Im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Gewerbegebietsentwicklung Viktoriapark und Minervapark laden das Bezirksamt Wandsbek und die Gemeinde Stapelfeld zu einer gemeinsamen Informationsveranstaltung ein, um alle interessierten Bürgerinnen und Bürger über die bisherigen Ergebnisse der verkehrsplanerischen und verkehrstechnischen Untersuchungen zu informieren und einen Ausblick auf mögliche Maßnahmen des Straßenausbaus und sonstige verkehrsplanerische Maßnahmen zu geben.
Die Veranstaltung findet statt am
Dienstag, dem 30. Mai 2017,
um 18:00 Uhr
in der Grundschule Neurahlstedt, Rahlstedter Straße 190, 22143 Hamburg.
Bereits ab 17:30 Uhr kann Informationsmaterial eingesehen werden. Vertreterinnen und Vertreter der Behörden und Ämter sowie die Gutachter stehen für Erläuterungen auch im persönlichen Gespräch zur Verfügung.
Zur Umsetzung einer die Ländergrenzen von Hamburg und Schleswig-Holstein übergreifenden Gewerbegebietsentwicklung südlich (“Viktoriapark”) und östlich (“Minervapark”) des vorhandenen Gewerbegebietes am Merkurring in Rahlstedt (“Merkurpark”) wurden im Jahr 2016 die Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 (Bezirk Wandsbek) und Stapelfeld 16 (Gemeinde Stapelfeld) eingeleitet. Im Rahmen dieser Bebauungsplanverfahren wurden verkehrsplanerische und verkehrstechnische Untersuchungen erstellt.
Diese waren bereits am 18. April 2017 in der Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt worden. In Bezug auf Hamburg kommt das Gutachten zu dem Ergebnis, dass es aufgrund der geplanten Gewerbegebiete zu begrenzten Verkehrszunahmen im Bereich Rahlstedt und im Ortsteil Großlohe kommen wird. Diese seien im bestehenden Straßennetz mit einzelnen, punktuellen Maßnahmen zu bewältigen. Die Vorlage zu dem Tagesordnungspunkt mitsamt der verkehrsplanerischen Untersuchung kann hier heruntergeladen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006487.
Unterdessen hat die Bezirksversammlung Wandsbek am Donnerstagabend einen gemeinsamen Antrag von SPD und Grünen zum Thema “Verkehrsanbindung Gewerbegebiet Viktoriapark/Minervapark klimaschonend gestalten” beschlossen. Darin fordern die beiden Fraktionen die Verwaltung auf, die MetroBus-Linie 9 (U Wandsbek Markt – Großlohe) in die Gewerbegebiete Viktoriapark und Minervapark zu verlängern und eine möglichst kurze Anbindung an einen der nächstgelegenen U-Bahnhöfe zu schaffen, insbesondere solange die S4 noch nicht ihren Betrieb aufgenommen hat. Das Gutachterbüro, das das Verkehrsgutachten erstellt hat, soll sein Gutachten außerdem dahingehend erweitern, dass die Verkehrsbelastung in den umliegenden Wohnstraßen in Großlohe (insbesondere Großlohering und Wiesenredder) untersucht wird. Darüber hinaus soll erreicht werden, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Viktoriapark und im Minervapark grundsätzlich ein HVV-Job-Ticket angeboten werden kann. In weiteren Punkten geht es um gute Möglichkeiten zum Fahrradparken (inklusive Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder) und die Ausstattung von Pkw-Stellplätzen mit Ladevorrichtungen für Elektrofahrzeuge. Der vollständige Antrag kann hier heruntergeladen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1006620.
Quelle: Pressemitteilung des Bezirksamts Wandsbek vom 18. Mai 2017, http://www.hamburg.de/wandsbek/pressemitteilungen/8794022/2017-05-18-laenderuebergeifende-gewerbeflaechenentwicklung/
Sehr geehrter Herr Buschhüter.
Da sich die Planungen zu Rahlstedt 131 nun dem Ende entgegenneigen, soll demnächst eine öffentliche Auslegung der Pläne stattfinden, wozu es rechtliche Vorschriften gibt. Hier kann angeblich JEDER die Pläne betrachten und Einspruch erheben, wenn er möchte.
Im Laufe der Planungen wurde uns aber öfter eine weitere ÖPD, eine öffentliche PlanDISKUSSION, avisiert.
Die wurde nun offenbar sang- und klanglos in die Tonne getreten zu Gunsten einer Auslegung. Und diese wird zu einem Zeitpunkt stattfinden, wenn in Hamburg Sommerferien sind, was bedeutet, daß nahezu Niemand die Gelegenheit hat, da hinzugehen!
Eine offensichtlich Umgehung des Volkswillens.
Aber es dürfte schon klar sein, warum das so geschehen soll, denn eine erneute ÖPD würde mit einiger Sicherheit recht erregt ablaufen und Politik und Behörden müßten etliche sehr schwierige Fragen beantworten!
Ich fordere Sie also jetzt dazu auf, den Bewohnern von Großlohe noch einmal die Gelegenheit zu geben, Ihnen und der Verwaltung klarzumachen, daß es KEINE wie auch immer geartete Zusammenarbeit mit uns gibt. Die paar Menschen, die bei der ‘Großen Heide’ was gesagt haben, repräsentieren uns keineswegs!
Diese ÖPD sollte also VOR oder NACH den Sommerferien angesetzt werden, keinesfalls aber in ihnen.
Bürgerbeteiligung sollte keine leere Worthüöse sein, sondern auch ermöglicht werden, auch wenn das Ergebnis für die Verwaltung mit einiger Sicherheit negativ ausfallen wird.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens ist in § 3 Baugesetzbuch verbindlich geregelt. Sie besteht im ersten Schritt aus der frühzeitigen öffentlichen Unterrichtung der Öffentlichkeit, was mit der Öffentlichen Plandiskussion, die am 13. Juni 2016 stattgefunden hat, geschehen ist. Im zweiten Schritt erfolgt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs. Der genaue Auslegungszeitraum (ein Monat) steht noch nicht fest. Über diese gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus hat es weitere Beteiligungsmöglichkeiten gegeben, zur Großen Heide und zum Verkehr. Es stand und steht jedem frei, sich daran zu beteiligen oder es sein zu lassen.
Sehr geehrter Herr Buschhüter,
in der nachfolgenden Drucksache 20-4434 wird die Verwaltung aufgefordert, dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die bereits vorliegenden Ergebnisse des Verkehrsgutachten für das interkommunale Gewerbegebiet umgehend zu übermitteln, damit bei Fortführung der Planung die höheren Querschnittsbelastungen für die zu überplanenden Straßen in die Planung und insbesondere beim Umbau der Kreuzung Höltigbaum / Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Berner Straße und Meiendorfer Straße berücksichtigt werden.
Die aktuellen Zahlen der Bestandsaufnahme der Behörde – Querschnittsbelastungen – weichen von den Zahlen bei Geoportal ab – durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (gleich Querschnittsbelastungen) -. Hier die Zahlen von Geoportal, Stand der Daten: 02.03.2016, etwa ein Jahr alt.
Berner Straße 34.000 Kfz/24h
Meiendorfer Straße 23.000 Kfz/24h
Oldenfelder Stieg 26.000 Kfz/24h
Bargteheider Straße 32.000 Kfz/24h
Vergleichen Sie bitte hierzu die Zahlen gemäß Drucksache, die gemessen bei Geoportal, bei drei Knotenpunkten um 1000 Punkte höher ausfallen. Da in Spitzenzeiten die Verkehrsstärke der einzelnen Knotenpunkte allgemein zunimmt, sind korrekte Zahlen durchaus für die Planung von Relevanz. Welche Zahlen sind korrekt? Der Zuwachs der neuen Verkehrsbelastungen zur Grundbelastung wären demnach entsprechend höher anzusetzen.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Schreiber
Drucksache – 20-4434 Betreff:
Umbaumaßnahmen Kreuzung Höltigbaum / Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Berner Straße und Meiendorfer StraßeAntrag der CDU-Fraktion
„Folgende Querschnittsbelastungen liegen für die zu überplanenden Straßen vor:
„Folgende Querschnittsbelastungen liegen für die zu überplanenden Straßen vor:
Berner Straße 33.000 Kfz/24h (SV 5,0%)
Meiendorfer Straße 24.000 Kfz/24h (SV 4,0%)
Oldenfelder Stieg 25.000 Kfz/24h (SV 5,0 %)
Bargteheider Straße 32.000 Kfz/24h (SV 4,0 %)
Höltigbaum 27.678 Kfz/24h (SV 6,5 %)
Querschnittsbelastungen gemäß Verkehrsgutachten interkommunales Gewerbegebiet:
Höltigbaum 30.000 Kfz/24h
Zuwachs der neuen Verkehrsbelastungen zur Grundbelastung
4.300 Fahrten / Tag davon 445 LKW
Die Querschnittsbelastungen für die zu überplanenden Straßen ändern sich wie folgt:
Höltigbaum 34.300 Kfz/24h
Bargteheider Straße 34.800 Kfz/24h
Oldenfelder Stieg 29.300 Kfz/24h
Meiendorfer Straße 24.000 Kfz/24h
Berner Straße 34.500 Kfz/24h
Petitum/Beschluss:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) die bereits vorliegenden Ergebnisse des Verkehrsgutachten für das interkommunale Gewerbegebiet umgehend zu übermitteln, damit bei Fortführung der Planung: Baumaßnahme: Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen (EMS-HH) Teilbaumaßnahme: Höltigbaum /Oldenfelder Stieg/Berner Straße zwischen Eichberg und Alter Zollweg
die höheren Querschnittsbelastungen für die zu überplanenden Straßen in die Planung und insbesondere beim Umbau der Kreuzung Höltigbaum / Oldenfelder Stieg, Bargteheider Straße, Berner Straße und Meiendorfer Straße berücksichtigt werden.
Sehr geehrter Herr Schreiber,
bei den Zahlen in der von Ihnen zitierten Drucksache handelt es sich um die DTVw-Werte von 2014, bei den Zahlen bei Geoportal um die von 2015. Sie fallen nur bei zwei Knotenpunktarmen (Berner Straße und Oldenfelder Stieg) um 1.000 Punkte höher aus, bei einem (Meiendorfer Straße) sind sie 1.000 Punkte niedriger. Beim vierten (Bargteheider Straße) sind sie konstant. Hier können Sie die Jahresreihen genauer vergleichen und nachvollziehen: http://www.hamburg.de/bwvi/start-verkehrsbelastung/. Die Zahlen bewegen sich in den letzten zehn Jahren auf einigermaßen konstantem Niveau, mit Schwankungen, die mal etwas rauf und mal etwas runtergehen.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat bereits am 31. März 2017 zur Frage „Umbau des Knotens Bargteheider Straße/Berner Straße/Meiendorfer Straße/Oldenfelder Stieg und mögliche Auswirkungen des interkommunalen Gewerbegebiets“ mitgeteilt (BV-Drs. 20-4189):
„Die Planungen zur Sanierung und zum Umbau des o. g. Straßenzuges sind Mitte Dezember des Jahres 2016 durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange erstverschickt worden. Die weitere Bearbeitung wird zunächst zurückgestellt, um die Auswirkungen des interkommunalen Gewerbegebiets Wandsbek / Stapelfeld berücksichtigen zu können. Die Planungen werden zu gegebener Zeit im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Sanierung des Straßenzuges Höltigbaum / Oldenfelder Stieg / Berner Straße zwischen Eichberg und Alter Zollweg ab dem Jahr 2020 realisiert werden kann.“
Mit freundlichen Grüßen
Ole Thorben Buschhüter
Ich habe heute beim Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Anordnung beantragt für einen vorläufigen Stopp aller Planungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes Rahlstedt 131, bis es endlich tatsächlich unabhängige und neutrale Gutachten gibt.
Von den derzeitigen kann man dieses keinesfalls behaupten, weshalb sie eben auch für den Bürger extrem unglaubwürdig sind
Dafür käme zum Beispiel das UfU in Berlin infrage.
Diese Aktion soll uns davor schützen, daß der Senat, sogar ohne die Bürgerschaft selbst zu fragen, diese Änderung schlicht und ergreifend absegnet, nur um die Einspruchsfristen zu umgehen. Dafür haben die ja die Anweisung an das Bezirksparlament und das Bezirksamt erlassen!
Diese faktische Entmachtung durch unsere Regierung sollte doch eigentlich erheblich gegen Ihren Strich gehen, Herr Buschhüter, denn schließlich sind Sie doch ein gewählter Bürgerschaftsabgeordneter für Rahlstedt und damit der DEMOKRATIE verpflichtet!
Die Sorge, dass der Senat, „sogar ohne die Bürgerschaft selbst zu fragen, diese Änderung schlicht und ergreifend absegnet“, ist unbegründet.
Für die Feststellung des Bebauungsplans Rahlstedt 131 ist zuvor u.a. eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Der Flächennutzungsplan wird jedoch durch Beschluss der Bürgerschaft festgestellt (§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Feststellung von Bauleitplänen und ihre Sicherung). Daher wird sich auch die Bürgerschaft mit dem Vorhaben beschäftigen.
Außerdem liegt es auch in der Hand der Bürgerschaft, ob der Bebauungsplan durch Rechtsverordnung des Bezirksamts (nach vorheriger Zustimmung der Bezirksversammlung) festgestellt wird (wobei Vorgaben des Senats zu beachten sind) bzw. (nach erfolgter Evokation durch den Senat, was hier aber nicht der Fall ist) durch Rechtsverordnung des Senats (nach vorheriger Zustimmung der Kommission für Stadtentwicklung), denn nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 Bauleitplanfeststellungsgesetz kann sich die Bürgerschaft die Feststellung eines Bebauungsplans auch vorbehalten und ihn selbst durch Gesetz feststellen.
Im Übrigen hat die Bürgerschaft durch Beschluss vom 15. Februar 2017 (mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der CDU und LINKEN) den Senat ersucht, „dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauungsplanung für das länderübergreifende Gewerbegebiet Rahlstedt/Stapelfeld („Viktoriapark/Minervapark“) fortgesetzt wird.“ und hierzu weitere Vorgaben gemacht, Drucksache 21/7965 (https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/56600/flächenmanagement-und-entwicklung-für-gewerbe-und-industrie-fortsetzen.pdf). Der Senat wurde ferner ersucht, hierzu im Stadtentwicklungsausschuss der Bürgerschaft im dritten Quartal 2017 zu berichten. Auch insofern wird sich die Bürgerschaft mit dem Vorhaben weiter befassen.
Demokratiedefizite oder eine Entmachtung der gewählten Abgeordneten der Bürgerschaft gibt es daher nicht. Der Senat tut das, was die Mehrheit der Bürgerschaft als ihren Willen zum Ausdruck gebracht hat.
Es ist schon recht unterhaltsam, wie hier versucht wird, eine extrem undemokratische Entwicklung mit rein theoretischen Argumenten gutzuheißen.
Der Senat hat das Ergebnis schon festgelegt! Mit der Anordnung (faktischen Ecizierung) gegenüber dem Bezirksamt und dem Bezirksparlament Wandsbek, wurden diese de facto ENTMACHTET, denn es bleiben denen KEINE OPTIONEN, seien sie auch noch so theoretisch!
Wie in der seligen DDR, wo das Politbüro die Entscheidungen vorgab und das gewählte Parlament diese dann nur noch absegnen durfte, ist es auch hier geschehen, wenn auch, und das ist ja die Tragik, die Mehrheit aus SPD und GRÜNEN um diese Handlung beim Senat GEBETEN hat!?
Das hat mit dem freien Willen eines Politikers nun gar nichts mehr zu tun!
Zitat aus einer offiziellen Mail vom 14.10.16 an mich:
„Ich möchte Sie hiermit in Kenntnis setzen, dass das Bezirksamt Wandsbek am Do. 13.10.2016 darüber informiert wurde, dass der Senat beschlossen hat, das Bezirksamt Wandsbek anzuweisen, das Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 mit dem Ziel einer gewerblichen Ausweisung zügig durchzuführen und den Bebauungsplan unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen. …“
Damit kann und DARF das Bezirksparlament nur noch zustimmen. Eine Ablehnung ist nicht möglich!
DESWEGEN wurde ja auch unser Bürgerbegehren abgewiesen, weil jetzt der Fall NICHT mehr in Wandsbek, sondern NUR NOCH beim Senat liegt!
Das Gleiche gilt auch für die Bürgerschaft!
Diese darf sich zwar mit dem B-Plan befassen, könnte ihn theoretisch vielleicht sogar ablehnen, wird und KANN es aber trotzdem nicht tun, weil die Mehrheit sklavisch den Vorgaben des Senates folgen wird. Also SIE, die SPD und die GRÜNEN dort.
Wie im Politbüro sind die Vorgaben festgelegt (“Der Plan MUSS durch!”) und die Abgeordneten werden diesem Befehl gehorchen!
Auch dort wurde soetwas ‘demokratisch’ genannt!
Leider müssen wir, die Bürger, in Hamburg und Anderswo immer mehr feststellen, daß das Wort ‘Demokratie’, erst recht aber das von einer ‘Bürgerbeteiligung’ in der Realität nicht wirklich existiert. Jedenfalls nicht mehr NACH DEN WAHLEN!
Da dieses auch die Bürger merken, wächst die Unzufriedenheit mit der Verwaltung und der Politik drastisch, was wir im Großen beim BREXIT und im Kleinen an der Erstarkung der Rechtsradikalen europaweit sehen müssen. DAFÜR sind SIE und die GRÜNEN ursächlich mitverantwortlich!
Und die Wahlergebnisse in letzter Zeit zeigen es ebenfalls.
Lesen Sie mal die November-2016-Ausgabe der Obdachlosen-Zeitung Hinz & Kunzt. Dort wird in einem Artikel (“Warum diskutieren, wenn das Ergebnis schon vorher feststeht?”) über so einen Fall in der Bürgerschaft gschrieben! Drastisch und erschreckend!
Wir brauchen keine theoretisch existierende Demokratie, sondern eine, die dieses Wort auch verdient! Das Gleiche gilt für Bürgerbeteiligungen!
Das, was wir derzeit hier beim Victoria-Park und am Öjendorfer Park oder in Duvenstedt erleben müssen, zeigt allen Beteiligten, wie sehr wir von einer kleinen Zahl Menschen, die NUR am Großkapital interessiert ist (darunter auch die SPD!), gegen unseren Willen als Idioten behandelt werden. Und hinterher heißt es dann auch noch: Die Bürger haben sich zahlreich an diesen Planungen beteiligt.
Welche Lüge!
Bei der Vorstellung des Verkehrsgutachtens, und Sie waren ja anwesend, durften Sie erleben, daß von den ca. 120 Anwesenden nur ganze 4, darunter der Politiker Riebke, FÜR den B-Plan waren, der Rest sich aber eindeutig dagegen geäußert hat!
Gestern war diese sogenannte Veranstaltung.
Es waren etwa 120 Personen anwesend, darunter auch Herr Buschhüter.
Deswegen hat er mitbekommen, daß es ziemlich tragisch war, als festgestellt wurde, wer denn nun warum anwesend war!
Zunächst waren von den Teilnehmern schon mal etwa 20 OFFIZIELL da, also vom Bezirksamt, den Parteien, der Polizei etc.pp.
GENAU 4 Personen erklärten auf die Frage Herrn Tredes hin, POSITIV den Gewerbeparks gegenüber zu stehen, der gesamte Rest hob in einem eindeutigen Votum GEGEN die Planungen die Hände!
Es war ungeheuer peinlich für die Organisatoren!
Auch die Vorstellung des sogenannten Gutachtens (finanziert vom Planungsbegünstigten Jebens) ließ erheblich mehr Fragen offen, als beantwortet wurden, und als Herr Klein, der Vorsitzende der koordinierten Planungsgruppe am Ende sich noch bedankte für die tolle Mitarbeit und die vielen Anregungen aus der Bevölkerungen, erntete er nahezu nur Buh-Rufe!
Verwaltung und Politik müssen endlich einsehen, daß man nicht ‘Bürgerbeteiligung’ heraufbeschwören darf, ohne dann auch den Bürgern irgendwelche tatsächlichen Mitbestimmungsrechte zu geben!
Solche hat ja in diesem Fall noch nicht einmal das gewählte Stadtteilparlament von Wandsbek! Ja noch nicht einmal die Bürgerschaft!
Demokratie geht anders, Herr Buschhüter!
Gibt es zu dieser Veranstaltung noch weitere Stellungnahmen, Protokolle , Fotos o.ä.?
Resumee?
Ich gehe davon aus, dass die Präsentation, die in der Veranstaltung gezeigt wurde, und ggf. weiteres Material vom Bezirksamt noch unter http://www.hamburg.de/wandsbek/bebauungsplaene/6012246/bebauungsplanentwurf-rahlstedt-131/ veröffentlicht werden.
Die Powerpoint-Präsentation des Abends gibt es hier. Und auf der gleichen Seite auch die Anhänge mit den Zahlen.
http://www.hamburg.de/contentblob/8845364/1766205776ae297ac10af014fcfda446/data/download-pdf-rahlstedt-131-praesentation.pdf
Ansonsten gibt es hier ein Resumee des Abends:
https://antivictoriapark.wordpress.com/2017/05/31/vom-maerchen-erzaehlen-luegen-und-schleimen-beamte-und-politik-in-hoechster-erklaerungsnot/
Nun wollte ich noch einmal die beiden hervorragend informativen Beiträge des Herrn Schreiber zum Thema Verkehrsplanung nachlesen und kann sie nicht mehr finden. Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Herzlichen Dank
Schauen Sie doch mal hier: https://www.buschhueter.de/viktoriapark-und-minervapark-verkehrsplanerische-untersuchung-wird-vorgestellt/
Ich danke Ihnen.
Lieber Herr Buschhüter.
Es ist immer wieder erstaunlich, daß Sie hier versuchen, der uninformierten tumben Bevölkerung irgendwelche Gutachten anzupreisen, die zunächst einmal vom Planungsbegünstigten bezahlt wurden, obwohl dieses nach den Anordnungen des ‘Dezernats für interne Ermittlungen’ keinesfalls zulässig ist und die ‘Globale Richtlinie’, die das erlaubt hätte, seit 2010 ausgelaufen ist, und dieser Mann (Jebens) das natürlich nicht aus puren Wohltätigkeit macht, wie sich jeder vorstellen kann, und weshalb das DIE das ja auch ausdrücklich untersagt! Nach Auffasung dieses Dezernates wäre das Korruption.
Ein Hauptargument gegen dieses sogenannte Gutachten ist aber, daß der Ersteller größtenteils Zahlenmaterial verwendet, das schon viele Jahre alt ist. Teilweise von 2005! Außerdem widersprechen sich viele Zahlen drastisch mit offiziellen Verkehrszählungen, die man sich im Geoportal ansehen kann.
Es werden viel zu niedrige Zahlen angegeben, vor allem, wenn es um den Bereich Rahlstedter Straße geht.
Und daß dieses Machwerk gar nicht erst auf die Schleichwege einging und der Vortragende, weil er zwar die Zahlen suchte, sie aber natürlich nicht fand, grob während der Sitzung darauf hingewiesen werden mußte, dieses umgehend nachzuholen, war unglaublich peinlich.
Dieses ‘Gutachten’ ist, wie so viele vor ihm, ein reines GEFÄLLIGKEITSGUTACHTEN, die grundsätzlich immer zu genau dem Ergebnis kommen, die der Planungsbegünstigte vorgegeben hat und das vom Senat gewollt ist, auch wenn es mit noch so viel falschen Zahlen arbeitet!
Weiterhin ist interessant, daß das gleiche Planungsbüro schon im Januar bei einer Vorstellung seiner Ergebnisse in Stapelfeld die neuen Gewerbeparks als ‘göttlich’ bezeichnet hat, was für ein angeblich neutrales Gutachten wohl unerträglich ist!
PS: Wann lernen Sie endlich es, den Victoria-Park mit einem ‘c’ zu schreiben, denn in dem ‘Gutachten wird er so tituliert, wie Jebens das vorgegeben hat. Und für’s Eindeutschen sind Sie doch eigentlich nicht, denn lächerliche Wortschöpfungen wie ‘Workshop’ kommen Ihnen doch auch locker über die Lippen?