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In den letzten Tagen wurde ich mehrfach darauf angesprochen, was sich auf der großen Wiese an der Meiendorfer Straße tut. Dort finden aktuell Erdarbeiten statt, es wird eine Art Wall aufgeschüttet. Was hat es damit auf sich? Die Antwort gibt es hier:

Auf Nachfrage erfuhr ich von der zuständigen Umweltbehörde, dass auf der Ackerbrache an der Meiendorfer Straße zur Zeit Knicks mit beidseitig vorgelagertem Brachestreifen angelegt werden. Ziel ist es, hier auf einer Gesamtlänge von 759 Metern Strauch-Baum-Knicks zu etablieren, die insbesondere Vögeln (Zielarten: Fitis, Bluthänfling, Brutvögel mit Bindung an Gebüsche und sonstige Gehölze) Lebensraum bieten sollen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum des Sondervermögens für Naturschutz und Landschaftspflege der Stadt und liegt im Naturschutzgebiet Stellmoorer Tunneltal, das hier bis an die Meiendorfer Straße heranreicht.

Es handelt sich hierbei um eine vorgezogene naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg − Bad Oldesloe. Dieser stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Der Verursacher dieses Eingriffs ist nach § 15 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz dafür verantwortlich, zeitgerecht Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen und diese dauerhaft zu pflegen und zu unterhalten.

Der Eingriffsbereich des Neubaus der S-Bahnlinie S4 (Ost) liegt zum Teil im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet, aus diesem Grund müssen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“ vorgezogene Kohärenzmaßnahmen nach § 34 Absatz 5 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt werden und vor Eingriffsbeginn wirksam sein. Zusätzlich stellt der Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) einen Eingriff in den Artenschutz dar, aus diesem Grund muss der Verursacher nach § 44 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) umsetzen und die Funktionsfähigkeit dieser Maßnahmen muss ebenfalls vor Eingriffsbeginn wirksam sein.

Die notwendigen Ausgleichs-, Ersatz und vorgezogenen Maßnahmen sind im Rahmen des aktuellen Planfeststellungsverfahrens abgestimmt und in den dazugehörigen Unterlagen textlich beschrieben und kartografisch dargestellt. 

In einem Vertrag zwischen der DB Netz AG und dem Sondervermögen für Naturschutz und Landschaftspflege wird die Umsetzung der Maßnahmen geregelt. Das Sondervermögen plant, setzt um sowie sichert dauerhaft für 50 Jahre, unterhält und begleitet naturschutzfachlich die Kompensationsmaßnahmen entsprechend der im Landschaftspflegerischen Begleitplan näher beschriebenen Aufwertungszielen. 

In den Planfeststellungsunterlagen zum Bau der S4 im Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze) wird die Maßnahme zeichnerisch wie folgt dargestellt (Auszug aus dem Dokument 14_5_19_LBP_Ma·nahmenplan_blau.pdf):

Und wer es ganz genau wissen will, hier die Beschreibung der Maßnahme in den S4-Planfeststellungsunterlagen (Dokument 14_7_34_Ma·nahmenblatt_034_ôK_Knickanlage_blau_220929.pdf):

“Auf einer Grünlandfläche zwischen Stellmoorer Quellfluss und Meiendorfer Straße werden auf insgesamt 759 m Länge Strauch-Baum-Knicks aus standortgerechten knicktypischen Sträuchern angelegt. Im Abstand von 10 m wird jeweils ein Laubbaum als Heister (Eiche, Esche, Hainbuche, Salweide, Vogelkirsche) als möglicher Überhälter gesetzt. Die gebietsheimischen Sträucher und Bäume 1. oder 2. Ordnung werden auf einem ca. 1,20 m hohen Wall angepflanzt. Es kommen ausschließlich gebietseigene Gehölze zur Anwendung (BFN 2012). Die Bepflanzung der Knicks erfolgt fachgerecht. Um eine kurzfristige Funktionsfähigkeit der Maßnahme für Gebüschbrüter zu gewährleisten, wird die Bepflanzung mit höheren Pflanzqualitäten (Container-/Ballenware) vorgenommen. So können die erforderlichen Strukturen und damit die Funktionsfähigkeit der Maßnahme bereits nach zwei Jahren gewährleistet werden. In der Anfangsphase werden die Anpflanzungen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Wildschutzzäune vor Wildschäden geschützt. Vorgesehen ist eine einjährige Entwicklungspflege nach DIN 18919. In der Anfangsphase werden die Anpflanzungen durch geeignete Maßnahmen wie z. B. Wildschutzzäune vor Wildschäden geschützt. Der Verbissschutz ist für die Dauer von 6 Jahren aufrechtzuerhalten und anschließend zu entfernen. Innerhalb der Entwicklungspflege sind bei Bedarf Nachpflanzungen und bei trockenen Sommern Bewässerungen durchzuführen. Es sind solange Nachpflanzungen vorzunehmen, bis der Knick einen ausreichenden Gehölzbewuchs aufweist. Dies obliegt dem Sondervermögen Naturschutz und Landespflege.”

Neben dieser Maßnahme finden im Bezirk Wandsbek noch weitere Arbeiten auf anderen Flurstücken statt. Das Gesamtpaket der Maßnahmen wurde am 13. November 2023 im bezirklichen Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellt. Hier der Link zur Beratungsvorlage: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1019728


Die vollständigen Planfeststellungsunterlagen für den Planfeststellungsabschnitt 2 (Luetkensallee – Landesgrenze) (2. Änderung), auf die hier auszugsweise Bezug genommen wird, stehen unter folgendem Link zum Download bereit: https://www.hamburg.de/bwi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/17542120/s4/