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Am 13. Juni 2016 fand in der Schule Großlohering die Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 131 statt. Mit dem Bebauungsplan soll ein neues Gewerbegebiet südlich der Stapelfelder Straße (“Viktoriapark”) ermöglicht werden sowie zwischen Stapelfelder Straße und Sieker Landstraße eine Verbindungsstraße geschaffen werden, über die ein weiteres Gewerbegebiet größtenteils jenseits der Landesgrenze in Stapelfeld (“Minervapark”) angebunden werden soll.

In der Versammlung wurde ein Informationsblatt des Bezirksamts Wandsbek verteilt, in dem das Vorhaben näher beschrieben und das Verfahren erläutert wird. Es kann hier heruntergeladen werden: https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2016/06/160610-Ra-131-ÖPD-Infoblatt.pdf

Das Vorhaben, das Gebiet südlich der Stapelfelder Straße als Gewerbegebiet auszuweisen, ist schon sehr alt. Bereits im Jahre 2007 hat der damalige CDU-Senat beschlossen und den Bezirk beauftragt, hier bis spätestens Anfang 2013 für Baureife zu sorgen. Dazu ist es nicht gekommen. Was war damals geplant? In seinem Entwurf für ein „Räumliches Leitbild“ für Hamburg aus dem Jahre 2007 betonte der damalige CDU-Senat die Notwendigkeit, „Betrieben des Logistikclusters bedarfs- und nachfragegerechte Flächen bereitzustellen“ und brachte hierfür die Fläche südlich der Stapelfelder Straße als möglichen Standort ins Spiel. Ein Logistik-Gewerbegebiet heißt für mich vor allem: viel Asphalt und Beton, wenig Arbeitsplätze, viel Lkw-Verkehr. Insofern verwundert es nicht, dass der damalige CDU-Senat in demselben Papier schreibt: „Der Lückenschluss des Ring 3 zur Autobahn A1 stellt eine wichtige Ergänzung des Hauptstraßennetzes im Osten Hamburgs dar.“ Noch im Jahre 2014 hat die Rahlstedter CDU genau das gefordert: Ein Logistik-Standort auf der Fläche südlich der Stapelfelder Straße. Vor diesem Hintergrund habe ich 2009 kritisch zu diesem Vorhaben des damaligen CDU-Senats Stellung bezogen. Dazu stehe ich und halte die damalige Kritik an einem Logistik-Gewerbegebiet, für das der Lückenschluss des Ring Voraussetzung wäre, weiterhin aufrecht.

Hamburg ist eine wachsende Stadt und braucht, neben deutlich mehr Wohnungsbau, auch neue Gewerbegebiete für mehr Arbeitsplätze. Das Eine geht nicht ohne das Andere. Wenn man daher diese Fläche als Gewerbegebiet ins Auge fasst, dann doch vornehmlich für solche Betriebe, die auf derselben Fläche mehr Arbeitsplätze versprechen als ein Logistik-Standort und die ohne den umstrittenen und allseits abgelehnten Ring 3-Lückenschluss auskommen. Die nunmehr verfolgte Planung verfolgt diese Gesichtspunkte. Die Rede ist von 1800 bis 2000 möglichen Arbeitsplätzen im Viktoriapark und 800 weiteren im Minervapark. Insofern stehe ich dem neuen Vorhaben aufgeschlossen gegenüber. Und zwar auch deshalb, weil der Projektentwickler mit dem Merkurpark ein Referenzprojekt vorweisen kann, dessen städtebauliche Qualität – gemessen an anderen Gewerbegebieten – sehr hoch ist. Obwohl ein Gewerbegebiet weist es doch auch viel Grün und Wasserflächen auf. Wenn wir uns das neue Gewerbegebiet so oder noch besser vorstellen dürfen, dann ist das etwas ganz Anderes als das, was man sich gemeinhin unter einem Logistik-Standort vorstellen muss. Zudem hat der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek auf Antrag von SPD und Grünen im April seine Erwartungen an eine ökologische Ausgestaltung dieses neuen Gewerbegebiets formuliert. Der Beschluss kann hier heruntergeladen werden: https://www.buschhueter.de/wp-content/uploads/2016/06/20-2668-AntragSPDGrüne_Ra131_Ökologie.pdf

Der umstrittene Lückenschluss des Ring 3, zwischen Höltigbaum im Norden und Barsbüttel im Süden, wird auch von der SPD abgelehnt. Im Jahre 2010 wurde diese einstmals geplante neue Straße daher endlich auch im Flächennutzungsplan gestrichen, durch einstimmigen Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft. Dabei bleibt es. Das neue Gewerbegebiet braucht diese neue Straße nicht. Um allerdings eine direkte Anbindung an die Autobahnanschlussstelle Stapelfeld zu ermöglichen, ohne den Verkehr durch Großlohe oder Stapelfeld leiten zu müssen, soll zwischen der Stapelfelder Straße und der Sieker Landstraße eine neue Straße gebaut werden, östlich des Merkurpark und nicht in Verlängerung des Höltigbaum. Diese neue Straße dient zudem der Erschließung des Gewerbegebiets Minervapark, das östlich des Merkursparks überwiegend auf Stapelfelder Gebiet entstehen soll.

Das vorgesehene Bebauungsplan-Gebiet umfasst zudem nicht nur gewerbliche Bauflächen. Im Grenzbereich zwischen Wohngebiet einerseits und Gewerbegebiet andererseits, dem ehemals projektierten Ring-3-Verlauf, ist eine Grünachse vorgesehen, die der Erholung und Freizeit dienen soll. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen, die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich hieran mit Vorschlägen zu beteiligen. Denkbar wäre hier zum Beispiel, eine Fläche für den seit langem in Großlohe geplanten Interkulturellen Gemeinschaftsgarten vorzusehen.

In der Öffentlichen Plandiskussion am 13. Juni 2016 haben die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Anregungen, viel Kritik und Wünsche geäußert. Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek wird sich mit dem Ergebnis dieser Versammlung intensiv auseinandersetzen. Hierbei spielen sowohl die Interessen der Rahlstedter eine Rolle, als aber auch gesamtstädtische Interessen. Die geäußerten Interessen der Anwohner sind ein wichtiger Belang, würde man sich aber ausschließlich danach richten, gäbe es im Extremfall in Hamburg nirgendwo Gewerbegebiete und damit auch keine Arbeitsplätze, die auf Gewerbegebiete angewiesen sind, und damit wäre den Interessen der Bürgerinnen und Bürger letztlich auch nicht gedient.

Es ist daher die vornehmlichste Aufgabe der Politik, von gewählten Abgeordneten, die verschiedenen, oft auch widerstreitenden Interessen, zu berücksichtigen, abzuwägen und insgesamt für alle eine gute Lösung zu suchen: Wir wollen Natur schützen, gleichzeitig gut wohnen (auf immer größeren Wohnflächen pro Kopf), anständige und vor allem genug Arbeitsplätze haben, und jederzeit mobil sein wollen wir auch. Dies alles haben wir im Blick und wissen doch, dass wir es damit fast immer nie allen recht machen können.

Um das Vorhaben auf Hamburger Seite realisieren zu können, ist einerseits ein neuer Bebauungsplan erforderlich, andererseits eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms. Während Bebauungspläne im Regelfall durch Verordnung des Bezirksamtsleiters nach vorheriger Zustimmung der Bezirksversammlung festgestellt werden, erfolgen Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms durch Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft.