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Für das Einkaufszentrum Hegeneck in Rahlstedt-Ost zeichnet sich eine neue Entwicklung ab: Der Eigentümer möchte das Einkaufszentrum neu errichten und um Wohnungsbau ergänzen. In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek am Dienstag, 6. Juni 2017, 18:00 Uhr wird der aktuelle Stand der Planungen vorgestellt. Die Sitzung findet statt im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4 (direkt U Wandsbek Markt) und ist öffentlich.

Das Vorhaben wird dem Planungsausschuss und der Öffentlichkeit im Rahmen einer Präsentation durch den Architekten erläutert. Der Planungsausschuss soll nach der Präsentation der Vormerkung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Nahversorgungszentrum Hegeneck“ für das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2018 des Bezirkamts Wandsbek zustimmen. Im Zuge des noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens wird es dann auch eine Bürgerbeteiligung mit Öffentlicher Plandiskussion vor Ort und öffentlicher Auslegung des Plans geben. Über die weitere Entwicklung werde ich hier informieren.

Neubau Einkaufszentrum Hegeneck: Lageplan

Neubau Einkaufszentrum Hegeneck: Lageplan

In der Beschlussvorlage wird das Vorhaben wie folgt beschrieben:

“A. Ausgangslage

Am Nahversorgungsstandort „Hegeneck“ zwischen den Straßen Schimmelreiterweg, Hegeneck und Am Hegen beabsichtigt der Eigentümer Fa. Rentfast eine bauliche Umgestaltung. Der Standort soll als Nahversorgungszentrum attraktiv gestaltet und durch Wohnungsbau ergänzt werden. Der heutige Penny-Markt soll am Standort neu errichtet werden und gemeinsam mit weiteren kleineren Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss durch eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ergänzt werden. Zusätzlich sind Praxisflächen im 1. Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils geplant. Oberirdische Stellplätze werden im Hofbereich geschaffen. Weitere Parkgelegenheiten sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Vorhabenplanung sieht eine Bebauung mit ca. 100 Wohneinheiten mit 2 bis 5 Zimmern vor, von denen mindestens 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen.

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

Das Konzept sieht eine fünf- bis achtgeschossige Bebauung vor, die die unterschiedlichen Gebäudehöhen im Umfeld aufgreift. Mit sieben bzw. acht Geschossen sollen die Eckbereiche markiert werden, während sich die mittleren fünfgeschossigen Gebäudeteile an der Zeilenbebauung der Nachbarschaft orientieren. Die Bebauung umrahmt einen von drei Seiten erschlossenen Hof, in dem sich oberirdische Stellplätze und eine grüngestaltete Gehwegverbindung mit Aufenthaltsbereich befinden.

Die Dachflächen sollen als Gründächer mit Solarthermie bzw. mit Grauwassernutzung ausgeführt werden. Auf dem eingeschossigen Gründach oberhalb der großen Einzelhandelsfläche sollen Kinderspielflächen (ca. 300 m²) für die Wohnungen in den Obergeschossen geschaffen werden. Weitere Kinderspielflächen sollen östlich der Straße Hegeneck nachgewiesen werden.

(…)

Neubau Einkaufszentrum Hegeneck: Musteransicht

Neubau Einkaufszentrum Hegeneck: Musteransicht

C. Geltendes Planrecht, Planbedarf, Planart

Die Grundstücksflächen im Bereich des Vorhabens sind im geltenden Bebauungsplan Rahlstedt 3 als Sondergebiet Läden mit 2 zulässigen Vollgeschossen, Stellplätze und nicht überbaubare Flächen festgesetzt; zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, möglichst zeitnah Planrecht zu schaffen und daher zur Umsetzung der Planung im Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2018 ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur Einleitung vorzusehen (B.1-Liste). Im Rahmen eines Durchführungsvertrages mit dem Bauherrn soll neben städtebaulichen und architektonischen Qualitäten u.a. ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus, ein Energiestandard KfW 55 sowie die Nutzung der Dachflächen zur solaren Energiegewinnung und Begrünung abgesichert werden.”

Die vollständige Beschlussvorlage kann hier heruntergeladen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006670