqualität im öffentlichen Raum wichtiger ist als hohes Tempo im Straßenverkehr.”
Hintergrund
Auf folgenden Straßen soll wieder die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h angeordnet werden:
- Stein-Hardenberg-Straße – Bargteheider Straße
- Alsterkrugchaussee (von Deelböge bis Alsterberg)
- Poppenbütteler Weg (von Alte Landstraße bis Gehlengraben)
- Heidenkampsweg – Billhorner Brückenstraße
- Amsinckstraße (von Deichtorplatz bis Heidenkampsweg)
Antrag “Höchstgeschwindigkeit von Tempo 60 in Hamburg zurücknehmen” der Fraktionen von SPD und Grünen vom 2. November 2022 (Drucksache 22/9841): https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/81602/hoechstgeschwindigkeit_von_tempo_60_in_hamburg_zuruecknehmen.pdf
Lieber Ole Torben Buschhüter,
leider ist die Ausschilderung der Bargteheider Str. / Stein-Hardenberg-Str. durch die fehlenden Schilder mehr als problematisch. Mittelerweile wird wieder geblitzt, das wäre nicht weiter schlimm, wenn nicht die moderne Autos eine Verkehrszeichenerkennung hätten und über private Anbieter wie Google die erlaubte Geschwindigkeit einblenden würden. Hier hilft dann wirklich nur für eine länger Zeit, eine auf 50 km/h herabgesetzte Straße auch so auszuschildern, da ansonsten diejenigen KFZ-Fahrer und -Fahrerinnen, die über Navi oder das Fahrzeug eine eingeblendete Anzeige für die erlaubte Höchstgeschwindigkeit haben, sich auf einer Straße mit erlaubten 60 km/h wähnen. Eine Verkehrszeichenerkennung im KFZ würde durch eine Beschilderung mit 50er Schildern auch die fälschlich angezeigten 60 km/h überschrieben und somit die richtige Geschwindigkeit anzeigen.
Was vor 20 Jahren noch Standard war, Innerorts beim Standard 50 km/h keine Beschilderung anzubringen, halte ich heute für nicht mehr zielführend, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Die Rechtslage ist da wirklich eindeutig, ich wiederhole mich: Innerorts gilt Tempo 50 als Regelgeschwindigkeit. Schilder, die nur das anzeigen, was sowieso schon gilt, stellen eine unzulässige Doppelbeschilderung dar.
Auf die Anzeige eines Tempolimits im Auto selbst darf man sich nicht verlassen. Das ist ein nettes Gadget, aber offenbar fehleranfällig. Wenn moderne Autos Verkehrszeichen tatsächlich zuverlässig erkennen würden, wie können sie dann noch Tempo 60 anzeigen, wenn die Schilder längst abgebaut sind? Die Technik taugt offenbar nichts.
Keine Aktualisierung hier? Die 60er VZ sind verschwunden.
Grundsätzlich finde ich die Reduzierung der Geschwindigkeit gar nicht so schlecht,
in der Hoffnung das dadurch manche Dinge entschärft werden, wie z.B. das
Linksabbiegen an den Kreuzungen oder das Einfahren auf die B75 von Neben-
straßen, Parkplätzen, usw…
Allerdings bin ich mit der Umsetzung unzufrieden.
Es wäre eigentlich schön gewesen, wenn man für eine gewisse Zeit ( mehrere Monate )
die 60er VZ durch 50er VZ mit zusätzlichem Ausrufezeichen ersetzt hätte.
Immerhin bestand die 60er Regelung wie im Beitrag angemerkt seit über 20 Jahren.
Natürlich kann man argumentieren, dass Autofahrer ständig mit Veränderungen rechnen
müssen und sich nicht beschweren dürfen, wenn sie die Veränderung nicht wahrnehmen.
Allerdings kennen sicherlich alle das kleine Problem namens Routine.
Generell wäre es empfehlenswert, wenn ggf. lieber ein VZ mehr benutzt wird als zu wenig.
Die Beschilderung im Straßenverkehr wird leider tendenziell immer schlechter.
Die Geschwindigkeit nach Baustellen wird nicht mehr ordnungsgemäß aufgehoben,
Geschwindigkeitstrichter auf der Autobahn verschwinden
( z.B. Richtung Moorfleet / VZ 100 fehlt ),
unterschiedliche Geschwindigkeiten von verschiedenen Richtungen
( z.B. HH -> BAB Stapelfeld 80 Km/h / BAB Stapelfeld -> HH 100 Km/h )
und noch mehr…
Ich verstehe Ihren Punkt, allerdings lässt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das nicht zu. Nach § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Da Tempo 50 innerorts die Regelgeschwindigkeit ist, bedarf es insofern keiner gesonderten Beschilderung; sie ist nicht zwingend erforderlich, sondern wäre allenfalls eine nette Geste, die auf diese Weise auf die geänderte Höchstgeschwindigkeit hinweist. Die Regelung der StVO verfolgt das Ziel, den ohnehin schon bestehenden Schilderwald nicht ausufern zu lassen, ihn nach Möglichkeit einzudämmen. Ihr Wunsch, dass “ggf. lieber ein VZ mehr benutzt wird als zu wenig”, steht dem elementar entgegen. Insofern lässt sich da nichts ausrichten. Ich werde meinerseits noch mit einem aktualisierten Beitrag auf die neue Lage hinweisen.
Zu Ihrer weiteren Kritik an Beschilderungen kann ich nichts zu sagen. Ich werde bei nächster Gelegenheit aber darauf achten, ob ich das auch als ungenügend wahrnehme.
Zur Anführung des § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO (Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist) möchte ich anmerken, dass es im Falle der Änderung von einer Vorfahrtsstrasse zur Standardregelung Rechts vor Links sehr wohl Hinweisschilder auf eine geänderte Verkehrsführung gibt.
Nichts gegen eine grundsätzliche Änderung, aber die Art der Umsetzung deutet schon stark auf bewusst provoziertes Fehlverhalten bei den Regelpendler und damit im Zweifel nette Bussgeldeinnahmen für die Stadt hin.
Guter Punkt. Zu geänderten Verkehrsregeln heißt es in der Verwaltungsvorschrift zur StVO (zu § 41 I Randziffer 1): “Bei Änderungen von Verkehrsregeln, deren Missachtung besonders gefährlich ist, z. B. bei Änderung der Vorfahrt, ist für eine ausreichende Übergangszeit der Fahrverkehr zu warnen.” Die Polizei ist offenbar der Meinung, dass eine Missachtung des neuen Tempolimits nicht vergleichbar gefährlich ist, wie die in der Verwaltungsvorschrift beispielhaft genannte Änderung einer Vorfahrtsregelung.
Im Übrigen vertritt die Polizei, die ich hierzu befragt hatte, folgende Auffassung: “Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der StVO eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (39 Abs. 1 StVO). Gem. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu den §§ 39 – 43 I. Randziffer 2, sind Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung widergeben, nicht anzuordnen. Eine übergangsweise Beschilderung mit dem VZ 274-50 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50) ist nicht möglich, da es sich hierbei um eine nicht zulässige Doppelbeschilderung handelt.”
Ich hatte nach den ersten kritischen Kommentaren hier gegenüber der Behördenleitung der Behörde für Inneres und Sport die unmittelbar nach Demontage der Tempo-60-Schilder erfolgten Geschwindigkeitskontrollen ohne Hinweis auf das neue Tempolimit kritisiert. Daraufhin erhielt ich heute die Zusage, “dass mobile Geschwindigkeitskontrollen in den betroffenen Straßen ab sofort erst nach einer Eingewöhnungszeit durchgeführt werden. Bevor dort Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzern durchgeführt werden sollen, werden wir [Verkehrsdirektion der Polizei, Anmerkung] dort mit Dialog Displays/Geschwindigkeitsanzeigeanlagen nochmals auf die neue Situation hinweisen.”
Seitdem ich einen Führerschein besitze (knapp 40 Jahre) galt dort 60 Km/h. Gestern habe ich auf die harte Tour erfahren dürfen, dass das nicht mehr der Fall ist, da ich dort mit unter 60 Km/h geblitzt wurde. An einem Sonntagnachmittag. Nach Abzug der Toleranzen verbleiben da vermutlich 2-3 Km Überschreitung. Und tatsächlich sind alle Schilder abgebaut. Das riecht verdammt danach, dass hier eine ergiebige Quellquelle entdeckt wurde. Zumindest hätte man die 60er Schilder als Hinweise abgeklebt einige Zeit hängen lassen können.
Da muss ein Irrtum vorliegen: Im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße/Meiendorfer Straße (bis Spitzbergenweg) wurde Tempo 60 erst im Jahre 2003 eingeführt, konkret am 9. Mai 2003 (vgl. Drs. 21/3430), und zwar auf Initiative des damaligen Zweiten Bürgermeisters Ronald Schill. In der zweispurigen und damals noch nicht grundinstandgesetzten Meiendorfer Straße (zwischen Berner Straße/Oldenfelder Stieg und Spitzbergenweg) wurde Tempo 60 bereits am 29. Juni 2011 wieder rückgängig gemacht.
Polizei (trifft die straßenverkehrsbehördliche Anordnung) und Bezirksamt (dessen Schildertrupp montiert die Schilder ab) haben sich hier nicht mit Ruhm bekleckert, das muss ich einräumen. Es hätte sich keiner einen Zacken aus der Krone gebrochen, den Zeitpunkt der Umstellung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorher öffentlich anzukündigen, so dass sich jede und jeder darauf hätte einstellen können. Das ist leider nicht passiert. Ich selbst habe informiert, sobald ich davon Kenntnis hatte. Insofern empfehle ich zumindest meinen Wahlkreis-Newsletter zu abonnieren.
Ich hatte nach den ersten kritischen Kommentaren hier gegenüber der Behördenleitung der Behörde für Inneres und Sport die unmittelbar nach Demontage der Tempo-60-Schilder erfolgten Geschwindigkeitskontrollen ohne Hinweis auf das neue Tempolimit kritisiert. Daraufhin erhielt ich heute die Zusage, “dass mobile Geschwindigkeitskontrollen in den betroffenen Straßen ab sofort erst nach einer Eingewöhnungszeit durchgeführt werden. Bevor dort Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzern durchgeführt werden sollen, werden wir [Verkehrsdirektion der Polizei, Anmerkung] dort mit Dialog Displays/Geschwindigkeitsanzeigeanlagen nochmals auf die neue Situation hinweisen.” Für manche kommt dieses Einlenken leider zu spät.
Danke, Herr Buschhüter, für Ihre Stellungnahme. Aber schade, daß Sie auf meine technischen Argumente nicht eingegangen sind. Vorhin habe ich es mit Tempomat ausprobiert. Bei 60 lief das Auto im 5.Gang, bei 50 im 4. In beiden Fällen war der Verbrauch gleich. Auch beim Abrollgeräusch spielt das Tempo keine Rolle, das höre ich morgens, wenn die Pkw mit 30(?), denn es ist eine 30er Zone, bei uns vorbeirollen. Was also soll diese erneute Gängelung der Autofahrer?
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Dr. Gunter Alfke
Ich bin da anderer Meinung. Ich kann keine Gängelung der Autofahrer erkennen, wenn eine Ausnahme (Tempo 60) von der Regel (Tempo 50) beendet wird.
Ich ärgere mich über die Rücknahme der jahrelangen und sinnvollen Tempo 60 Erlaubnis auf der Stein- Hardenberg – Str. sehr!
Das ist für mich keine sinnvolle Verkehrspolitik!
Bitte nicht darüber ärgern. Tempo 60 statt Tempo 50 ist eine Ermessensentscheidung, die man so oder so treffen kann. In den allermeisten vergleichbaren Straßen gilt auch kein Tempo 60. Warum dann ausgerechnet hier? Man kann es auch so sehen, vielleicht hilft es, sich damit zu arrangieren: Je höher die zulässige Geschwindigkeit, desto länger der erforderliche Sicherheitsabstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen, ergo desto geringer die Kapazität einer Straße. So gesehen wird Tempo 50 den Verkehrsfluss in der Bargteheider Straße verbessern. Das ist doch durchaus sinnvoll.
Wer hier wohnt, freut sich darüber. Möchten, Sie, dass man mit de facto 80kmh durch ihr Wohngebiet brettert?
Ein bisschen Rücksicht hilft allen
Vielen Dank für das positive Feedback. In der Tat: Mehr Rücksichtnahme im Straßenverkehr täte uns allen gut.
Es ist schade, daß dieser Senat so ausschließlich vom grünen Koalitionspartner manipuliert wird. Wann endlich traut sich die SPD, den Grünen einmal die rote Karte zu zeigen? Bei ruhig fließendem Verkehr, und auf den kommt es ja an, verursachen Pkw ausschließlich das Abrollgeräusch der Reifen, egal bei welcher Geschwindigkeit im angesprochenen Bereich. Beim Anfahren allerdings hört man die sowieso lauten Lkw und vor allem die Motorräder ganz besonders. Im übrigen hat ein Pkw-Motor im höheren Gang mehr Laufruhe als im niedrigeren und fährt leiser. Probieren Sie es einmal aus. Das spricht dafür, die 60 km/h auf diesen Straßenzügen beizubehalten, um eine guten Verkehrsfluß zu gewährleisten
Sie werden sich wundern, aber wir haben den Grünen die rote Karte gezeigt. Sie wollten nämlich auf keiner Straße in unserer Stadt mehr Tempo 60 haben. Dem haben wir uns entgegengestellt und die Rücknahme von Tempo 60 auf zentrale Lagen und die wenigen Fälle beschränkt, wo Tempo-60-Strecken durch Wohngebiete führen. Dort hält auch die SPD Tempo 50 für sinnvoll. Im Ergebnis wird Tempo 60 in fünf Straßenzügen zurückgenommen, dort gilt dann wieder Tempo 50. In rund zwanzig Straßenabschnitten, darunter in unserer Gegend z.B. Höltigbaum und Meiendorfer Straße (zwischen Spitzbergenweg und Landesgrenze) bleibt es bei Tempo 60. Der Verkehrsfluss wird nicht unter Tempo 50 leiden, im Gegenteil.
Lieber Herr Buschhüter,
leider sind auch am Höltigbaum die Tempo 60-Schilder inzwischen verschwunden.
Schade, dass die Politik dies nicht zumindest kommuniziert. Das Argument der Lärmminderung geht hier eher fehl.
Naja, die nächste Bürgerschaftswahl kommt ja 🙂
LG.
Der Abbau der Tempo-60-Schilder am Höltigbaum basiert nicht auf einem politischen Beschluss. Im Gegenteil: Die Straße Höltigbaum war in dem Beschluss der Bürgerschaft, auf einigen Straßen wieder Tempo 50 einzuführen, ausdrücklich ausgenommen worden (da “anliegerfreie Strecke”). Der Hintergrund für die Temporeduzierung dort ist folgender: Aufgrund von massiven Straßenschäden hat das Bezirksamt Wandsbek als zuständige Straßenbaubehörde am 8. Februar 2023 den vorrübergehenden Abbau der Verkehrszeichen (VZ) 274.60 und den Aufbau der VZ 101 mit Zusatzzeichen Straßenschäden angeordnet. Das Bezirksamt ist zudem an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) herangetreten, damit dieser die Fahrbahnschäden im Höltigbaum beheben kann. Der LSBG plant hierfür ein Zeitfenster von Ende September bis Anfang November 2023 ein. Die Umsetzung in diesem Zeitraum hängt von verschiedenen Faktoren (Planung, ggf. Fremdvergabe, Verfügbarkeit Baufirmen) ab und kann insofern nur den jetzigen Planungsstand abbilden. Zwischenzeitlich wurden wohl die größten Schäden zumindest provisorisch behoben. Wenn die Fahrbahn saniert ist und alle massiven Schäden behoben sind, soll hier wieder Tempo 60 gelten.
Wo ist mein Kommentar geblieben?
Eine sehr gute Entscheidung. Einheitliche Geschwindigkeit im Stadtverkehr ist nur logisch und sinnvoll. Es wird immer noch absurd gerast und gedrängelt.
Vielen Dank für das positive Feedback!
Man kann nur hoffen, dass auch die Ampelschaltung an die niedrigere Geschwindigkeit angepasst wird. Seit Jahrzehnten kann man morgens die grüne Welle genießen und in der Regel bis Wandsbek in einem Rutsch durchfahren. Bei Änderungen an diesem sensiblen System werden die Autofahrer die kostbare Energie wieder im Stand an der roten Ampel verschwenden oder dort die Anwohner mit Start/Stop Anlagen nerven.
Vielen Dank erst einmal dafür, dass Sie bestätigen, dass es die Grüne Welle gibt. Manche bestreiten das ja. Wegen der unterschiedlichen Abstände zwischen den Ampeln funktioniert das aber immer nur in einer Richtung, naheliegenderweise wählt man hierfür jeweils die Hauptlastrichtung, also z.B. morgens stadteinwärts.
Der Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft, in fünf Straßenzügen wieder Tempo 50 einzuführen, beinhaltet ausdrücklich auch die Forderung, “die Schaltungen der Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßenzüge, soweit erforderlich, an Tempo 50 anzupassen”. Alles andere wäre, wie Sie zutreffend feststellen, kontraproduktiv.
Tempo 60 auf den Ausfallstraßen muss bleiben!
Rahlstedt ist auf gute Verbindungen in die Innenstadt angewiesen. Und die B75 ist DIE Verbindung in die Innenstadt.
Verstehen Sie mich nicht falsch: ich fahre regelmäßig mit dem ÖPNV in die Stadt (wenn die RB81 mal fährt, was seit Monaten nicht regelmäßig der Fall ist: im Moment fallen morgens 3 von 4 Bahnen aus!) oder mit dem Fahrrad (was – gerade im Hamburger Osten – sehr gefährlich ist). Wir brauchen generell eine gute Anbindung Rahlstedts an die Innenstadt: eine bessere Anbindung Rahlstedts über den ÖPNV, eine bessere Anbindung über gut ausgebaute Rad-Schnell-Wege, aber eben auch eine gute Anbindung mit dem (Elektro-)Auto.
Die Hamburger Verkehrspolitik betreibt indes eine Abschottung der Innenstadt – die Innenstadt wird ihrer Funktion als Mittelpunkt für alle HamburgerInnen beraubt, indem es den BewohnerInnen der Randbezirke schwer gemacht wird, in die Innenstadt zu kommen. Rahlstedt ist ein Stadtteil für Pendler – und dem muss die Verkehrspolitik Rechnung tragen.
Und Lärm und Umweltschutz können nicht die Argumente sein: wenn es darum ginge, würde man den Verkehr fließen lassen, anstatt ihn durch Ampeln zu bremsen: denn das Anfahren und Bremsen verursacht besonders viel Lärm und verbrauch besonders viel Energie.
Und mit Blick auf das große Ganze: der Umwelt in Rahlstedt hätte es mehr geholfen, wenn kein neuer Gewerbepark in die Feldmark gesetzt worden wäre und wenn man keine Güterschnellbahn auch für gefährliche Güter durch den gesamten Hamburger Osten bauen würde (während im Hamburger Westen die Autobahn überdeckelt wird, muss der Hamburger Osten (Stichwort Gifhorn) tiefe Sorge haben).
Wo bleibt eine Politik für Rahlstedt – immerhin der bevölkerungsreichste Stadtteil Hamburgs?
Ich sehe das anders: Die gute Anbindung Rahlstedts hängt nicht davon ab, ob im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße Tempo 60 oder Tempo 50 gilt oder nicht. Die Anbindung Rahlstedts wird durch Tempo 50 nicht schlechter. Umgekehrt habe ich auch keine Forderungen vernommen, Tempo 60 zum Beispiel auch in der Ahrensburger Straße oder der Wandsbeker Chaussee einzuführen, um die Anbindung Rahlstedts zu verbessern.
“Tempo 60 auf Ausfallstraßen muss bleiben!” –> Die Forderung suggeriert, dass auf Ausfallstraßen generell Tempo 60 gilt. Das Gegenteil ist ja der Fall. Allein im Bezirk Wandsbek gibt es neun Ausfallstraßen, wenn man darunter radiale Hauptverkehrsstraßen versteht. Nur auf einer dieser Ausfallstraßen und hier auch nur zum Teil, dem Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße, gilt aktuell überhaupt Tempo 60. Warum nur dort Tempo 60 gelten soll und in allen anderen nicht, dafür habe ich noch keine Argumente gehört.
Die gute Anbindung Rahlstedts beim Straßenverkehr hängt vielmehr davon ab, da sind wir uns einig, dass der Verkehr fließt. Deshalb werden die Ampelschaltungen angepasst, so dass bei Tempo 50 weiterhin die Grüne Welle in der Hauptlastrichtung gilt.
Eine gute Anbindung Rahlstedt mit der Innenstadt für Radfahrende erfolgt insbesondere mit der Veloroute 7, die sukzessive fertiggestellt wird.
Und um die gute Anbindung Rahlstedts im ÖPNV zu verbessern, bauen wir zuvorderst die neue S-Bahn-Linie S4, die in ein paar Jahren die unzuverlässige RB81 (Ihre Kritik am aktuellen Betrieb teile ich) ablösen und Rahlstedt den ganzen Tag über im 10-Minuten-Takt mit der Hamburger City verbinden wird. Von Abschottung der Innenstadt allein schon deshalb keine Rede sein.
Da Sie auch das Thema Gefahrguttransporte ansprechen: Sie finden per Lkw auch im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße statt. Das allein schon ist Grund genug, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu senken, wie das schon in fast allen anderen vergleichbaren Straßen der Fall ist. Noch besser wäre es indes, wenn Gefahrguttransporte noch mehr auf die Schiene verlagert würden. Denn der Transport von Gefahrgütern auf der Schiene ist statistisch gesehen 40mal sicherer als auf der Straße.
Vom Bau einer “Güterschnellbahn” kann keine Rede sein. Gebaut werden Gleise für die neue S-Bahn-Linie S4, die bislang fehlen. Gleise für den Schienengüterverkehr gibt es bereits. Und die Güterzüge auf dieser Strecke werden auch zukünftig nicht schneller als 120 km/h fahren. Höhere Geschwindigkeiten erfordern eine Ausnahmezulassung des Bundesverkehrsministeriums. In der Regel fahren Güterzüge heute sogar nur etwa 90 bis 120 km/h und somit im unteren Geschwindigkeitsbereich.
Tagsüber fahre ich meist auch mit dem ÖPNV. Abends jedoch nicht. Die Abschaffung der 60 km/h-Zone ist eine Attacke auf die Autofahrer, sie ist autoritär und nur marginal ökologisch.
Du hast ja so recht Jürgen!!
Ganz schön starker Tobak. Für mein Empfunden kann es nicht autoritär sein, mit einer Ausnahme (Tempo 60) zu brechen und wieder die Regel (Tempo 50) gelten zu lassen. Gerade abends und nachts sollte es uns der Lärmschutz für die vielen Anwohnerinnen und Anwohner der Bargteheider Straße wert sein, hier ein klein wenig langsamer zu fahren. Wobei ja dann auch immer noch Tempo 50 erlaubt ist. Andere wünschen sich noch ganz anderen Temporeduzierungen, die wir hier nicht unterstützen.
Reduktion auf Tempo 50 in den Hauptverkehrsstraßen finde ich gut. Sollten weitere Geschwindigkeitsreduktionen kommen, z. B. Tempo 30 auf Nebenverkehrsstraßen, fände ich das auch gut.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Sehr geehrter Buschhüter,
die von Ihnen offenbar mitgetragene Reduzierung der Geschwindigkeit z. B. im Straßenzug Stein-Hardenberg-Str./Bargteheider Str von 50 auf 60 km/h hatten wir schon einmal. Im Ergebnis fuhren die Fahrer dann statt 20 km/h eben 30 km/h zu schnell. Das wird nach der neuerlichen Reduktion sicher ebenso sein. Das mag bei entsprechender Überwachung für die Kassen der Stadt etwas bringen, ist ansonsten aber voraussichtlich wirkungslos.
NB: Es ist natürlich nett, wenn als Argument eine Reduktion des Energieverbrauchs für die Änderung der Höchstgeschwindigkeit genutzt wird. Allerdings würde man gern einen Beleg für diese Behauptung sehen. Gibt es denn valide Zahlen wieviel eine Reduktion der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 60 auf 50 km/h bei durchschnittlichen Fahrzeugen bringt? Angesichts der Tatsache, dass es ja um sehr wenige Straßen geht, kann der Effekt, bezogen auf den Gesamtverbrauch, wohl nicht sonderlich hoch sein.
Innerorts ist 50 km/h die Regelgeschwindigkeit. Nicht die Regel bedarf der Begründung, sondern die Ausnahme. Ich habe auch noch niemanden gehört, der der Meinung ist, dass es mit Tempo 60 statt 50 leiser und die Luftverschmutzung geringer wird. Genauso wenig sind mir Forderungen bekannt, deshalb Tempo 60 auf noch viel mehr Ausfallstraßen einzuführen. Deswegen: Wenn Tempo 50 in den Straßenzügen Rodigallee/Barsbütteler Straße, Jenfelder Allee/Schiffbeker Weg und Friedrich-Ebert-Damm/Berner Heerweg richtig und akzeptiert ist, um in unserer Nachbarschaft zu bleiben, kann Tempo 50 auch im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße nicht verkehrt sein.
Hallo Herr Buschhüter,
Ich habe nicht behauptet, dass Lärm und Luftverschmutzung bei 60 km/h geringer sind als bei 50 km/h. Ich habe nach validen Zahlen gefragt, welche Verbesserung eine Reduktion der Geschwindigkeit von 60 auf 50 km/h für die gesamte Stadt bezüglich des Energieverbrauchs bringen würden. Dass an dem und z. B. dem Reifenabrieb auch die Luftverschmutzung abhängt, habe ich als bekannt vorausgesetzt. Dass aber der Effekt nicht groß sein kann, da es sich um vergleichsweise wenige Strassenkilometer des Gesamtnetzes handelt, dürfte wohl kaum zu dementieren sein.
Natürlich haben Sie recht, dass man Abweichungen von der Regel begründen muss, nicht die etablierte Regel selbst. Nun gibt es seit Jahrzehnten Straßen mit Tempo 60 km/h in Hamburg. Diese Abweichungen wurden seinerzeit von SPD Regierungen der Stadt eingeführt. Ich wäre sehr an den Begründungen interessiert, die seinerzeit zur Einführung der höheren Geschwindigkeit geführt haben. Es ist ja zu begrüßen, wenn alte Fehler einmal korrigiert werden.
Darf ich übrigens Ihre Konzentration auf diesen Nebenaspekt so interpretieren, dass Sie wie ich davon ausgehen, dass im fraglichen Straßenzug auch nach dem Austausch der Schilder sehr häufig deutlich zu schnell gefahren werden wird? Das ist m. E. nämlich das eigentliche Problem dieser „Rennstrecke“.
Es geht hier ja in der Tat nur um fünf Straßenzüge. In drei dieser fünf Straßenzüge wurde Tempo 60 erst Mitte der 2000er Jahre unter dem CDU-Senat eingeführt, in den anderen beiden gilt Tempo 60 schon länger. Das wollen wir jetzt rückgängig machen. Da es nur um fünf Straßenzüge geht, sind die Effekte bei Klimaschutz und Kraftstoffeinsparung sicherlich sehr überschaubar. Das spricht aber nicht dagegen. Irgendwo muss man ja mal anfangen und viele wünschen sich sogar noch mehr als das, was jetzt in Rede steht. Und der Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner allein ist schon Grund genug, Tempo 60 in Wohngebieten abzuschaffen.
Kein Tempolimit kann verhindern, dass sich einzelne Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht daran halten. Ein niedrigeres Tempolimit führt erfahrungsgemäß jedoch zu einer niedrigeren Durchschnittsgeschwindigkeit. Im Übrigen wird sich die Polizei weiterhin um Geschwindigkeitsverstöße kümmern.
Tempo 60 sollte bleiben und auch weiter verbreitet werden. Da auf den vierspurigen Straßen auch vielfach Busse unterwegs sind (und dort die Haltestellen meist weiter auseinander liegen), wäre das für die Taktung gar nicht schlecht.
Im Übrigen würde eine Ausweitung von Tempo 30 auch den ÖPNV ausbremsen.
Außerdem: Wann wird in der Greifenberger Straße eigentlich das das Tempo 30 vor dem ehemaligen Altenheim wieder rückgängig gemacht? Das Altenheim, was der Grund für die Aufstellung der Schilder war (obwohl die damaligen Bewohner das Heim gar nicht verlassen konnten), gibt es schon seit bestimmt 1,5 Jahren nicht mehr!
Tempo 50 ist innerorts die Regelgeschwindigkeit und dabei soll es, wenn es nach der SPD geht, auch bleiben. Andere haben da andere Vorstellungen. Tempo 60 ist die Ausnahme und gilt ohnehin nur auf ganz wenigen Straßen. Politische Forderungen, mehr Tempo 60 (statt Tempo 50) in der Stadt einzuführen, wurden bislang nicht erhoben. Selbst unter Führung der CDU wurde eine erste Tempo 60-Strecken wieder zurückgenommen, aus guten Gründen. Nun soll in fünf weiteren Straßenzügen zukünftig wieder die Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 gelten. Die Gründe dafür wurden hier ausführlich besprochen, ich will sie nicht wiederholen. Ich bin überzeugt davon, dass diese Maßnahme insgesamt auch zu einem besseren Verkehrsfluss führen wird. Vor der Einführung von Tempo 60 im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße und damals auch noch Meiendorfer Straße (bis Spitzbergenweg) im Jahre 2003 (für die Meiendorfer Straße wurde Tempo 60 bereits 2011 wieder rückgängig gemacht) brauchten die Busse auf der ehemaligen B75 zwischen den Haltestellen Bargteheider Straße und Sandkule laut Fahrplan in den Hauptverkehrszeiten 2 Minuten und in den Nebenverkehrszeiten 1 Minute. Trotz Tempo 60 ist das heute noch immer so. Nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier offenbar entscheidend, sondern das Verkehrsaufkommen.
Zur Tempo-30-Strecke vor dem Haus Birkengrund in der Greifenberger Straße: Ich gebe die Anregung gerne an die Polizei weiter. Es könnte allerdings gut sein, dass dort bald wieder ein Pflegeheim einzieht. Dann wäre auch die Tempo-30-Strecke dort wieder zurück.
War ja klar. Bei den Bussen macht das alles natürlich keinen Unterschied, aber bei den PKW ist es erheblich, weil hier ausgebremst werden soll. Das ist unlogisch, denn auch hier regelt das Verkehrsaufkommen die Geschwindigkeit mit.
Im Übrigen ist die Fahrbahnbreite und gesamte Straßengestaltung in der Bargteheider und Stein-Hardenberg-Straße anders, als stadteinwärts ab Ahrensburger Straße, was die Ausnahmeregelung in Rahlstedt begründete. Und auch eine Reduktion in Hummelsbüttel im Ring 3 nimmt zwar eine Ausnahmeregelung zurück, ist aber für die Busse kontraproduktiv und insgesamt willkürlich.
Ich befürchte, wir werden uns hier nicht einig. Das muss auch nicht sein, man kann es auch anders sehen. Willkürlich ist die Entscheidung aber nicht. Im Übrigen: Die Tempo-60-Strecke im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße ist rund 4,4 km lang. Wenn man über die ganze Strecke die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren kann, braucht man für sie bei Tempo 60 264 Sekunden, bei Tempo 50 316,8 Sekunden. Die Differenz beträgt 52,8 Sekunden, nicht einmal eine Minute. Ob das wirklich erheblich ist, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.
Warum nicht auch zumindest Tempo 50 in der Meiendorfer Straße zw. Kreuzung Spitzbergenweg bis Meiendorfer Rund oder zumindest auf dem kürzeren Abschnitt von der Jarnostraße (Tankstelle und Übergang zur Bushaltestelle 24 Hellmesbergerweg, hier wäre auch ein Zebrastreifen toll) bis Ellerhorn? In diesem Abschnitt ist ja auch eine Ampel Höhe Hellmesbergerweg beim Lidl und es gibt viele Wohnhäuser an der Meiendorfer Straße und mehrere Stichstraßen. Auf der gesamten Strecke ist ja aktuell Tempo 60, es wird teilweise viel gerast und es passieren immer wieder Unfälle. Wenigstens tagsüber wäre in meinen Augen zumindest in diesem kürzeren Abschnitt Tempo 50 sinnvoll.
SPD und Grüne haben sich darauf verständigt, Tempo 60 in zentralen Lagen und in Wohngebieten rückgängig zu machen, so dass dort wieder die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Das betrifft insgesamt fünf Straßenzüge, im Hamburger Osten den Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße. Auf weitestgehend anliegerfreien Strecken (in Rahlstedt sind das die Meiendorfer Straße von Spitzbergenweg bis Landesgrenze und die Straße Höltigbaum) und in Hafen-, Gewerbe- und Industriegebieten soll hingegen Tempo 60 weiterhin möglich sein. Ich halte das einstweilen für einen guten Kompromiss.
Haben wir eigentlich keine anderen Probleme als Schilder zu montieren, sie wieder abzunehmen um die alten wieder hin zu hängen? Die komplette Strecke muss in diesem Zusammenhang in der Ampelschaltung neu programmiert werden und auch der Bus braucht dann länger, was auch korrigiert werden muss . Das alles kostet doch Geld, das wirklich an anderer Stelle gut gebraucht werden kann. Wirklich leiser werden bezweifle ich und Energie sparen klappt nur, wenn mal das gesamte Straßennetz so programmiert wird, dass die Hauptverkehrsstraßen bei Tempo 50 auch eine grüne Welle haben. An der Stelle wäre das Geld, wenn es denn unbedingt für die Straßen benutzt werden muss, besser aufgehoben.
Das tolle an Tempo 50 ist ja, dass dafür nur Schilder abgebaut werden müssen. Da Tempo 50 innerorts die Regelgeschwindigkeit ist, erfordert es keine neuen Schilder.
Der Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft, in fünf Straßenzügen wieder Tempo 50 einzuführen, beinhaltet ausdrücklich auch die Forderung, “die Schaltungen der Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßenzüge, soweit erforderlich, an Tempo 50 anzupassen”. Denn die Grüne Welle soll natürlich erhalten bleiben. Wegen der unterschiedlichen Abstände zwischen den Ampeln funktioniert die Grüne Welle aber immer nur in einer Richtung, naheliegenderweise wählt man hierfür jeweils die Hauptlastrichtung, also morgens stadteinwärts und nachmittags und abends stadtauswärts. Wer antizyklisch fährt, kommt dann leider nicht in den Genuss der Grünen Welle.
Vor der Einführung von Tempo 60 im Straßenzug Stein-Hardenberg-Straße/Bargteheider Straße und damals auch noch Meiendorfer Straße (bis Spitzbergenweg) im Jahre 2003 (für die Meiendorfer Straße wurde Tempo 60 bereits 2011 wieder rückgängig gemacht) brauchten die Busse auf der ehemaligen B75 zwischen den Haltestellen Bargteheider Straße und Sandkule laut Fahrplan in den Hauptverkehrszeiten 2 Minuten und in den Nebenverkehrszeiten 1 Minute. Trotz Tempo 60 ist das heute noch immer so. Nicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist hier offenbar entscheidend, sondern das Verkehrsaufkommen.
Guter Kompromiss naja. An der Kreuzung Meiendorfer Straße, Hellmesbergerweg bei der Ampelanlage gab es in der letzten Zeit des Öfteren Unfälle und zumindest der Abschnitt der Meiendorfer Straße von der Nordöl Tankstelle bei der Jarnostraße bis Ellerhorn ist ja nun alles andere als anliegerfrei…
Wir gucken uns das bei Gelegenheit noch einmal an.