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Das in die Jahre gekommene und seit längerem zum Teil leerstehende Nahversorgungszentrum am Spitzbergenweg wird vollkommen neu gebaut. Außerdem werden dort 130 neue Wohnungen entstehen, davon 39 öffentlich gefördert. In ihrer letzten Sitzung hat die Bezirksversammlung Wandsbek dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 130 nach vier Jahren intensiver Planung und Beratung zugestimmt.

„Meine Fraktion freut sich, dass das Bauvorhaben ‘Einkaufstreff Spitzbergenweg’ nun endlich nach langer und sorgfältiger Prüfung starten kann. Wir schaffen damit für den wachsenden Stadtteil Meiendorf dringend benötigte Wohn- und Einkaufsmöglichkeiten. im Hinblick auf den jetzigen Zustand des Einkaufszentrums werden die Bürger nach Fertigstellung eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität feststellen können, von dem neue Mieter und bisherige Anwohner gleichermaßen profitieren werden“, sagt die Meiendorfer SPD-Bezirksabgeordnete Marlies Riebe.

Nach Feststellung des Bebauungsplans durch Verordnung des Bezirksamtsleiters kann der Vorhabenträger die Baugenehmigung beantragen. Mit einem Beginn der Abriss- und Bauarbeiten ist frühestens im Herbst 2018, vielleicht auch erst im Frühjahr 2019 zu rechnen.

Hier Auszüge aus der Beratungsvorlage für die Bezirksversammlung mit den wichtigsten Informationen:

“Für die Umsetzung des Vorhabens sind im Vorhabengebiet der Abriss der vorhandenen Gebäude und eine vollständige Neuerrichtung des Nahversorgungszentrums geplant. In den Erdgeschossen sind Flächen für einen Lebensmittel-Markt, einen Drogeriemarkt und ergänzende kleinteilige Ladenflächen vorgesehen. Die Einzelhandelsnutzungen gruppieren sich um eine neu gestaltete Platzfläche, an die im Nordosten die bestehende Grünverbindung der Siedlung Wildschwanbrook anschließt. Die Platzfläche wird auf Grund der darunter liegenden Tiefgarage privat unterhalten, bleibt aber dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich. In den Obergeschossen sind in kleinteiligen Gebäudekörpern Büros und Praxen sowie 130 Wohnungen geplant. Die Obergeschosse bilden oberhalb der Sockelgeschosse des Nahversorgungszentrums private Höfe und Freiräume, die gärtnerisch gestaltet werden und dem Kinderspiel zur Verfügung stehen.

Die den Wohnungen zugeordneten 82 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden; diese wird von der vom Spitzbergenweg ausgehenden Stichstraße aus erschlossen. Dem Einzelhandel sind 130 in einer zweigeschossigen, oberirdischen Parkgarage liegende Stellplätze bzw. im Bereich der Anlieferung zugeordnet. Die Zufahrt zur Parkgarage erfolgt vom Spitzbergenweg, die Ausfahrt rückwärtig über die vom Wildschwanbrook ausgehende Stichstraße. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Neugestaltung der Straßennebenflächen entlang des Spitzbergenwegs. Entlang der Straße Wildschwanbrook legt die Vorhabenträgerin eine Platzfläche mit Bäumen und Sitzmöglichkeiten an, die nach Fertigstellung an das Bezirksamt übertragen wird. (…)

In das Plangebiet sind außerhalb des Vorhabengebiets liegende Grundstücke als sog. Arrondierungsflächen miteinbezogen, um dort mit dem neuen Nahversorgungszentrum korrespondierende Nutzungen und städtebauliche Strukturen zu ermöglichen:

Im Falle der Arrondierungsfläche des Lebensmittel-Discounters [Penny] im Nordosten des Vorhabens werden am Städtebau des Vorhabens orientierte Festsetzungen getroffen: Im dort festgesetzten Mischgebiet sollen Wohnungen nur in den Obergeschossen zulässig sein, damit die Erdgeschosszone gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleibt. Durch die Festsetzung in § 2 Nr. 6 der Verordnung wird eine Neubebauung unter Integration von Einzelhandel ermöglicht und der Einzelhandel gleichzeitig auf eine verträgliche Größe begrenzt. Detaillierte Baugrenzen für die Obergeschosse gewährleisten eine Fortsetzung der Bebauungsstruktur des Vorhabens und einen ausreichenden Abstand zur benachbarten Kindertagesstätte.

Im Falle der Arrondierungsfläche des Kirchen-Grundstücks wird auf einem Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ev. Kirche beabsichtigt diesen Teil einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Um die durch das Vorhaben geminderte Sichtbarkeit auf das Kirchengebäude zu kompensieren, wird am Wildschwanbrook die Errichtung eines Kirchturms ermöglicht. Die vorgesehenen Festsetzungen wurden mit dem Ev. Kirchenkreis Hamburg-Ost und der Kirchengemeinde abgestimmt.”

Die vollständige Beratungsvorlage und alle Anlagen (Planzeichnung, Verordnung, Begründung, Abwägungsvermerk und Vorhaben- und Erschließungsplan) können hier heruntergeladen werden: https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1008081

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