Der Stellau-Grünzug soll langfristig in ganzer Länge durch einen begleitenden Wander- und Radweg für die Allgemeinheit zugänglich gemacht und so die Erlebbarkeit der Stellau ermöglicht werden. Bislang kann man nur zwischen der Einmündung der Stellau in die Wandse und Klettenstieg sowie zwischen Stellaustieg und Wiesenredder entlang der Stellau spazieren gehen und Rad fahren. Ein neuer Bebauungsplan soll die noch bestehende planerische Lücke im Bereich Amtsstraße/Eilersweg schließen.
Mit dem neuen Bebauungsplan Rahlstedt 132 sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um den bereits vorhandenen Wanderweg verbreitern und bis zum Eilersweg fortsetzen zu können. Entsprechende Festsetzungen für eine öffentliche Grünfläche waren bereits Gegenstand des Bebauungsplans Rahlstedt 127, der jedoch u.a. in diesem Punkt vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt wurde (Link zum Urteil: http://www.rechtsprechung-hamburg.de/jportal/portal/page/bsharprod.psml?doc.id=MWRE170006337&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint). Der neue Bebauungsplan soll daher die langfristige Verwirklichung des Stellau-Grünzugs entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms sichern.
Im Abschnitt zwischen Eilersweg und Stellaustieg wurden entsprechende Festsetzungen bereits im Bebauungsplan Rahlstedt 27 aus dem Jahre 1971 getroffen. Mehrere Grundstücke im Verlauf der Stellau gehören hier bereits der Stadt. Um den Stellau-Grünzug ohne Unterbrechungen als öffentliche Grünanlage für die Allgemeinheit nutzbar machen zu können, muss die Stadt aber erst noch auch die übrigen hierfür benötigten Grundstücksstreifen erwerben. Dies ist nur langfristig möglich. Mit dem Bebauungsplan erhält sie für die benötigten Grundstücke ein Vorkaufsrecht.
Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek hat bereits in seiner Sitzung am 27. Juni 2017 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 132 zugestimmt. Im nächsten Jahr soll es hierzu eine Öffentliche Plandiskussion geben und es soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs erfolgen.
In der Beratungsvorlage (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006828) heißt es hierzu:
“Das Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 20. April 2017 Teile des Bebauungsplanes Rahlstedt 127, insbesondere die Festsetzung von öffentlichen Grünflächen (Parkanlage) entlang der Stellau sowie die Festsetzungen für die Baugrundstücke an der Amtsstraße, direkt südlich der Stellau, für unwirksam erklärt.
Um den Stellau-Grünzug entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogrammes weiterhin langfristig umsetzen zu können, soll der Bebauungsplan mit der beabsichtigten Bezeichnung Rahlstedt 132 aufgestellt werden. Hiermit soll eine öffentliche Grünfläche mit einer durchgehenden Mindestbreite, u.a. zur Anlage eines gewässerbegleitenden Rad- und Wanderweges, festgesetzt werden.
Im Weiteren sollen die auf den Grundstücken Amtsstraße 50 und 61 im Rahmen der Normenkontrolle des Bebauungsplanes Rahlstedt 127 für unwirksam erklärten Festsetzungen erneut im Sinne des bereits mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 für weite Teile von Rahlstedt verfolgten Strukturerhalt festgesetzt werden.”
Herr Bein hat recht, bei dem Lückenschluss des Wanderwegs entlang der Stellau handelt es sich um ein Generationenprojekt. Die Stadt wird nach Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 132 versuchen, die notwendigen Grundstücksteile freiwillig zu erwerben, oder bei passender Gelegenheit von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Bis die Stadt tatsächlich über alle notwendigen Geländestreifen verfügt, werden daher noch sehr viele Jahre vergehen. Bis dahin sollte in der Tat ein Hauptaugenmerk auf die Pflege und Herrichtung der bereits vorhandenen Wanderwege gelegt werden. Nicht nur das Entwicklungsprojekt „Große Heide“ bietet eine gute Gelegenheit, sich dieser Thematik anzunehmen, sondern auch das RISE-Projekt Rahlstedt-Ost, denn hierbei geht es gerade auch darum, die grüne Struktur des Gebietes zu verbessern und die Potenziale der angrenzenden Naturräume für das Quartier zu heben. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere der Flussniederungsbereich der Stellau, der sich nördlich und nordöstlich an das Quartier Rahlstedt-Ost anschließt, als attraktiver Naturraum dar.
Dem Einwand von Frau Lemcke ist insoweit zu folgen, als die Pflege und Herrichtung bestehender Wanderwege und Wanderpfade Priorität vor der Anlage neuer Wege haben sollte. Eine Kette ist immer so stark, wie ihr schlechtestes Glied. Was nützt es, wenn z.B. 80% des Wandsewanderwegs im Bereich der “Rahlstedter Meile” aufwendig saniert wurden, aber nach wie vor ein Wegabschnitt an den Schrebergärten nicht trockenen Fußes passierbar ist. Aber bleiben wir bei der Stellau. Der Plan 132 ist ein Generationenprojekt, das auch kritisch betrachtet werden darf.
Im Rahmen des Entwicklungsprojekts “Große Heide” ist ein oberer Streckenabschnitt der Stellau in den Fokus gerückt. Beginnend im Wäldchen neben dem Freibad am Wiesenredder stehen der planerischen Fantasie keine ernstzunehmenden Grundstücksinteressen entgegen. Ab hier ist die Stellau noch in ihrer ganzen Ursprünglichkeit wild mäandernd erlebbar. Gerade in den letzten Wochen hat sie sich, bedingt durch starke Regenfälle, in einem kleinen Abschnitt vor der Staumauer ein neues Bett gegraben. Warum soll der “Naturgenuss pur” nur “Gummistieflern” vorbehalten bleiben? Wie langweilig sind dagegen die geplanten beziehungsweise vorhandenen Streckenabschnitte! Mit verhältnismäßig kleinem Aufwand, nur etwas Sand, ließe sich ein gewaltiger qualitativer Mehrwert erzielen:
Neue Rundwege ohne gefährliche Straßenüberquerungen,
große Lerneffekte für jung und alt, die sehen, wie natürliche Wasserläufe einmal waren, und wie durch Verminderung der Fließgeschwindigkeit Überschwemmungen vermieden würden.
Für den Kösterrodenweg schlage ich vor, diesen mit 75 cm breiten Gehwegplatten winterfest zu machen. Für die Pferde bleibt bei der großen Breite des Feldweges immer noch genügend Platz. Auch für die Rehe bieten die angrenzenden Felder und Wälder genügend Rückzugsräume, als das ein par Wanderer sie stören könnten, wie es sich schon im Wehlbrook bewährt hat.
Das wäre wunderbar, wenn dieses Kleinod von Wanderweg mitten durch Rahlstedt geschaffen würde.
Mit bestem Gruß
Angelika Hinrichs
Da kann die Stadt viele Generationen warten, die Grundstücke werden nicht verkauft! Der Wanderweg an der Stellau befindet sich seit Jahren in einem von der Stadt ungepflegten und bei Nässe unbegehbaren Weg!! Der Liliencronpark und der Weg am Wasser zur Kirche hin ist “wildes Hamburg” genug!! Das ist “sozialdemokratisch”, wenn Eigentümer auf kalten Wege um ihr Eigentum gebracht werden sollen!!! Die Fleißigen sind im Hamburg die Dummen!