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Der Bebauungsplan Rahlstedt 78/Volksdorf 25 soll geändert werden, um maßstabsprengende, großformatige Bebauungen in Teilen von Meiendorf zu vermeiden und die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur zu schützen. Vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 27. Februar 2024 wird für die Änderung des Bebauungsplans erneut die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.


Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 18. Januar 2024:

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78/Volksdorf 25
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Durch die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 sollen u.a. die im Bebauungsplan in den allgemeinen und reinen Wohngebieten festgesetzten Grundflächenzahlen für Teilbereiche aufgehoben und durch die Festsetzung einer maximal zulässigen Grundfläche der baulichen Anlagen ersetzt werden. Dadurch sollen maßstabsprengende, großformatige Bebauungen vermieden und die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur geschützt werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird erneut durchgeführt, da der Entwurf der Verordnung zur Änderung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung gegenüber der Fassung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2020 (Amtlicher Anzeiger Nr. 14, Seite 198-199) im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB geändert wurde.

Zum geänderten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25 (Verordnung mit textlichen Festsetzungen, Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan) mit seiner Begründung sowie zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen wird in der Zeit vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 27. Februar 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Die Planunterlagen und Informationen können in diesem Zeitraum im Internet auf der Seite des Serviceportals der Stadt Hamburg („Hamburg Service“) unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ unter der Adresse https://bauleitplanung.hamburg.de eingesehen werden. Nach Auswahl des betreffenden Planverfahrens finden sich die Unterlagen dort im Bereich „Planunterlagen“.

Zusätzlich werden die Planunterlagen sowie die vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen während der Dauer der oben genannten Beteiligungsfrist an Werktagen (außer sonnabends) montags bis donnerstags zwischen 9 Uhr und 16 Uhr und freitags zwischen 9 Uhr und 14 Uhr an folgendem Ort öffentlich ausgelegt: Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Am Alten Posthaus 2, 4. OG, 22041 Hamburg.

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist zu den geänderten oder ergänzten Inhalten des Entwurfs zur Änderung des Bebauungsplanes über den Online-Dienst „Bauleitplanung“ (BOP) oder per E-Mail an die Adresse stadt-und-landschaftsplanung@wandsbek.hamburg.de sowie bei dem genannten Fachamt schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan ggf. nicht berücksichtigt.

Anlage: Karte Geltungsbereich, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rahlstedt 78/Volksdorf 25, © Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung